Grenzsteuersatz für Selbstständige: Wie viel bleibt vom nächsten Auftrag übrig?

Die Steuerprogression - und wie sie sich praktisch auswirkt

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Die Steuerprogression - und wie sie sich praktisch auswirkt

Der sogenannte Grenzsteuersatz bestimmt im Einzelfall, welchem Steuersatz zusätzliche Gewinne von Selbstständigen und Unternehmern unterliegen. Da über die individuelle Steuerlast ja auch Familienstand, weitere Einkünfte oder Sonderausgaben entscheiden, lässt sich nur anhand des Grenzsteuersatzes bestimmen, in wie weit sich Extra-Aufträge noch lohnen oder welche steuerliche Wirkung zusätzliche Betriebsausgaben habe. Man sollte diesen Wert also im Auge behalten. Hier steht, worum es dabei geht.

In Deutschland gibt es einen progressiven Einkommensteuertarif: Je mehr Sie verdienen, desto größer wird der Anteil, den der Staat beansprucht. Die Steuerprogression hat aber auch zur Folge, dass Aussagen über die endgültige Höhe der Steuerbelastung erst am Jahresende und unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten möglich sind: Denn bei der Einkommensteuer hängt der Steuersatz von der Höhe des gesamten zu versteuernden Einkommens eines Steuerpflichtigen (und ggf. seines Ehepartners) ab.

Dem Gewinn aus einem Gewerbebetrieb oder einer selbstständigen Tätigkeit werden zunächst einmal alle anderen Einkünfte (z. B. als Angestellter, Vermieter oder Aktienbesitzer) hinzugerechnet. Verluste sowie private Sonderausgaben verringern das steuerpflichtige Gesamteinkommen.

Einkunftsarten

Welche unterschiedlichen Einkunftsarten es im Einkommensteuerrecht gibt, dass und wie sie kombiniert werden können, erfahren Sie in unserem Grundlagenbeitrag "Mit welchen Unternehmenssteuern muss ich rechnen?".

Die verschiedenen Einkunftsarten und die Besteuerung mit Lohn- und Einkommensteuer stellen wir im Infopaket "Steuererklärung für Einsteiger: Grundlagen-Kurs zu Lohnsteuer, Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuer" vor.

Erst wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen feststeht, legt der Fiskus die daraus resultierenden Steuern fest: So bezahlt ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von insgesamt ...

  • ... 15.000 Euro: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 1.488 Euro (rund 10 Prozent)

  • ... 50.000 Euro: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 13.554 Euro (gut 27 Prozent)

  • ... 150.000 Euro: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 57.844 Euro (gut 38 Prozent).

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Übersicht: Einkommensteuer- und Soli-Belastung bei Einkünften zwischen 5.000 Euro und 150.000 Euro (jeweils inklusive Solidaritätszuschlag). Die "Grundtabelle" gilt für Unverheiratete, die "Splittingtabelle" für (gemeinsam veranlagte) Verheiratete.

Höhere Einkommen werden also relativ stärker belastet als niedrigere Einkommen. Trotzdem: Vom Spitzensteuersatz in Höhe von zurzeit 42 Prozent (oder gar der "Reichensteuer" von 45 Prozent) ist unser Steuerzahler selbst bei einem Jahreseinkommen von 150.000 Euro scheinbar noch ein gutes Stück entfernt. Allerdings nur im Durchschnitt: Denn tatsächlich greift der Höchststeuersatz bei Ledigen bereits ab jedem zusätzlichen (!) Euro oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von 52.882 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren liegt die Grenze bei 105.764 Euro. Ein Single mit 150.000 Euro Jahreseinkommen versteuert davon also 97.118 Euro zum Höchstsatz von 42 Prozent.

Einen zusätzlichen Tarifsprung gibt es durch die seit 2006 geltende "Reichensteuer": Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.731 Euro (Ledige) bzw. 501.462 Euro (Verheiratete) beträgt der Spitzensteuersatz 45 %: Von jedem verdienten Euro oberhalb der Reichtumsgrenze kassiert der Staat also 45 Cent.

Lohnt sich das?

Wenn Sie wissen wollen, ob sich die Übernahme eines zusätzlichen Auftrags lohnt oder welche steuerliche Wirkung eine zusätzliche Investition, eine Betriebsausgabe oder eine steuerlich abzugsfähige, private Sonderausgabe haben, dann müssen Sie mit dem Steuersatz rechnen, der auf genau diese Differenz anfällt. Unterhalb des Spitzensteuersatzes ist der Grenzsteuersatz flexibel: Er gilt genau genommen immer nur für die nächsten 2 bis 5 Euro Einkommenszuwachs bzw. -minderung.

Unveränderte Rahmenbedingungen

Wichtig: Einfache Grenzwertbetrachtungen sind nur unter ansonsten gleichbleibenden Bedingungen sinnvoll. Sie gehen also davon aus, dass die Summe der übrigen Einnahmen und Ausgaben unverändert bleibt. Sollte das nicht möglich sein, müssen Sie mehrere "Wenn-dann"-Betrachtungen anstellen, das heißt unterschiedliche Szenarien durchspielen.