Selbst bestimmen, wer erbt: Unternehmer-Testament und Unternehmer-Erbvertrag

Wie Sie rechtsicher festlegen, was aus Ihrem Vermögen wird

Ein Unternehmer hat bei der Ausgestaltung seines Testaments grundsätzlich vier Möglichkeiten. Rechtsanwalt Oliver Langner erklärt, was Sie zum Berliner Testament, zur Vor- und Nacherbschaft, zum Erbvertrag und zum Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht wissen müssen.

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Viele Unternehmer haben - mit Blick auf die eigenen Kinder oder eingeheiratete Schwiegerkinder - häufig das Bedürfnis, im Testament

  • den Ehepartner abgesichert zu wissen und/oder

  • das Unternehmen dem Wirkungskreis bestimmter Personen zu entziehen.

Für das Unternehmer-Testament bzw. den Unternehmer-Erbvertrag und seine vertragliche Gestaltung kommen daher grundsätzlich vier Varianten in Betracht:

  • das Berliner Testament ("Einheitslösung"),

  • die Vor- und Nacherbschaft ("Trennungslösung"),

  • der Erbvertrag und

  • der Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht.

Im Falle der ersten und zweiten Variante ist im Unternehmer-Testament kein Konsens mit den Abkömmlingen erforderlich. In der dritten und vierten Variante hingegen bedarf es grundsätzlich einer Mitwirkung der Nachkommen am Unternehmer-Erbvertrag.

Da sich das Erbrecht für Unternehmer sehr komplex gestaltet, werden alle vier Varianten anhand einer Beispielkonstellation anschaulich erklärt.