Als Ebay-Verkäufer privat oder gewerblich?

Unternehmereigenschaft bei Privatverkäufen über Ebay, Amazon & Co.

Von: Dietrich von Hase
Stand: 28. September 2006
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Privatverkäufer als Unternehmer?

Ein neues Urteil schreckt Ebay-Verkäufer auf: Eine Frau wurde als gewerbliche Anbieterin eingestuft, nachdem sie rund 90 Artikel in einem Monat verkauft hatte. Was bei der Empörung unter den Tisch fällt, ist die Tatsache, dass eine "Unternehmereigenschaft" in unterschiedlicher Hinsicht bestehen kann - mit unterschiedlichen Folgen. Wir sorgen für Klarheit über den Status als privater oder gewerblicher Online-Verkäufer.

Wohnung entrümpeln gleich gewerblicher Verkauf?

Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 05.09.2006 (AZ 103 O 75/06) hat wieder einmal die Ebay-Gemeinde aufgeschreckt: Das Gericht stufte die Ebay-Verkaufsaktivitäten einer Mutter als gewerblich ein, weil sie innerhalb eines Monats 93 Artikel bei Ebay verkauft hatte. Die Mutter war von einem gewerblichen "Wettbewerber" abgemahnt worden, weil sie die für gewerbliche Verkäufer geltenden gesetzlichen Vorschriften, etwa den Hinweis auf das geltende Widerrufsrecht und die Angabe von Namen und Adresse des Verkäufers) verletzt hatte. Sie hatte die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und verlor dann im Rechtsstreit vor Gericht einen vierstelligen Eurobetrag.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde vielfach mit Empörung aufgenommen. Die Frau hatte fast nur Gebrauchtgegenstände aus dem eigenen Privathaushalt im Rahmen einer Entrümpelungsaktion angeboten. Rechtsanwältin Besendahl in Freiburg, die die Mutter vertreten hatte, versicherte auf unsere Nachfrage, dass es sich fast ausschließlich um Altkleider ihrer vier Kinder und gebrauchte Haushaltsgegenstände gehandelt hatte. Ein kleiner Teil der bei Ebay angebotenen Artikel sei als "wie neu" angeboten worden. Dabei habe es sich um von Verwandten geschenkte, von den Kindern nicht getragene Kinderbekleidung sowie Schuhe gehandelt.

Unternehmereigenschaft bei privaten Verkäufen?

Einerseits Unternehmereigenschaft beim Privatverkauf und trotzdem handelsrechtlich und steuerrechtlich Privatperson - wie geht das zusammen?

Das Berliner Urteil hat in den Medien viel an Verwirrung und Fehlinterpretationen ausgelöst. Der rechtliche Sachverhalt und die praktischen Konsequenzen werden häufig falsch bewertet.

So warnte eine Fachpublikation speziell Freiberufler vor dem Verkauf einer größeren Anzahl von Artikeln ihres Hausrats über Ebay oder Amazon-Marketplace:

"Auf den Gewinn aus den Verkäufen müssen Steuern gezahlt werden; [ ... ] Besonders unangenehm kann eine solche Einstufung für Freiberufler werden, die nebenbei "privat" auf eBay handeln: Sie laufen Gefahr, den Freiberuflerstatus insgesamt zu verlieren. Und das kann zur Folge haben, dass sie künftig zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und auch für ihre (bisher) freiberuflichen Einkünfte Gewerbesteuer zahlen müssen.

Diese Sorge ist ebenso unbegründet wie die der PC-Welt:

"Wer im großen Stil gebrauchte Artikel über Internetauktionshäuser verkauft und nicht als Gewerbetreibender angemeldet ist, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen."

Schlichter Unsinn schließlich ist die Schlagzeile des Südwestrundfunks: "Internet-Verkäufer müssen Gewerbe anmelden".

All das ist auf die fehlerhafte Rechtsinterpretation in einer dpa-Meldung zurückzuführen.

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Wow !!
Super Seite!!Wirklich. Und endlich mal. Meine Frage: Ich habe Gewerbe angemeldet mit Handel. Ich frage mich, soll ich erst noch in ebay als Privatverkäufer handeln, oder besser gleich mich als gewerblicher anmelden ? Spricht doch eigentlich nichts gegen, oder?

Wenn eine eingetragene Firma ihre Einrichtungsgegenstände über Ebay verkauft: gilt das als gewerblicher Verkauf?

zurFrage vom 10.11., anonym:

Ja natürlich - welcher Privatmann wäre denn da sonst Verkäufer? Auch wenn die Firma ansonsten nicht mit solchen Gegenständen handelt, ist das ein gewerblicher Verkauf.