Maßnahmen und Nachweise gegen Foto-Diebstahl, Bilderklau und Urheberrechtsverletzungen

Wie Sie die Herkunft eines Fotos gerichtsfest dokumentieren

Von: Jacqueline Esen
Stand: 28. Januar 2009
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Über die Autorin: Jacqueline Esen

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Jacqueline Esen ist seit mehr als zehn Jahren als freiberufliche Fotografin tätig und mit den analogen und digitalen Arbeitsweisen vertraut. Ihre Bücher "Rezepte für bessere Fotos" und "Der große Fotokurs" sind Bestseller.

Für akademie.de schreibt sie Beiträge zu Digitalfotografie, zu Bildgestaltung und zum Einsatz von Fotografien auf Webseiten oder im Marketing. Homepage: www.betrachtenswert.com

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Foto-Metadaten

Ob bei eBay oder privaten Bildergalerien: Schöne Bildmotive wecken Begehrlichkeiten. Manchmal ist es Unwissenheit, manchmal mehr oder weniger bewusst in Kauf genommener Bilderdiebstahl. Taucht ein Foto auf fremden Webseiten auf, müssen der Fotograf bzw. die Fotografin aber erst einmal nachweisen, dass sie die Urheber des digitalen Bildes sind. Wie lässt sich die Urheberschaft zweifelsfrei belegen? Und was können Sie tun, damit Ihre Bilder gar nicht erst geklaut werden?

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Um im Zweifelsfall belegen zu können, dass ein bestimmtes Foto von Ihnen stammt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Keine von ihnen bietet absoluten Schutz. Aber zusammengenommen machen sie es Dieben sehr viel schwieriger, Ihre Ansprüche in Zweifel zu ziehen. Wer sich schon einmal darüber geärgert hat, dass sich Wildfremde ungefragt und "einfach so mal eben" bei den eigenen Bildern bedienen, weiß, wie wichtig solche Maßnahmen sein können - für den Geldbeutel und auch für den Seelenfrieden.

Das Landgericht München hat sich vor einiger Zeit mit der Frage beschäftigt, was als Indiz für die Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotos zu betrachten ist (Entscheidung vom 21.05.2008, 21 O 10753/07, die IT-Rechts-Kanzlei schildert den Fall im Beitrag "Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist").

Wenn es um Markierungen an der Fotodatei selbst geht, zeigen wir Ihnen das jeweilige Vorgehen anhand des kostenlosen Grafikprogramms IrfanView, teilweise auch in Photoshop/Photoshop Elements. Dass bedeutet natürlich nicht, dass Sie dafür nicht auch andere Software nutzen können.

IPTC-Feld: Metadaten ausfüllen

Sie können Fotodateien mit einer Art Notizzettel versehen, den Sie ausfüllen können: dem sogenannten IPTC-Feld. Darüber lassen sich Copyright-Vermerke, Urhebername, Bildtitel oder Stichwörter direkt mit der Bilddatei speichern und wieder abrufen.

Am einfachsten können Sie, wenn Sie mit Windows arbeiten, das IPTC-Feld im Windows Explorer öffnen: Nach Rechtsklick auf die Bilddatei finden Sie unter "Eigenschaften" im Register "Datei-Info" die Eingabefelder. Auch diverse Bildbearbeitungsprogramme, Bildbetrachter und auch Browser unterstützen die IPTC-Funktion.

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Eine Möglichkeit fehlt noch in dieser löblichen Liste:

das Hotlinking-Unterbinden durch .htaccess, dabei kann man Zugriffe von allen Servern außer dem eigenen auf Bilder dadurch unterbinden, daß stattdessen der Server bei Anforderung eine andere Grafik ausliefert.

So taucht dann beim "Hotlinker" statt des gewünschten Berg-Panoramas eine Grafik mit dem Inhalt "Klau keine Bilder von der Seite www.xxx.de" auf

das wirkt!

Danke für den Hinweis, das ist richtig - funktioniert aber nur dann, wenn der Internetprovider mit seiner Technologie die entsprechende .htaccess unterstützt. Strato tut das bedauerlicherweise nicht, da haben auch viele Mails und Gespräche mit der Hotline nichts bewirkt. Es bleibt in so einem Fall dann noch als "Rattenschwanz" die Alternative eines Providerwechsels...