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Kleine Helferlein und rechtliche Fragen: Online-Bildbearbeitung

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Online-Bildbearbeitung

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Durch die zunehmende Verbreitung von schnellen Internetanschlüssen bzw. Breitbandverbindungen und der Optimierung von bestehenden Webtechniken (z. B. Flash oder Ajax) ist es mittlerweile möglich, Bildverarbeitung als webbasierten Dienst anzubieten.

In der folgenden Abbildung sehen Sie den flashbasierten Dienst Picnik im Einsatz:

67904_picnik-png

Ein Bild mit Picnik bearbeiten

Das Gute an dem Webdienst Picnik ist, dass er recht flott reagiert und dass man, um ein Bild rudimentär zu bearbeiten (z. B. Freistellen, Größe ändern, Schwarz-Weiß-Umwandlung), sich nicht einmal registrieren muss.

Wer mehr möchte - zusätzliche Funktionen und Filter, mehr Uploads, keine Werbung etc. -, der kann dies durch einen Premium-Account (ca. 25 Dollar pro Jahr) erreichen.

Logischerweise ist Picnik nicht der einzige webbasierte Dienst in diesem Segment. Weitere Dienste wären Splashup und Pixenate.

Auch wenn die webbasierten Dienste eine beachtliche Anzahl an Funktionen bieten und vor allem auf neueren Rechnern flott reagieren, so werden sie auch in absehbarer Zeit nicht die ausgewachsenen Programme wie Adobe Photoshop oder GIMP ersetzen können. Speziell dann nicht, wenn man die Programme im professionellen Umfeld einsetzt und die Funktionalität derselbigen ausreizt.

Es empfiehlt sich zum Beispiel nicht, das Layout eines Kunden, das er als eine Photoshop-Datei zur Verfügung gestellt hat, in einem webbasierten Dienst zu bearbeiten. Zumindest sollten Sie sich, bevor Sie die eventuell sensiblen Daten eines Kunden hochladen, die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Dienstes genau angeschaut haben.

Aber dafür sind die webbasierten Dienste auch nicht gedacht. Es geht vielmehr darum, dass man z. B. die Bilder für den redaktionellen Einsatz auf der Website aufbereitet, mal schnell die roten Augen entfernt, die Größe anpasst, abgerundete Ecken hervorbringt etc.