Gründung einer GbR: Vorteile, Nachteile und Haftungsrisiken im Überblick

Vorteile der GbR und Rechtsform-Alternativen

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Vorteile der GbR und Rechtsform-Alternativen

Vorteile

Die GbR ist ein vielfältig einsetzbares Konstrukt. Das macht sie zu einer beliebten Rechtsform, wenn zwei oder mehr Existenzgründer gemeinsam und gleichberechtigt ein Unternehmen gründen wollen.

Die Gründung einer GbR kostet nichts; geringe Gründungskosten ergeben sich, wenn die GbR einen Gewerbebetrieb führen will. Dann bezahlt jeder Gewerbetreibende als Gesellschafter ca. 20 € für die Gewerbeanmeldung. Die Gebühren sind je nach Stadt unterschiedlich. Für Freiberufler entfallen diese Kosten, weil sie sich nur bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden müssen.

Ein weiterer und oft entscheidender Vorteil im Vergleich zu anderen Gesellschaften sind auch die niedrigen laufenden Kosten. Weitere Kosten können im Zusammenhang mit einem schriftlichen Vertrag entstehen, wenn hierfür externe Hilfe benötigt wird.

Wie beschrieben können Sie eine GbR denkbar unbürokratisch, quasi per Handschlag gründen. Wer wann wo und wie welchen Beitrag leisten soll, können Sie bei einer Tasse Kaffee mündlich besprechen. Einfacher geht es nicht.

Der Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften. Wenn Sie sich mit dem jeweiligen Partner oder den Partnern einig sind, liegen - rechtlich gesehen - übereinstimmende Willenserklärungen und ein gültiger Vertrag vor.

Auf mündliche Absprachen sollten Sie sich dennoch nicht verlassen. Denn wenn es drauf ankommt, werden Sie höchstwahrscheinlich ein Beweisproblem haben. Mündliche Verträge sind möglich, rechtlich zulässig und gültig. Sie sollten aber eine schriftliche Ausformulierung vorziehen.

Der bürokratische Aufwand ist gering, da z. B. kaum Berichtspflichten bestehen und handelsrechtlich auch keine Pflicht zur so genannten doppelten (kaufmännischen) Buchführung auferlegt ist. Aber Achtung: Steuerrechtlich könnte diese Pflicht dennoch bestehen. § 141 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet Gewerbetreibende zur doppelten Buchführung, wenn der Gewinn über 50.000 € im Wirtschaftsjahr beträgt oder der Umsatz im Kalenderjahr 500.000 € übersteigt.

Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie die GbR profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 24.500 € bei der Gewerbesteuer (§ 11 Abs. 1, Nr. 1 GewStG). Das heißt, erst wenn der Gewerbeertrag darüber liegt, fällt überhaupt Gewerbesteuer an. Bei der GmbH ist dies schon ab dem ersten Euro Gewerbeertrag der Fall. Freiberufler hingegen zahlen nie Gewerbesteuer.

Das Ansehen einer GbR bei Kreditinstituten und anderen Geldgebern ist meist hoch, weil mindestens zwei Personen mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten haften. Unter dem Aspekt der Sicherheit für Geldgeber hat die GbR also Vorteile im Vergleich z. B. mit einem Einzelunternehmen. Das setzt allerdings voraus, dass die Bonität der einzelnen Gesellschafter ausreichend ist. Pleitegeier sind auch dann nicht kreditwürdig, wenn sie im Schwarm auftreten.

Es gibt auch keine Beschränkungen auf bestimmte Berufe, wie z. B. bei der Partnerschaftsgesellschaft, die nur für Angehörige Freier Berufe in Frage kommt.

Die wichtigsten Vorteile der GbR auf einen Blick

  • Sie unterliegt so gut wie keinen Gründungsformalitäten und hat auch keine Einschränkung in Hinblick auf bestimmte Tätigkeiten oder Berufe.

  • Es fallen geringe bis keine Gründungskosten an; ein Mindestkapital wie bei einer GmbH ist nicht erforderlich.

  • Es entstehen keine oder nur geringe laufende Kosten.

  • Die GbR bietet steuerliche Vorteile (im Vergleich zu Kapitalgesellschaften).

  • Eine GbR lässt sich mit geringem bürokratischen Aufwand gründen und führen.

  • Sie muss nicht ins Handelsregister (HR) eingetragen werden.

  • Jeder Gesellschafter hat weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten.

  • Eine GbR genießt relativ hohes Ansehen bei Kreditinstituten.

Alternativen

Jede Gesellschaftsform bietet Vor- und Nachteile. Es gibt nicht die richtige Rechtsform. Die GbR kann eine gute Wahl für den Einstieg sein. Prüfen Sie trotzdem immer im Einzelfall, was Ihnen wichtig ist und mit welcher Rechtsform Sie Ihre Ziele am besten erreichen können.

Manchmal stellt sich diese Frage aber auch gar nicht. Wenn Ihnen z. B. eine möglichst weitreichende Haftungsbeschränkung wichtig ist, Sie aber nicht das Stammkapital für eine GmbH aufbringen können, schränkt das die Möglichkeiten bereits ein.

