Gutschriften aus Affiliate-Programmen von Amazon, Google & Co korrekt buchen

Die korrekte Rechnungsstellung bei Einnahmen aus Partnerprogrammen, deren Betreiber seinen Sitz im EU-Ausland hat, ist nicht ganz trivial.

Laut Umsatzsteuergesetz sind Sie bei Warenlieferungen und Dienstleistungen für andere Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Wie aber verhält es sich mit betrieblichen Einnahmen, die "automatisch" auf Ihrem Bankkonto landen, etwa den laufenden Provisionen, Honoraren oder "Werbekostenbeteiligungen" von Amazon, Google und ähnlichen Partnerprogrammen? Aus dem einstigen Einnahme-"Genuss ohne Reue" ist inzwischen leider ein Bürokratie-Mehrkampf geworden.

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Einnahmen von Google, Amazon oder anderen Anbietern mit Sitz im EU-Ausland sind eine schöne Sache, wenn deren Provisionen automatisch auf Ihrem Konto landen. Das korrekte Verbuchen der Gutschriften aus ausländischen Affiliate- und Partnerprogrammen ist jedoch oft mit einigem Aufwand verbunden. Wir erklären den bürokratischen Mehrkampf um Gutschriften und Sammelrechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Steuererklärung und Zusammenfassende Meldung.

Die Einnahmen aus Partnerprogrammen: Wie buchen?

Für Warenlieferungen und Dienstleistungen an andere Unternehmer sind Sie laut Umsatzsteuergesetz grundsätzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Wie aber verhält es sich mit betrieblichen Einnahmen, die "automatisch" auf Ihrem Bankkonto landen, etwa den laufenden Provisionen, Honoraren oder "Werbekostenbeteiligungen" von Amazon, Google und ähnlichen Partnerprogrammen?

Mit Partner-Netzwerken und Affiliate-Programmen verdient man sich zwar keine goldene Nase - die eine oder andere Überweisung landet früher oder später aber dann doch auf dem eigenen Konto. Neben der Freude über "im Schlaf verdientes Geld" kommen dann aber auch buchhalterische und steuerliche Zweifelsfragen auf.

Die gute Nachricht gleich vorweg: Obwohl § 14 Umsatzsteuergesetz bei Warenlieferungen und Dienstleistungen für andere Unternehmer eine differenzierte Rechnung verlangt, ist eine nachträglich erstellte Rechnung bei Gutschriften durch Partnerprogramm-Betreiber grundsätzlich entbehrlich. Sie müssen derartigen Einnahmen grundsätzlich auch keine eigene Rechnungsnummer zuordnen.

Hintergrund ist Absatz 2 des genannten "Rechnungs-Paragrafen": Demnach darf die Rechnung nämlich auch ...

... vom "Leistungsempfänger für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift)."

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