Umsatzsteuer auf VG Wort-Tantiemen zurückholen

Auf Ausschüttungen der VG Wort muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Aber Sie können Sie sich zurückholen!

Muss auf Ausschüttungen der VG Wort Umsatzsteuer abgeführt werden und wenn ja, wie viel?

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Muss auf Ausschüttungen der VG Wort Umsatzsteuer abgeführt werden und wenn ja, wie viel?

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie bei VG-Wort-Urheberrechts-Tantiemen auf die Einnahmen 7 % Umsatzsteuer abführen. Die holen Sie sich aber am besten schnell wieder von der VG Wort zurück: durch Nachforderung der Umsatzsteuer!

Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie Ihre VG-Wort-Tantiemen grundsätzlich mit 7 % versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie für Ihre übrigen Einnahmen ebenfalls 7 % Umsatzsteuer oder - was die Regel ist - 19% Umsatzsteuer abführen müssen.

Unterscheidet sich der Steuersatz der VG-Wort-Umsätze von demjenigen für Ihre übrigen Einnahmen, müssen Sie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärung die Posten mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in den dafür im Steuerformular vorgesehenen unterschiedlichen Feldern ausweisen. (So wie ein Lebensmittelhändler für Umsätze beim Verkauf von Lebensmitteln 7 % und für Umsätze beim Verkauf von Alkoholika und Zigaretten 19 % MWSt. abzuführen hat.)

Ausnahmen: Sie müssen keine Umsatzsteuer aus VG-Wort-Einnahmen abführen, wenn Sie von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen, also generell von der Umsatzsteuer befreit sind. Gleiches gilt, wenn es sich beim VG-Wort-Scheck noch um "sonstige Einnahmen" handelt, das heißt, Ihre jährlichen Einnahmen einschließlich der von der VG Wort ausgezahlten Tantiemen noch innerhalb der Geringfügigkeitsgrenzen liegen und somit umsatzsteuerfrei sind. Mehr zu diesen Ausnahmen lesen Sie im "Grundkurs Umsatzsteuer" von akademie.de.

Übrigens: Ob Sie bei VG-Wort-Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, hängt bei Ist-Versteuerung von Ihrem Umsatzsteuer-Status zum Zeitpunkt des Erhalts des VG-Wort-Schecks ab. Der Umsatzsteuer-Status bezieht sich nicht auf das jeweilige vergangene Kalenderjahr, aus dem Ihr Anrecht auf die VG-Wort-Tantieme stammt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Auszahlung der VG Wort an Sie.

Wie erhalte ich die von mir für die Tantiemen abgeführte Umsatzsteuer von der VG Wort zurück?

Normalerweise schüttet die VG Wort allen Autoren die VG-Wort-Tantiemen zunächst netto - also ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer - aus. Wenn Sie selbst umsatzsteuerpflichtig sind, können (und sollten) Sie sich die Umsatzsteuer danach von der VG Wort rückwirkend nachzahlen lassen. Dafür stellen Sie der VG Wort die Umsatzsteuer einfach in Rechnung! Hier finden Sie eine Musterrechnung und weitere Infos. Liegt die Summe der Erstattungsansprüche Ihrer Rechnung unter fünf Euro, erfolgt jedoch keine Auszahlung.

Die VG Wort akzeptiert Ihre Rechnung nur, wenn Sie der VG Wort schriftlich (nicht per E-Mail!) erklären, dass Sie ans Finanzamt Umsatzsteuer abführen. Dabei müssen Sie der VG Wort Ihre USt-ID-Nummer (auch USt-Nr. genannt) angeben.

Wer zwar umsatzsteuerpflichtig ist, aber noch keine USt-ID-Nummer besitzt, kann seine USt-ID beim Finanzamt beantragen. Das können Sie schnell via Formularcenter des BMF erledigen (Navigation: "Formularcenter" - "Umsatzsteuer" - "Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer"). In wenigen Tagen geht Ihnen Ihre USt-ID zu - bei Anforderung über Ihr Finanzamt dauert das wahrscheinlich viel länger.

Sind Sie erst einmal umsatzsteuertechnisch bei der VG Wort erfasst, wird Ihnen in zukünftigen Abrechnungsperioden automatisch die Umsatzsteuer mit ausgeschüttet.

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