Gründungs- und Unternehmenskredit beantragen

Mit Plan zum Kredit

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Mit Plan zum Kredit

A) Klärung des Finanzbedarfes

Wie bereits angesprochen, ist es Grundvoraussetzung für die Beantragung eines Darlehens, der Bank, Sparkasse oder bewilligenden Institution den eigenen Kapitalbedarf plausibel und in nachvollziehbarer Form zu belegen. Es gibt nicht "den" Kapitalbedarf, es gibt eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Anlässe für die Beantragung eines Kredites (oder auch Zuschusses):

  • Sachinvestitionen

    (= Anschaffung von längerfristig dem Betrieb dienenden Sachanlagegütern wie z.B. Grundstück, Gebäude, Einbauten, Maschinen, Geräte, Lager-, Büro- oder Geschäftseinrichtung, Informationstechnik, Übernahmepreis bei Betriebsübernahme)

  • Immaterielle Anlagegüter

    (Patente, Lizenzen, Franchise-Gebühren)

  • Warenlager

    (Beschaffung und Aufstockung)

  • Betriebsmittelbedarf

    (Anlauf- oder Vorlaufkosten, Auftragsfinanzierung, Material-Vorfinanzierung, Zahlungsziele der Kunden, Kosten der Markterschließung u.ä.)

  • Forschungs- und Entwicklungsaufwand

    (interne + externe Kosten, ggf. Prototypenbau bzw. Testphase)

  • sonstiger Finanzierungsbedarf

    (Liquiditätsengpass, Umstrukturierung)

Klären Sie also im Detail, was exakt Sie benötigen und beantragen Sie das "richtige" Geld. Es kann dabei durchaus sein, dass zwei Teilbeträge zu beantragen sind, nämlich ein langfristiges Darlehen für eine Investition und ein kurzfristiger Betriebsmittelkredit für die Vorfinanzierung von Aufträgen beispielsweise.

Die in Frage kommenden Investitions- und Betriebsmitteldarlehen unterscheiden sich deutlich in den Konditionen, insbesondere bei den Laufzeiten: Laufen Investitionsdarlehen häufig über 10 Jahre, je nach Verwendungszweck aber auch 20 Jahre, haben Betriebsmittelkredite eine Laufzeit von 5 - 6 Jahren. Ein Kontokorrentkredit der Hausbank (der "Überziehungskredit" für das Geschäftskonto) ist jederzeit fällig, hat also überhaupt keine fest vereinbarte Laufzeit.

Das eine ist damit langfristiges, das andere kurzfristiges Fremdkapital. Das ist nicht nur für den Bänker ein großer Unterschied, sondern auch für Sie selbst und Ihre Bilanz. Heißt es doch nichts anderes, als dass Ihnen das Geld auch so lange zur Verfügung steht, wie Sie es brauchen.

Die alte "goldene" Finanzierungsregel besagt völlig richtig, dass langfristig benötigtes/gebundenes Kapital auch langfristig finanziert werden sollte (optimal dabei: durch Eigenkapital) und im Umkehrschluss: Kurzfristiger Kapitalbedarf muss kurzfristig finanziert werden!

Das sieht auch jeder Praktiker so: Wer eine Gewerbehalle baut, plant dabei für viele Jahre, das benötigte Geld muss ihm langfristig (ggf. 20 Jahre) zur Verfügung stehen. Wer den normalen Geschäftsbetrieb zu finanzieren hat, also bspw. Aufträge vorfinanzieren oder lange Zahlungsziele seiner Kunden, braucht dabei nur kurzfristiges Kapital - also kein Darlehen mit 10 Jahren, sondern eines mit vielleicht 5 Jahren Laufzeit.

B) Betriebswirtschaftliche Betrachtung durch eine Finanzplanung

Wie bereits skizziert, wird eine Antragstellung im Regelfall heute nur gelingen, wenn eine Finanzplanung als Bestandteil eines Business-Planes erarbeitet und vorgelegt wird. Wichtig ist es dabei, dass Sie dem Kapitalgeber dabei deutlich machen können, dass Ihre "Kapitaldienstfähigkeit" gegeben ist - im Klartext: Das Sie in der Lage sind, Zinsen und Tilgung problemlos zu leisten.

Genauso wichtig: Keine Fantasiezahlen! Erläutern Sie, wie Sie Ihre Absatz-/Umsatzplanung entwickelt haben und worauf Ihre Annahmen basieren (Branchenkennzahlen, Zahlen der Vergangenheit, vorliegende Aufträge, Liefervereinbarungen o.ä.)

Finanzplan-Bausteine: Ihr Plan besteht zunächst aus zwei Bausteinen für die Darstellung des Kapitalbedarfes und der Finanzierung:

  • Mittelverwendung (Zweck und Höhe der benötigten/verwendeten Mittel)

  • Mittelherkunft (aus welchen Quellen kommen die Gelder?)

