Das große Steuerloch - und warum so viele neue Selbstständige darin verschwinden

Welcher Gründer denkt schon gleich ans Finanzamt - erst muss man doch mal Gewinne erwirtschaften ... ? Vorsicht, diese Haltung ist gefährlich.

Die meisten Gründer schätzen ihre anfänglichen Gewinne aus der Selbstständigkeit sicherheitshalber vorsichtig ein. Das ist vernünftig, entspricht den Erfahrungen und erspart vermeidbare Einkommensteuervorauszahlungen. Wenn sich die Ertragslage in den ersten beiden Jahren dann aber doch erfreulich entwickelt, drohen gegen Ende des zweiten Geschäftsjahres happige Steuernachzahlungen. So happig, dass daran schon viele Unternehmen gescheitert sind. Wir warnen vor dem großen Steuerloch - und zeigen, wie Sie vorbeugen.

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Die meisten Gründer schätzen ihre anfänglichen Gewinne aus der Selbstständigkeit sicherheitshalber vorsichtig ein. Das ist vernünftig, entspricht den Erfahrungen und erspart vermeidbare Einkommensteuervorauszahlungen. Wenn sich die Ertragslage in den ersten beiden Jahren dann aber doch erfreulich entwickelt, drohen gegen Ende des zweiten Geschäftsjahres happige Steuernachzahlungen. So happig, dass daran schon viele Unternehmen gescheitert sind. Wir warnen vor dem großen Steuerloch - und zeigen, wie Sie vorbeugen.

Mal ehrlich: Wissen Sie genau, welcher Teil des Geldes auf Ihrem Geschäftskonto genau genommen dem Finanzamt gehört? Ja? Glückwunsch, dann können Sie künftigen Steuerbescheiden ja beruhigt entgegensehen.

Bei vielen Nachwuchs-Unternehmern und Solo-Selbstständigen ist das leider nicht der Fall: Auf Seite 5 des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" haben sie die voraussichtlichen Einkünfte aus ihrem neuen Gewerbebetrieb oder der selbstständigen Tätigkeit vernünftigerweise vorsichtig geschätzt. Deshalb leisten sie bis zum ersten Einkommensteuerbescheid nur geringfügige oder überhaupt keine Einkommen- und Gewerbesteuervorauszahlungen.

Vernünftig: Vorsichtige Schätzung

Da eine anfänglich niedrige Gewinnerwartung nicht ungewöhnlich ist, zeigt das Finanzamt in aller Regel Verständnis für zurückhaltende ("konservative") Schätzungen. Überhaupt kein Verständnis hat der Fiskus hingegen, wenn Steuerpflichtige ihren früher oder später fälligen Steuernachzahlungen nicht zeitnah nachkommen können: Da die Vorjahres-Steuererklärung spätestens bis Ende Mai beim Finanzamt sein muss, erhalten Gründer meist Mitte bis Ende des zweiten Geschäftsjahres den ersten Steuerbescheid.

Machen Sie Ihrem Steuerberater Dampf!

Wenn Sie Ihren Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen einem Steuerberater überlassen, darf der sich mit der ersten Steuererklärung von Amts wegen sogar bis zum Ende des zweiten Geschäftsjahres Zeit lassen! Dann tut sich das Steuerloch zwar erst Anfang des dritten Geschäftsjahres auf - dafür ist es dann aber auch umso größer!

So verständlich es also ist, drohende Steuerzahlungen möglichst lange hinauszuschieben: Am besten verlangen Sie von Ihrem Steuerberater eine zügige Bearbeitung Ihres Steuerfalls! Das gilt vor allem für die ersten Jahre, bis Sie genug Erfahrung gesammelt haben: Erst wenn Sie einigermaßen genau wissen, was auf Sie zukommt und für Steuernachzahlungen ausreichend Rücklagen gebildet haben, kann der Steuerberater die Geduld des Finanzamts ruhig ausreizen.

So oder so: Wer nicht vorsorgt, um seine Steuerschulden prompt begleichen zu können, muss Freunde und Familienangehörige anpumpen, mit dem Finanzamt über Steuerstundungen verhandeln oder gar einen Kredit bei der Bank aufnehmen. Säumige Steuerzahler machen sonst kurzfristig Bekanntschaft mit dem Gerichtsvollzieher: Die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung schafft der Fiskus bei Bedarf nämlich blitzschnell auf dem kleinen Dienstweg.

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