Arbeitnehmer-Sparzulage für VL-Fondssparen

Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage beim Fondssparplan als Rendite-Turbo nutzen!

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Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage beim Fondssparplan als Rendite-Turbo nutzen!

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Millionen lassen sich Ihr Anrecht auf eine steuerfreie staatliche Arbeitsnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen beim Fondssparplan einfach entgehen und verschenken damit Geld, obwohl das alles sehr einfach einzurichten ist. Lassen Sie sich die Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent auf 400 Euro Einzahlung in einen Fondssparplan pro Jahr vom Staat schenken! Denn nach dem Vermögensbildungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf diese Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen (VL), wenn er:

  • über einen Fondssparplan in Aktienfonds investiert (sogenannte "VL-Fonds") und

  • das zu versteuernde Jahreseinkommen als Alleinstehender bis 20.000 Euro jährlich bzw. bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung bis 40.000 Euro beträgt.

Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Rentner haben keinen Anspruch auf vermögenswirksamen Leistungen.

Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, so können beide einen Sparplan einrichten und die Prämien zweimal kassieren. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Beamte, Soldaten, Azubis und Praktikanten mit Lohnsteuerkarte sind hier prämienberechtigt. Entscheidend ist, dass Ihr Jahreseinkommen vor Steuer unter 20.000 Euro bzw. unter 40.000 Euro bei Verheirateten liegt.

Für je 400 Euro, die Sie pro Jahr in Ihren Fondssparplan einzahlen, schenkt Ihnen der Staat dann 80 Euro als Sparzulage. Mit den Jahren kommen hier hunderte Euros zusammen. Daher ist die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Fondssparplan ein echter Rendite-Turbo, der die Rendite aus dem Fondssparplan erhöht.

Die staatliche Sparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verlangt eine Geldanlage als Kapitalbeteiligung. In der Praxis erfolgt dies meist durch regelmäßige Einzahlungen über einen VL-Fondssparplan. Das sind normale Aktienfonds, die für diese vermögensbildenden Leistungen zugelassen sind.

Um die staatliche Förderung beim VL-Fondssparen zu erhalten, sind ein paar Grundregeln zu beachten:

  • Die Einzahlungen für Ihre VL-Fonds in Höhe von bis 400 Euro jährlich (beispielsweise 34 Euro monatlich) führt Ihr Arbeitgeber durch Gehaltsabzug durch. Die Beträge werden per Dauerauftrag auf Ihr Sparplan-Konto eingezahlt. Die Sparplan-Raten werden in der Gehaltsbescheinigung ausgewiesen. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Dauerauftrag auf Ihren Wunsch hin einzurichten, was ihn nichts kostet. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, einen Eigenbeitrag zuzusteuern, es sei denn, dieses wurde im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglichen Regelungen so vereinbart.

  • Die Fonds im Fondssparplan dürfen sieben Jahre lang nicht angerührt werden und müssen fest angelegt bleiben. Erst dann gibt es rückwirkend die staatliche Sparzulage. Nach dem siebten Jahr können Sie über die Fonds und das Geld beliebig verfügen. Sollten Sie die VL-Fonds vorher verkaufen, verfällt wegen der Sieben-Jahre-Sperrfrist automatisch Ihr Anspruch auf die angesammelte jährliche Sparzulage. Nur wenn Sie über ein Jahr lang arbeitslos waren, können Sie die VL-Fonds verkaufen, ohne die Sparzulage zu verlieren.

  • Nach jedem Jahresende wird Ihnen eine VL-Fondsbescheinigung von der Finanzinstitution übersandt, bei der Ihr Fondsdepot eingerichtet ist. Diese Bescheinigung müssen Sie - zusammen mit Ihrer jährlichen Steuererklärung - beim Finanzamt einreichen, das dann Ihr Prämienguthaben vermerkt.

  • Sie zahlen sechs Jahre lang in Ihren VL-Fonds ein. Im siebten Jahr müssen Sie diesen VL-Fonds noch unangetastet lassen. Nach dem sechsten Jahr können Sie aber bereits schon wieder einen neuen VL-Fondssparplan starten. Nach Ablauf des siebten Jahres überweist Ihnen dann das Finanzamt Ihre VL-Sparzulage für sechs Jahre aufs Konto: 480 Euro. Ein neuer, zweiter VL-Fondssparplan befindet sich dann schon im zweiten Jahr und Sie haben schon wieder Prämien angesammelt.

Im folgenden finden Sie jetzt detaillierter Antworten auf Fragen wie:

  • Wie gehe ich bei Einrichtung des VL-Fondssparplans praktisch vor?

  • Was ist, wenn ich nicht mehr weiter in den VL-Fonds einzahlen will?

  • Was ist, wenn ich später mehr Einkommen versteuern müsste als zulässig?

  • Kann ich innerhalb der sieben Jahre "Sperrfrist" den alten VL-Fonds verkaufen und mir dafür neue Fonds aussuchen?