Der Austritt aus den beiden großen Kirchen ist in Deutschland mit vergleichsweise großem Aufwand verbunden. Deshalb gibt es in den Kirchenregistern viele "Karteileichen": Menschen, die sich der Kirche innerlich nicht zugehörig fühlen, formell jedoch Kirchenmitglieder sind - und Kirchensteuer zahlen. Dabei ist der Kirchenaustritt beileibe keine unüberwindliche Barriere. Wir erläutern den Ablauf.
Bei der Entscheidung zum Kirchenaustritt sind natürlich nicht die finanziellen Aspekte ausschlaggebend. Die Belastung durch die Kirchensteuer ist jedoch ein Grund, um nicht etwa nur aus Bequemlichkeit oder Trägheit Kirchenmitglied zu bleiben, wenn Glaube oder innere Bindung fehlen. Informationen zu Kirchenaustritt und Kirchensteuern gibt es zwar an einigen Stellen im Internet, sie sind jedoch meist eindeutig parteilich - entweder, weil sie von den Kirchen selbst stammen oder aber von radikalen Gegnern von Kirche bzw. Kirchensteuer. Hier soll es nicht um weltanschauliche Fragen gehen, sondern nur um die formelle Seite.
Kirchensteuer und Kirchensteuersatz
In Deutschland erfolgen Bemessung und Einzug der Kirchensteuern für die evangelische (EKD) und römisch-katholische Kirche direkt über die staatlichen Finanzämter, dasselbe gilt auch für einige kleinere christliche Gemeinschaften sowie die Kultussteuern der jüdischen Gemeinden. Bemessungsgrundlage sind Lohn- und Einkommensteuer sowie die Grundsteuer. Geregelt wird dies auf Landesebene: Jedes Bundesland hat eigene Kirchensteuergesetze und Kirchensteuerordnungen (KiStO) erlassen.
Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Taufe (bzw. dem Kircheneintritt) und endet mit dem Kirchenaustritt. Der gesetzliche Kirchensteuersatz für die evangelischen und katholischen Kirchen beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer. In den anderen Bundesländern sind es 9 Prozent. Die Kirchensteuern entfallen ab dem Folgemonat (teilweise auch erst im 2. Folgemonat) des Austritts. Der beim Kirchenaustritt entfallende Kirchensteuerbetrag gelangt jedoch nicht in voller Höhe in die Hände des Steuerpflichtigen, einen Teil davon behält der Staat: Durch die Einsparung der Kirchensteuern erhöht sich nämlich das zu versteuernde Bruttoeinkommen genau um den Einsparbetrag.
Beträgt die persönliche jährliche Kirchensteuerersparnis beispielsweise 1.000 EUR und der eigene Grenzsteuersatz für die Einkommenssteuer 25 Prozent, verbleiben von den eingesparten 1.000 EUR "nur" 750 EUR als zusätzliches Nettoeinkommen, das Finanzamt bekommt 250 EUR.
Wie viel Kirchensteuern Sie zahlen, steht in Ihrer letzten jährlichen Einkommensteuererklärung bzw. Ihrem Einkommensteuerbescheid. Meistens wird der Kirchensteueranteil auch in der monatliche Lohn- und Gehaltsbescheinigung gesondert aufgeführt.
Der Blick auf Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte oder Lohnabrechnung ist ohnehin zu empfehlen: Gelegentlich kommt es vor, dass auf Lohnsteuerkarten irrtümlich "EV" für evangelisch bzw. "RK" für römisch-katholisch eingetragen wird und Kirchensteuern einbehalten werden, zum Beispiel aufgrund von Eingabefehlern bei den Meldeämtern.
