Kleinunternehmer – Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Kleinunternehmer – Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Eine schnelle Erklärung der Kleinunternehmer-Regelung

Der Begriff Kleinunternehmer bezieht sich auf das Wegfallen der Pflicht zur Umsatzsteuerzahlung.

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Was ist der Kleinunternehmer-Status, was hat er mit Umsatzsteuer zu tun – und ist er eigentlich gut oder schlecht?

Kleinunternehmer: Keine Umsatzsteuer

Der Begriff Kleinunternehmer sagt nicht (nur) etwas über Umsatz und Betriebsgröße aus. Er bezieht sich vor allem auf das Wegfallen der Umsatzsteuerpflicht: Selbstständige, die nur wenig Umsatz erwirtschaften, können im Geschäftsalltag darauf verzichten, beim Verkauf ihrer Waren oder Dienstleistungen Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag aufzuschlagen. Sie dürfen sich dann aber auch nicht die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen, die sie selbst bezahlen müssen. Andere Unternehmer bekommen den Umsatzsteueranteil dagegen zurückerstattet, wenn sie für ihren Betrieb etwas bestellen oder einkaufen.

Wer Kleinunternehmer sein kann, legt § 19 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) verbindlich fest: Es handelt sich um Selbstständige oder Gewerbetreibende, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Umsatz darf im vergangenen Jahr (bei Gründern im Gründungsjahr) 22.000 Euro nicht überstiegen haben.

  • Außerdem darf im laufenden Geschäftsjahr (bei Gründern im Jahr nach der Gründung) der voraussichtliche Umsatz nicht mehr als 50.000 Euro betragen.

Dabei zählen nur Umsätze, die ansonsten umsatzsteuerpflichtig wären. Der Status wird auf Antrag gewährt.

Das Umsatzsteuergesetz bietet auch die Möglichkeit, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Vorschrift zu verzichten. Um Vorsteuer-"Hopping" zu vermeiden, ist der Antragsteller an diese Entscheidung jedoch fünf Jahre lang gebunden.

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Ob Sie Ihren Kunden Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer stellen, macht vor allem dann einen großen Unterschied, wenn diese selbst keine Vorsteuererstattung erhalten: Das ist bei Privatleuten der Fall, teilweise aber auch bei gemeinnützigen Einrichtungen und bestimmten Branchen.

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Kleinunternehmerpflichten

Kleinunternehmer müssen ihre Rechnungen stellen, ohne darauf Umsatzsteuer auszuweisen (das ist ja Sinn der Sache). Sie müssen aber auch den Grund dafür auf der Rechnung selbst nennen. Als Standardsatz hat sich eingebürgert: "Der Rechnungsbetrag enthält gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer". Und auch sonst muss die Rechnung die (für Kleinunternehmer) vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten.

Auf die Einkommensteuer hat der Kleinunternehmer-Status keine Auswirkungen: Auch Kleinunternehmer müssen eine Einnahmenüberschussrechnung führen und einen Jahresabschluss erstellen.

Vor- und Nachteile

Größter Vorteil ist die steuerliche Vereinfachung: Der Kleinunternehmer muss weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Das Finanzamt kann auf kleinteilige Prüfungen verzichten. Das ist für beide Seiten eine Erleichterung.

Ansonsten hat der Status Vor- und Nachteile:

  • Vorteilhaft ist er vor allem für Selbstständige, deren Angebot sich überwiegend an Privatkunden richtet. Sie können als Kleinunternehmer den Kunden einen Preisvorteil bieten, da sie nur Nettobeträge verlangen und nicht noch 19 oder 7 Prozent Umsatzsteuer für den Staat draufschlagen müssen. (Bei Unternehmenskunden macht dies keinen Unterschied, da sie den Umsatzsteueranteil als Vorsteuer erstattet bekommen.)

  • Finanziell von Nachteil ist der Status, wenn man teure Wirtschaftsgüter anschaffen, viele umsatzsteuerpflichtige Produkte im Betrieb einsetzen oder Dienstleistungen selber einkaufen muss. Dann bezahlt man jedes Mal selbst den Umsatzsteueranteil, bekommt ihn aber nicht vom Finanzamt zurückerstattet.

  • Viele Gründer befürchten auch, als Kleinunternehmer weniger professionell zu wirken und von vornherein in einer schwächeren Verhandlungsposition zu sein. Ob dies wirklich begründet ist oder eher mit Selbstzweifeln zu tun hat, sei dahingestellt.

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