Immobilien übertragen, Immobilien erben

Übertragung von Immobilien

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Übertragung von Immobilien

Die Übertragung von Immobilien noch zu Lebzeiten des Vererbenden wird immer rückt immer mehr in den Vordergrund. Zum einen wollen Eltern ihren Kinder das Vermögen nicht erst mit dem Tod zur Verfügung stellen. Und zum anderen soll mit der rechtzeitigen Übertragung von Immobilien den Launen des Gesetzgebers vorgebeugt werden, der bereits seit Jahren eine Änderung der Steuergesetze, insbesondere des Erbschaftsteuergesetzes, diskutiert.

Eine Immobilienübertragung ziehen Eltern vor allem dann in Betracht, wenn sie selbst eine hinreichende Rente oder anderweitiges Vermögen besitzen, die Einkünfte aus der Immobilie nicht benötigen oder die Immobilie selbst nicht nutzen.

Beispiel: Zur weiteren Veranschaulichung dient der folgende Fall:

Die Eheleute Gustav und Sieglinde haben das Rentenalter erreicht und nutzen die nunmehr zur Verfügung stehende Zeit sehr häufig zum Reisen. Sie haben zwei Kinder - Pamela und Lodrian. Pamela ist bereits verheiratet und hat zwei Kinder. Der Ehemann ist Alkoholiker und kann für den Unterhalt der Kinder nicht sorgen. Lodrian hat das Gymnasium gerade erfolgreich abgeschlossen und will zum nächstmöglichen Termin ein Studium beginnen.

Gustav und Sieglinde besitzen drei Häuser, von denen sie selbst das Einfamilienhaus auf der Königsallee zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Das Zweifamilienhaus auf der Schlossallee und das Mehrfamilienhaus auf dem Kaiserring sind vermietet. Gustav und Sieglinde haben noch keine lebzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen auf ihre Kinder getätigt.