Alternative zur Gehaltserhöhung: Steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen im Überblick

Damit die Gehaltserhöhung nicht nur den Fiskus freut: Tankkarte, Kindergartenzuschuss, Fahrkostenerstattung und mehr

Gut gemeinte Gehaltserhöhungen – und dann freut sich vor allem das Finanzamt? Wer Mitarbeitern etwas Gutes tun will, sollte es öfter mit Sachleistungen und anderen Zuwendungen versuchen.

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Von gut gemeinten Gehaltserhöhungen landet oft nicht viel auf dem Konto der Mitarbeiter: Dass so wenig „Netto vom Brutto“ übrig bleibt, liegt bei Durchschnittsverdienern weniger an der Steuerbelastung als an den Sozialversicherungsbeiträgen. Wer seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun will, sollte es öfter mit Sachleistungen und anderen Zuwendungen versuchen: Kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Mitarbeiter-Treue.

Die Wirkung von Gehaltserhöhungen ist leider begrenzt: Schon nach ein paar Monaten erinnern sich die Begünstigten kaum noch an die mehr oder weniger großzügige „Wohltat“. In vielen Fällen ist die Aufstockung des Gehalts für alle Beteiligten sogar ein schlechtes Geschäft:

Wenn Sie das Bruttogehalt eines Mitarbeiters um 100 Euro gewähren, kostet Sie das wegen des zusätzlich fälligen Arbeitgeberanteils mindestens 120 Euro. Beim Arbeitnehmer kommen aufgrund von Steuern und Abgaben aber unterm Strich nur rund 50 Euro an: Und das wohlgemerkt bereits bei Gering- und Durchschnittsverdienern!

Bei einem Input von 120 Euro und einem kurzfristig gefühlten Output von 50 Euro liegt der Wirkungsgrad bei etwas über 40 %. Bei Spitzenverdienern ist die Ausbeute unter Umständen sogar noch geringer.

Bitte beachten Sie: Um hier keine Milchmädchenrechnung aufzumachen, liegt die Betonung auf „kurzfristig“ und „gefühlt“: Schließlich führen steigende Sozialversicherungsbeiträge zum Teil auch zu höheren Ansprüchen – insbesondere bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine erkennbare Motivationswirkung geht von solchen Langzeitvorteilen erfahrungsgemäß jedoch nicht aus.

Rechnen Sie nach

Wenn Sie den konkreten Wirkungsgrad einer geplanten Gehaltserhöhung nachrechnen wollen, können Sie sich z. B. beim Gehaltsrechner von BBX die Brutto-Netto-Wirkung unterschiedlich hoher Gehälter anzeigen lassen, und zwar nicht nur aus der Arbeitnehmerperspektive, sondern auch die zusätzliche Arbeitgeberbelastung.

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