Rücknahmepflicht für Online-Händler?

Die neue Verpackungsverordnung

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Internethändler kommen nicht zur Ruhe. Kaum sind die Informationspflichten halbwegs verarbeitet, droht weitere Plage: Zum 1. Januar 2009 tritt die neue Verpackungsverordnung in Kraft. Dieser Artikel informiert Sie darüber, welche Pflichten für Händler bestehen und mit welchen zusätzlichen Vorschriften Sie zukünftig zu rechnen haben.

Die Novelle der Verpackungsverordnung

Internethändler kommen nicht zur Ruhe. Kaum sind die Informationspflichten halbwegs verarbeitet, droht weitere Plage: Zum 1. Januar 2009 tritt die neue Verpackungsverordnung in Kraft. Dieser Artikel informiert Sie darüber, welche Pflichten für Händler bestehen und mit welchen zusätzlichen Vorschriften sie zukünftig zu rechnen haben.

Für Händler besteht schon jetzt eine Rücknahmepflicht für jede Verpackung, die sie an ihre Kunden schicken. Der Händler ist verpflichtet, die Verkaufsverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen. Dabei geht es sowohl um die Verpackung, in die das Produkt eingeschweißt wurde, als auch um den Versandkarton oder ähnliches, in dem das Produkt an den Kunden versandt wird.

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Hintergrund

Begründet wird die Gesetzesänderung damit, dass einige Händler sich keinem Entsorgungssystem angeschlossen haben, aber auch ihrer Pflicht zur Selbstentsorgung nicht nachkommen und die in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht wieder zurücknehmen.

Andere Unternehmen stellen zwar in ihren Geschäftsräumen Behälter auf, in die die Kunden die Plastik- oder Papierverpackung werfen können. Aber die wenigsten Kunden nutzen das Angebot. Der größte Teil des Verpackungsmülls landet doch in der heimischen gelben Tonne oder im Papiercontainer - aber nur zwei Drittel der Unternehmen zahlen für die Verpackungen, die in die haushaltsnahe Wertstoffsammlung gehen, so die Bundesregierung in einer Verbraucherinformation.

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