Förderungen und Kredite für Gründer und Unternehmer

Die Arbeitsschritte vor der Beantragung von Darlehen bzw. Förderprogrammen: Klären Sie Ihren Finanzbedarf!

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Klären Sie Ihren Finanzbedarf!

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Wie bereits angeführt, ist es Grundbedingung für eine Antragstellung (sowohl von Darlehen als auch von Zuschüssen), der Bank, Sparkasse oder bewilligenden Institution den eigenen Kapitalbedarf plausibel und in nachvollziehbarer Form zu belegen. Es gibt nicht "den" Kapitalbedarf, sondern eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Anlässe für die Beantragung eines Kredites oder öffentlichen Zuschusses:

  • Sachinvestitionen: Anschaffung von längerfristig dem Betrieb dienenden Sachanlagegütern (z. B. Grundstück, Gebäude, Einbauten, Maschinen, Geräte, Lager-, Büro- oder Geschäftseinrichtung, Informationstechnik, Übernahmepreis bei Betriebsübernahme);

  • Immaterielle Anlagegüter: Patente, Lizenzen, Franchise-Gebühren;

  • Warenlager: Beschaffung und Aufstockung;

  • Betriebsmittelbedarf: Anlauf- oder Vorlaufkosten, Auftragsfinanzierung, Material-Vorfinanzierung, Zahlungsziele der Kunden, Kosten der Markterschließung u. ä.;

  • Forschungs- und Entwicklungsaufwand: interne + externe Kosten, ggf. Prototypenbau bzw. Testphase;

  • sonstiger Finanzierungsbedarf: Liquiditätsengpass, Umstrukturierung.

Die dabei in Frage kommenden Investitions- und Betriebsmitteldarlehen unterscheiden sich deutlich bei den Konditionen, insbesondere bei den Laufzeiten. Laufen Investitionsdarlehen häufig über zehn, je nach Verwendungszweck aber auch zwanzig Jahre, haben Betriebsmittelkredite eine Laufzeit von fünf bis sechs Jahren.

Das eine ist damit langfristiges, das andere kurzfristiges Fremdkapital. Das ist nicht nur für den Banker, sondern auch für Sie selbst - letztlich unterschiedlich ausgewiesen in Ihrer Bilanz - ein erheblicher Unterschied.

Die uralte "goldene" Finanzierungsregel besagt völlig zu recht, dass langfristig benötigtes/gebundenes Kapital auch langfristig finanziert werden sollte (optimal: durch Eigenkapital) und im Umkehrschluss: Kurzfristiger Kapitalbedarf muss kurzfristig finanziert werden.

Das sieht so auch jeder Praktiker: Wer eine Produktionshalle baut, plant dabei für viele Jahre; das benötigte Geld muss ihm langfristig (ggf. 20 Jahre) zur Verfügung stehen. Wer den normalen Geschäftsbetrieb finanzieren muss, also beispielsweise Aufträge vorfinanzieren oder lange Zahlungsziele seiner Kunden, braucht dabei nur kurzfristiges Kapital, also kein Darlehen mit zehn Jahren, sondern eines mit maximal zwei bis fünf Jahren Laufzeit.