Zusätzlich zur Kirchensteuern gibt es noch das sogenannte "allgemeine" und das "besondere" Kirchgeld. Von einigen Gemeinden wird zusätzlich zur Kirchensteuer ein einkommensabhängiges sogenanntes "allgemeines Kirchgeld" zur örtlichen Verwendung erhoben. Es betrtägt beispielsweise in Niedersachsen zwischen 3 und 60 EUR und in Bayern zwischen 5 und 120 EUR. Das allgemeine Kirchgeld wird aber nicht über die Finanzämter, sondern per Anschreiben direkt bei den Kirchenmitgliedern eingezogen, seine Bezahlung ist damit de facto freiwillig.
Das besondere Kirchgeld bei "glaubensverschiedener Ehe" wird dagegen wie Kirchensteuern über die Finanzämter erhoben: Tritt in einer Familie nur der verdienende Steuerzahler aus der Kirche aus, nicht aber sein Ehegatte, wird "besonderes Kirchengeld" oder Gemeindegeld auf Grundlage des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens veranlagt. Die evangelische Kirche praktiziert dies bundesweit, einige katholische Bistümer verzichten jedoch darauf. Eine Befreiung vom Kirchgeld ist nur möglich, wenn auch der Ehegatte aus der Kirche austritt oder wenn keine gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer mehr stattfindet. Letzteres wirkt sich steuerlich jedoch meist sehr viel ungünstiger aus, als das besondere Kirchgeld zu bezahlen. Die evangelische Landeskirche in Bayern bietet einen Online-Rechner für besonderes Kirchgeld, mit dem Sie ermitteln können, ob für Sie besonderes Kirchgeld anfällt und wenn ja in welcher Höhe.
Steuerberater sind verpflichtet, auf Kirchensteuerbelastungen hinzuweisen
Ein Steuerberater muss seinen Mandanten beispielsweise bei einer Gewinnausschüttung darauf hinweisen, wenn er auch durch Kirchensteuerprogression steuerlich belastet wird. Nach Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az 9 C 12/02, Urteil vom 21.05.2003) würden viele Menschen aus der Kirche austreten, wenn sie in so einem Fall wüssten, dass sich auch die Kirchensteuer progressiv erhöhen kann.
Kirchenaustritt
Den Kirchenaustritt müssen Mitglieder der evangelisch-lutherischen oder römisch-katholischen Kirche persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht vornehmen (dasselbe gilt aber auch für jede andere Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist). Ohne diesen formalen Austritt vor einer Amtsstelle bleibt man kirchensteuerpflichtig.
Für den Austritt ist je nach Bundesland entweder das Standesamt oder das Amtsgericht am Wohnsitz zuständig. In Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW und Thüringen müssen Sie persönlich zum Amtsgericht gehen. In allen anderen Bundesländern ist das Standesamt am Wohnsitz aufzusuchen. Gibt es beim Amt keine Wartezeit, sollte der Kirchenaustritt in etwa 10 Minuten erledigt sein.
Für alle Bundesländern gilt:
Sie müssen immer persönlich beim Standesamt bzw. Amtsgericht erscheinen.
Sie müssen Ihren Kirchenaustritt nicht begründen!
Sie müssen ein Austrittsformular ausfüllen und unterschreiben.
Dazu müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Pass ausweisen.
Verheiratete und Geschiedene müssen zusätzlich ihr Familienbuch vorlegen.
Austrittsgebühren: In Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos. In den anderen Bundesländern müssen Sie zwischen 10 und 60 EUR mitbringen. Angesichts der zukünftigen Ersparnisse sind diese geringen Gebühren jedoch zu vernachlässigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2008 (1 BvR 3006/07) entschieden, dass Austrittsgebühren mit der Verfassung vereinbar sind: "Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß".
Kirchenaustritt beim Notar
Die einzige andere Möglichkeit für den Kirchenaustritt ist ein Termin beim Notar. Dazu benötigen Sie die gleichen Dokumente. Der Notar schickt dann die von ihm beglaubigte Austrittserklärung an das zuständige Amt bzw. Amtsgericht. Für die Beurkundung Ihrer Austritterklärung entstehen natürlich Notariatsgebühren, zusätzlich werden gegebenenfalls noch die Austrittsgebühren fürs Standesamt oder Amtsgericht berechnet. Dafür entfällt die Wartezeit beim Standesamt oder Amtsgericht bzw. die Beschränkung auf deren Öffnungszeiten - Notare beurkunden oft auch abends oder gar an Wochenenden.
