Steuererklärung ausfüllen, Geld zurückbekommen: Eine Einführung in das Prinzip "Einkommensteuererklärung"

Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen

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Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen

Die laufende Lohnsteuerlast wird vom Arbeitgeber berechnet und automatisch ans Finanzamt überwiesen. Auf die Höhe Ihrer Lohnsteuerabzüge haben Sie aber in gewissem Umfang Einfluss. Wir erläutern, wie's geht.

Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge

Wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber Monat für Monat als Erfüllungsgehilfe des Finanzamts von Ihrem Gehalt abzieht, können Sie in gewissem Umfang beeinflussen. Bei Bedarf stellen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Falls Sie bereits einmal einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag gestellt haben und nur die Kinderzahl oder die Steuerklasse ändern wollen, reicht oft auch der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Den ausgefüllten und unterschriebenen Ermäßigungsantrag schicken Sie ans Finanzamt.

Bitte beachten Sie: Während sich die übrigen Kapitel unseres Lohnsteuerkurses auf das Steuer-Vorjahr 2013 beziehen, gelten die Angaben zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag für das laufende Steuerjahr 2014!

Freibeträge eintragen lassen

Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, wird ein (zusätzlicher) "Freibetrag" in Ihren Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) eingetragen. Den geänderten ELStAM-Datensatz teilt das Finanzamt Ihrem Arbeitgeber automatisch mit. Auf dieser Grundlage darf der Arbeitgeber ab dem nächsten Abrechnungsmonat weniger Lohnsteuer, ggf. weniger Kirchensteuer und einen geringeren Solidaritätszuschlag einbehalten. Am Ende des Jahres müssen Sie dann aber auch nachweisen, dass die entsprechenden Belastungen tatsächlich eingetreten sind: Selbst wenn Sie keine anderen Einkünfte haben, ist die Einkommensteuererklärung dann also nicht mehr freiwillig, sondern eine Pflichtveranstaltung!

Einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie jederzeit bis Ende November des laufenden Jahres stellen. Im Prinzip handelt es sich um eine Art vorläufige Steuererklärung, in der Sie die Höhe der wichtigsten Steuerminderungen vorweg geltend machen. Wenn Sie erstmals einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen Sie das komplette sechsseitige Antragsformular ausfüllen.

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Seite 1 des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2014

Darin machen Sie unter anderem Angaben

  • zur Person, zum voraussichtlichen Bruttoarbeitslohn, zu sonstigen Einkünften im laufenden Jahr und zu Ihren Kindern (Abschnitte "A" und "B");

  • zu den unbeschränkt antragsfähigen Ermäßigungsgründen (= Abschnitt "C", das sind insbesondere Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigung, Pflege- und Betreuungskosten, Verlustvorträge sowie Aufwendungen für Behinderte und Hinterbliebene) sowie

  • zu den beschränkt antragsfähigen Ermäßigungsgründen (Abschnitt "D", das sind die Werbungskosten, die übrigen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, soweit sie insgesamt 600 Euro überschreiten. Werbungskosten finden dabei nur dann Berücksichtigung, wenn sie höher als 1.000 Euro sind. Grund: In der normalen Lohnsteuerberechnung wird bereits eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro berücksichtigt).

Zur Erinnerung: Ist in Ihrem ELStAM-Datensatz erst einmal ein Freibetrag eingetragen, genügt bei späteren Änderungen in aller Regel der nur zweiseitige "vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung".

Fragen kostet nichts!

Zeit ist Geld: Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, besprechen Sie Zweifelsfragen und Unklarheiten am besten direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter des Finanzamts.

Welche Termine und Fristen bei der Einkommensteuer zu beachten sind und was zu tun ist, wenn ein ungünstiger Steuerbescheid kommt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.