Lastschriftverfahren

Alles über Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge

Von: Robert Chromow
Stand: 5. August 2010
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Überblick

Selbst Geschäftsleute tun sich gelegentlich mit dem Unterschied zwischen den verschiedenen Lastschriftverfahren und den damit verbundenen Konsequenzen schwer. Können Abbuchungsaufträge und Einzugsermächtigungen widerrufen werden? Wenn ja, wie lange? Wer trägt die Beweislast und wer muss für die Kosten von Rücklastschriften aufkommen? Unser Überblick bringt Licht ins Zahlungsdickicht.

Bei klassischen Überweisungen veranlasst der Zahlungspflichtige die Gutschrift des Geldbetrags auf das Empfängerkonto. Im Lastschriftverfahren ist die Richtung umgekehrt: Hier erlaubt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger, einen bestimmten Geldbetrag von seinem Girokonto einzuziehen oder abzubuchen.

Vorteil: Einfach, schnell und unbürokratisch

Sinnvoll sind Lastschriften sowohl für Warenlieferungen als auch für Dienstleistungen, bei denen keine ausdrückliche Abnahme durch den Empfänger erforderlich ist. In den meisten Fällen profitieren alle Beteiligten vom Lastschrift-Deal:

  • Vorteile aus Sicht des Zahlungspflichtigen: Lastschriften sind einfacher und bequemer als Bezahlung per Rechnung oder Nachnahme, schneller als Vorkasse und vor allem von praktisch jedem Girokonto aus möglich. Das Einrichten zusätzlicher Kreditkartenkonten oder anderer Bezahlverfahren erübrigt sich.

  • Vorteile aus Sicht des Zahlungsempfängers: Gutschriften im Lastschriftverfahren bieten mehr Zahlungssicherheit und erfolgen wesentlich zeitnäher und verlässlicher als bei Lieferung oder Leistung auf Rechnung. Durch die weite Verbreitung von Girokonten sind die organisatorischen Voraussetzungen für die Zahlung per Lastschrift fast immer gegeben.

Zwecks Standardisierung und Beschleunigung des Ablaufs haben die im Bundesverband Deutscher Banken zusammengeschlossenen Geldinstitute ein Lastschriftabkommen (PDF, 35 kB) geschlossen, in dem die Details des Informations- und Geldtransfers zwischen den beteiligten Instituten geregelt sind.

Das Lastschrift-Quartett

Genau genommen sind bei allen Lastschrift-Varianten vier Parteien beteiligt:

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