Kirchenaustritt von Kindern: Bis zum Alter von 12 Jahren entscheiden nur die Eltern für das Kind. Im Alter von 12 bis 14 Jahren muss das Kind einem Kirchenaustritt zustimmen. Ab 14 Jahren entscheidet das Kind selbst allein über den Austritt.
Das "Weglassen" der Religionszugehörigkeit beim Umzug in ein anderes Bundesland ist kein rechtswirksamer Kirchenaustritt! Wer in ein anderes Bundesland umzieht und dabei im Anmeldebogen für das Einwohnermeldeamt seine Religionszugehörigkeit weglässt, erhält zwar womöglich seine nächste Lohnsteuerkarte ohne den Aufdruck "EV" (evangelisch) oder "RK" (römisch-katholisch). Rechtlich bleibt die Kirchenmitgliedschaft dennoch bestehen, deshalb kann es passieren, dass später rückwirkend Kirchensteuer nachgefordert wird. Laut Presseberichten erhalten die Kirchensteuerstellen der Kirchen teilweise von den Landeseinwohnerämtern Zugriff auf deren Datenbestände.
Aus diesem Grund sollten Sie die Bescheinigung über den Kirchenauftritt auch gut aufbewahren. Wenn Sie nach Kirchenaustritt von Ihrer ehemaligen Religionsgemeinschaft zur Zahlung aufgefordert werden, müssen Sie beweisen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Haben Sie keinen Beweis, drohen Ihnen hohe Nachzahlungen ggf. für mehrere Jahre. Konflikte dieser Art zwischen den kirchlichen Kirchensteuerstellen und Menschen, die ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnten, wurden aus Berlin berichtet. Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte wurde dort nicht als Beleg anerkannt. Die Amtsgerichte müssen die Nachweise über Kirchenaustritte nur 10 Jahre lang aufbewahren. Wer beim Kirchenaustritt verheiratet, verwitwet oder geschieden war und den Austritt beim Amtsgericht erklärte, kann den Nachweis möglicherweise auch über das Standesamt führen, das die Austrittsmeldung vom Amtsgericht erhalten haben sollte, um sie ins Familienbuch einzutragen.
Religionsgemeinschaften ohne öffentlich-rechtlichen Status
Bei Religionsgemeinschaften, die im jeweiligen Bundesland nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt sind, stellt das Vereinsrecht die Grundlage für Zahlungsansprüche an ihre Mitglieder dar, die Vereinssatzung ist die Grundlage für Mitgliederbeiträge und Kündigungsfristen. In diesem Fall muss der Austritt direkt beim Verein selbst erfolgen. Sie sollten sich den Austritt schriftlich mit Datum bestätigen lassen.
Steuer-Formalitäten nach dem Kirchenaustritt
Damit Ihnen nach dem Kirchenaustritt keine Kirchensteuern mehr abgezogen werden, müssen Sie zusätzlich noch die Religionszugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen lassen! Dazu müssen Sie die Bescheinigung nicht etwa Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Lohnbüro vorlegen, benötigt wird der amtliche Umtrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Die Umtragung erfolgt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt, teilweise auch beim Einwohnermeldeamt, dem Bürgeramt oder Bezirksamt. Zusätzlich zur aktuellen Lohnsteuerkarte müssen Sie natürlich die Kirchenaustrittbescheinigung mitbringen. Soweit Sie bereits eine Lohnsteuerkarte für das folgende Jahr erhalten haben, sollten Sie auch diese gleich mit vorlegen. Fragen Sie am besten schon beim Ausstellen der Austrittsbescheinigung im Standesamt oder beim Amtsgericht, wohin Sie danach wegen der Lohnsteuerkarte gehen müssen.