Und in Ihren Plan gehört die Darstellung der Entwicklung von Umsatzerlösen, Kosten und Erträgen, und natürlich die Entwicklung der Liquidität. Es ist also eine

  • Umsatz-

  • Kosten-

  • Ertrags- und

  • Liquiditätsplanung

erforderlich, die - insbesondere durch die dargestellte Liquiditätsentwicklung - den Betriebsmittelbedarf belegt und deutlich macht.

C) Der Business-Plan

In vielen Fällen einer Finanzierung - auf jeden Fall dann, wenn andere Kapitalgeber als die Hausbank ins Spiel kommen (Beteiligungsgesellschaft usw.) - wird auch von einem etablierten Unternehmen ein kompletter Business-Plan erwartet. Es ist also durchaus nicht nur eine Unterlage, die von Existenzgründern verlangt wird.

Bitte sagen Sie auch jetzt nicht: Überflüssig - was ich mache, ist rasch erklärt und meine Hausbank weiß das sowieso. Die Aufstellung eines Business-Planes ist auch für die Überprüfung der eigenen Position, der Tätigkeitsfelder, der Strategie und vieler weiterer Aspekte eine hervorragende Möglichkeit.

"Sorgfältig und ehrlich betrieben ...

... zwingt einen das Verfassen des Business-Plans zu diszipliniertem Nachdenken. Eine Idee, die einem gerade noch glänzend erschien, mag bei näherer Betrachtung der Details und Zahlen plötzlich völlig unspektakulär wirken."

Eugene Kleiner, Venture Capitalist

Denken Sie unbedingt auch an folgenden Aspekt: Wenn Darlehen beantragt werden, sind die Banken und Sparkassen an Kreditvergabe-Richtlinien gebunden, die u.a. besagen, dass kein Sachbearbeiter allein eine Entscheidung treffen darf. Ihre Antragsunterlagen werden also außer von Ihrem direkten Gesprächspartner auch von dessen Kollegen in einem "back-office" untersucht, der die gleiche Entscheidungsbefugnis hat - ohne Sie persönlich, Ihren Betrieb usw. kennen zu lernen.

Wenn Sie sich dabei nicht vollständig darauf verlassen wollen, dass Ihr Ansprechpartner bei der örtlichen Sparkasse oder Bank Ihre (mündlich vorgetragenen) Planungen vollständig, korrekt und mit den richtigen Schwerpunkten an diese Mit-Entscheider weitergibt, sorgen Sie mit einem Businessplan vor - der wird komplett weitergegeben, informiert daher einen "fremden" Entscheidungsträger so, als säßen Sie selbst vor ihm.

Und schließlich geht dieser Businessplan - wenn Förderprogramme bei der Finanzierung einbezogen werden - auch zur KfW Mittelstandsbank oder zu einer Landesbank, ggf. sogar zu einer Bürgschaftsbank. Und selbstverständlich gilt das vorher Gesagte dann umso mehr: Die Entscheider dort kennen weder Sie persönlich, noch Ihr Unternehmen - die entscheiden nach Ihrer Präsentation, nach der Qualität Ihres Finanzierungskonzeptes.

Als wesentliche Bausteine gelten:

  • das Executive-Summary, eine Kurzdarstellung auf einer Seite, maximal auf 2 Seiten

  • die Darstellung der Geschäftsidee, die u.a. auch die Beschreibung der Zielgruppen sowie eine Erläuterung des Nutzen- und Lösungsangebots beinhalten sollte,

  • die Beschreibung des Produkts bzw. der Dienstleistung,

  • die Beschreibung des Unternehmers/Unternehmerteams,

  • die Marktanalyse, u.a. im Sinne einer Konkurrenzanalyse,

  • das Zukunftskonzept, die eine Skizze der Vision des Unternehmers ist,

  • der Finanzplan, der aus Sicht der Banken der Schwerpunkt bei der Beurteilung der Tragfähigkeit einer Idee ist,

  • das Marketingkonzept, mit der Definition der Produkt-, Service-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik,

  • das Geschäftssystem und die Organisation,

  • der Realisierungsfahrplan sowie

  • die Bewertung der Chancen und Risiken.

Bezüglich Beantragung von Darlehens- oder Fördermitteln: Machen Sie natürlich bei alledem deutlich, wie sich die geplante Investition auswirkt: Ob künftig Kosten eingespart werden, ob die Produktivität steigt, ob größere Aufträge angenommen werden können oder, oder, oder...

Zum Weiterlesen: Business-Plan erstellen

Wie Sie einen professionellen und überzeugenden Business-Plan erstellen, lesen Sie im Beitrag "Business-Plan: Schritt für Schritt".