ESUG mit neuen Möglichkeiten für Unternehmen in Schwierigkeiten

Das ESUG hat das deutsche Insolvenzrecht an entscheidenden Stellen tüchtig reformiert und die Sanierung von Krisenunternehmen sehr erleichtert. Hier lesen Sie, was das konkret für die betroffenen Unternehmen bedeutet und welche Möglichkeiten das ESUG eröffnet. Wir erklären auch, welche Rechte und Pflichten ein Unternehmen im Schutzschirmverfahren hat und welche Rolle Sanierungsexperten bei einem solchen Verfahren spielen.

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Es sind vier Buchstaben mit großer Wirkung: ESUG, das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, hat das deutsche Insolvenzrecht an entscheidenden Stellen tüchtig reformiert. Hier lesen Sie, was das konkret für die betroffenen Unternehmen bedeutet und welche Möglichkeiten das ESUG eröffnet. Wir erklären auch, welche Rechte und Pflichten ein Unternehmen im Schutzschirmverfahren hat und welche Rolle Sanierungsexperten bei einem solchen Verfahren spielen.

ESUG: Neue Sanierungsperspektiven für Unternehmen in der Krise

Früher war ein Insolvenzverfahren oft gleichbedeutend mit der Liquidation des Unternehmens. Seit 2012 hat das ESUG, ein Gesetz zur Sanierung von Unternehmen, für neue Möglichkeiten gesorgt: die Eigenverwaltung durch den Unternehmer selbst mithilfe eines erfahrenen Sanierungsexperten und unter Aufsicht eines Sachwalters. Eine steigende Sanierungsquote ist die praktische Bestätigung der Neuregelung. Allerdings sollten Unternehmer das Verfahren nicht unterschätzen: Sie haben dabei auch besondere Pflichten.

Ziel des Gesetzes ist die erleichterte Sanierung von Unternehmen durch

  • einen stärkeren Einfluss der Gläubiger bei der Wahl des Insolvenzverwalters

  • vereinfachten Zugang zur Eigenverwaltung

  • erweiterte, gestraffte Insolvenzplanverfahren und

  • größere Konzentration der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte

Im Markt ist das ESUG, das seit März 2012 gilt, zunächst einmal als positive Neuerung angekommen. Dass Unternehmen in Schieflage nun eine Option zum herkömmlichen Insolvenzverfahren haben, ist eine klare Verbesserung.

Früher wurden eigentlich lebensfähige Unternehmen durch ein Insolvenzverfahren viel häufiger zerschlagen, als saniert zu werden. Das hat Unternehmer immer wieder davon abgehalten, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Stattdessen wurde die Sanierung außergerichtlich betrieben – so lange, bis keinerlei Reserven für eine mögliche neu gestaltete Zukunft mehr vorhanden waren. Am Ende standen regelmäßig trotz aller Bemühungen ein Insolvenzverfahren und die beinahe zwangsläufige Liquidation – also genau das, was eigentlich verhindert werden sollte. Deshalb hatte das ESUG das klare Ziel, den Schritt in die professionelle Sanierung zu erleichtern und zu beschleunigen – vor der finalen Zahlungsunfähigkeit.

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