Oder Sie würden gern unbürokratisch und preiswert eine GbR gründen, gleichzeitig aber ein Handelsunternehmen führen, das zwingend ins Handelsregister eingetragen werden muss. In diesem Fall scheidet die GbR aus.

Vielleicht wünschen Sie sich auch einen werbewirksamen Namen für Ihr Unternehmen, möchten also z. B. unter einem Fantasienamen firmieren. Die „Fantasia GbR“ ist aber nicht möglich. Ein Fantasiename als Firmenbezeichnung ist nur im Zusammenhang mit einer Handelsregistereintragung erlaubt. Eine GbR kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.

Prüfen Sie also immer zuerst, welche Rechtsformen überhaupt in Frage kommen. Wenn die GbR von vornherein Ihr Favorit ist, prüfen Sie zumindest, ob wichtige Gründe dagegen sprechen.

Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn Sie

  • allein ein Unternehmen gründen möchten,

  • das alleinige Sagen haben wollen oder

  • planen, ein Handelsgewerbe zu gründen oder zu übernehmen.

Ein Handelsgewerbe erfordert einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“. Geregelt ist dies im Handelsgesetzbuch (HGB). In § 1 heißt es dazu:

„(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“

Ein Kleingewerbe benötigt dagegen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Wichtige Kriterien hierfür sind z. B.:

  • Umsatz,

  • Höhe des Betriebsvermögens,

  • Anzahl der Mitarbeiter und

  • die Summe der Kredite.

  • Ein Kiosk ist das typische Beispiel für ein Kleingewerbe.

Im Zweifel lassen Sie sich beraten, lieber einmal zu viel als zu wenig. Denn sollte sich später herausstellen, dass Ihre vermeintliche GbR doch ein Handelsgewerbe ist, bekommen Sie Probleme. Rechtlich wird Ihr Unternehmen dann als Offene Handelsgesellschaft (OHG) eingestuft und Sie müssen sich in allen Belangen als kaufmännisches Unternehmen behandeln lassen, ob Sie wollen oder nicht. In diesem Fall gilt dann obendrein das HGB - mit allen Rechten und Pflichten.

Die Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und/oder StarterCenter beraten Sie gern und kostenfrei. Handwerker können sich an die Handwerkskammern wenden.

Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden. Sie können also per se kein Handelsgewerbe betreiben. Ihnen steht daher die Rechtsform der GbR immer offen. Das gilt - unabhängig von den genannten Kriterien wie Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter usw. - allerdings nur, wenn und solange sie tatsächlich freiberuflich tätig sind!

Beispiel:

Kleinunternehmer S. möchte künftig nicht mehr freiberuflich als Steuerberater arbeiten, sondern lieber als geschäftsführender Gesellschafter in ein Unternehmen einsteigen, das an mehreren Standorten Fitness-Studios betreibt. Setzt S. seine Pläne um, hat das mit seinem ursprünglichen freien Beruf nichts mehr zu tun und er kann von dessen Vorteilen auch nicht mehr profitieren.

Über diese rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus ist die Wahl der Rechtsform auch eine individuelle Frage. Hier gilt es, die Vor- und Nachteile abzuwägen und zu entscheiden, welche Rechtsform am besten „passt“.

Die Vorteile einer Gesellschaftsform sind immer relative Vorteile im Vergleich zu anderen möglichen Rechtsformen. Alternativ zu einer GbR kommen am häufigsten die OHG, die GmbH (auch die Unternehmergesellschaft - UG) oder die Partnerschaftsgesellschaft (PG) in Frage. Die folgende Tabelle ermöglicht einen ersten Vergleich:

Kriterien

GbR

OHG

PG

GmbH/UG

Geringe Gründungs-Formalitäten

+++

++

++

+

Geringe Gründungskosten

+++

++

++

+

Höhe der laufenden Kosten

Je nach Eigen-
leistung
+++

Je nach Eigen-
leistung
++

Je nach Eigen-
leistung
++

Je nach Eigen-
leistung
+

Freibetrag bei Gewerbesteuer

ja

ja

Keine Gewerbe-
steuer

Bürokratischer Aufwand

+++

++

++

+ (größen-
abhängig)

Pflicht zur doppelten Buchführung lt. HGB

ja

ja

Pflicht zur Eintragung ins HR

ja

Nein, aber ins Partner-
schafts-
register

ja

Kreditwürdigkeit bei Kapitalgebern

+++

+++

+++

Oft kein Kredit ohne persönliche Haftung

Mindestkapital nötig

Ja (bei UG nicht nennenswert, aber erhöhtes Insolvenzrisiko)

Einschränkungen auf Berufe/Tätigkeiten

Freie Berufe

Ggf. Einschränkungen z. B. durch Standes-
recht

Haftung

+

+

++

+++

+++ = gut
++ = mittel
+ = eher negativ (jeweils im Vergleich zu den anderen Rechtsformen)

Zum Weiterlesen: GbR - UG - GmbH ...

Welche Rechtsform wann für wen und welchen Einsatzzweck sinnvoll ist, erläutern wir hier:

Nicht das Richtige dabei? Dann hilft Ihnen ganz bestimmt diese Übersichtsseite: