Vermögen und Rücklagen im eingetragenen Verein

Freie Rücklagen

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Freie Rücklagen

Neben den zweckgebundenen Rücklagen ist auch die Bildung von sogenannten freien Rücklagen zulässig. Bei diesen Rücklagen ist die konkrete Verwendung der Rücklagen noch ungewiss, ebenso der Zeitpunkt der Mittelverwendung.

Die freien Rücklagen müssen allerdings dazu dienen, den Vereinszweck langfristig zu sichern. Die Rechtsgrundlage für die Bildung der freien Rücklage ist § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Rücklagenbildung ist in allen vier Vereinsbereichen zulässig. Die Bildung der freien Rücklagen ist wie folgt möglich:

Vereinsbereich

Herkunft der Mittel

Begrenzung der freien Rücklagen auf ...

Ideeller Bereich

Bruttoeinnahmen aus Beitragszahlungen und Spenden

10 % der Bruttoeinnahmen

Zweckbetrieb

Überschuss im Zweckbetrieb (Einnahmen aus dem Zweckbetrieb minus Ausgaben aus dem Zweckbetrieb)

10 % des Überschusses aus dem Zweckbetrieb

Vermögensverwaltung

Überschuss in der Vermögensverwaltung (Einnahmen aus der Vermögensverwaltung minus Ausgaben aus der Vermögensverwaltung)

1/3 des Überschusses aus der Vermögensverwaltung

Wirtschaftlicher Betrieb

Überschuss aus dem wirtschaftlichen Betrieb (Einnahmen aus wirtschaftlichem Betrieb minus Ausgaben aus wirtschaftlichem Betrieb)

10 % des Überschusses

Weitere Aspekte der freien Rücklagen im Verein:

  • Die Laufzeit der freien Rücklagen ist unbegrenzt.

  • Für die freien Rücklagen besteht kein zeitlich befristeter Mittelverwendungszwang.

  • Der Beschluss der freien Rücklagenbildung sollte im Vorstand und in der Mitgliederversammlung gefasst und schriftlich dokumentiert werden.

  • Ist der Höchstbetrag für die Bildung einer freien Rücklage in einem Jahr nicht ausgeschöpft, so kann dies in den nächsten zwei Jahren nachgeholt werden.

  • Die Rücklagenbildung ist rein liquiditätsorientiert; es genügt, wenn sie in der Buchhaltung oder auch auf separaten Geldkonten ausgewiesen werden.

Freie Rücklagen sind das richtige Instrument, um die Liquiditätsreserven des Vereins zu stärken.

Überhaupt ist es sinnvoll, wenn ein gemeinnütziger Verein von den zulässigen Möglichkeiten zur Rücklagenbildung auch Gebrauch macht. So kann eine langfristige Umwandlung des vorhandenen Vermögens in Rücklagen erfolgen.

Beispiel: Bildung freier Rücklagen

Bei unserem Ruderverein könnte sich folgende Finanzsituation ergeben, was die ebenfalls dargestellte freie Rücklagenbildung möglich macht:

Vereinsbereich

Bruttoeinnahmen/Überschuss

Mögliche freie Rücklage

Ideeller Bereich

Bruttoeinnahmen 5.000 Euro

10 % = 500 Euro

Zweckbetrieb

Überschuss 2.000 Euro

10 % = 200 Euro

Vermögensverwaltung

Überschuss 3.000 Euro

1/3 = 1.000 Euro

Wirtschaftlicher Betrieb

Überschuss 4.000 Euro

10 % = 400 Euro

Gesamtbetrag freie Rücklagen

2.100 Euro