Bei Austritten aus anderen Religionsgemeinschaften als der evangelischen oder der römisch-katholischen Kirche entfällt natürlich die Änderung auf der Lohnsteuerkarte.
Als Selbstständiger sollten Sie vorsorglich Ihren Steuerberater vom Kirchenaustritt informieren, damit er das bei der nächsten Steuererklärung wirklich berücksichtigt. Allerdings können nach dem amtlich erfolgten Kirchenaustritt irrtümlich gezahlte Kirchensteuern auch zurückgefordert werden.
Links
Kirchensteuerrechner der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (9 Prozent).
Kirchensteuer.de: Informationsseite zu Kirchensteuer und - austritt von Kirchensteuer-Gegnern.
Steuer-Forum-Kirche.de: Eher kirchenfreundliche Seite mit sehr vielen Informationen, hier findet man etwa den Text von Kirchensteuergesetzen und -Verordnungen, Gerichtsurteilen zum Thema Kirchensteuer sowie Details zur Steuerpraxis.
Kirchenaustritt.de: Eine Site, die beim Kirchenaustritt helfen will, u.a. mit einer Orts-Suche nach dem für den Kirchenaustritt zuständigen Standesamt bzw. Amtsgericht nebst Adresse.
"Kirche und Geld" Informationen der evangelischen Landeskirche Bayern zu Kirchensteuern und Kirchengeld.
Kirchensteuern.de: Website des "Vereins zur Umwidmung von Kirchensteuern", in dem sich Kirchenmitglieder(!) gegen die Kirchensteuer engagieren.
Anleitung zum Kirchenaustritt: Ausstieg leicht gemacht. TAZ vom 6.2.2009
FAQ Kirchenaustritt: Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt in Deutschland, Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA)
Jeder vierte Katholik erwägt Kirchenaustritt: Welt Online vom 23.4.2010
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Ich bin bereits Mitglied
Finde ich komisch, dass das hier auf Ihrer Seite behandelt wird. Liebe Grüße
Ihr
Klaus Guski
Finde ich auch komisch!
Sehe keinen Zusammenhang mit dem üblichen Inhalt.
Grüsse R.Koch
Es war doch mal die Rede davon, dass für Atheisten in Deutschland eine "Sozialsteuer" in Höhe der Kirchensteuer erhoben werden sollte. Denn letztlich muss der deutsche Staat ja für die "Dienstleistungen" aufkommen, die sonst die Kirchen aus Kirchensteuermitteln übernehmen.
Was hat so ein Beitrag hier zu suchen? Merkwürdig...
Wer politisch oder reformatorisch tätig ist, sollte ein anderes Forum verwenden. Der schlechteste Beitrag überhaupt.
Heuer
Sachlich korrekt und in Zeiten der finanziellen Umschichtung nicht nur für Freiberufler sondern auch für Privathaushalte sehr zu empfehlen angesichts der Tatsache, dass max. 3% der Kirschensteuereinnahmen für soziale Zwecke verwendet werden und Deutschland das einzige Land ist, in dem Kirchensteuer übe r das Finanzamt zwangsweise eingetrieben wird.
Letzteres also mehr als Hinweis an die vorherigen Kommentare.
Der Artikel gehört wie jeder andere hierher und die bisherigen Kommentare haben Schlagseite wie von Kirchenvertretern nicht anders zu erwarten.
Die "Sozialsteuer" - meint alle anderen Steuern - zur Finanzierung des Gemeinschaftslebens nimmt die Kirche längst ebenso in Anspruch, wie jeder andere Bürger, obwohl sie Ländereien besitzt, die das Saarland, Berlin, Hamburg und Bremen zusmamen übertreffen, abgesehen vom Immobilienwert auf diesen Länderein. Jedes andere Unternehmen käme in einem solchen Fall ohne Zwangssteuer aus.
Leistungen kirchlicher Einrichtung werden in aller Regel über Tagessätze und Pauschalen bei den Ämtern und Kassen abgerechnet wie von jeder "weltlichen" Einrichtung auch. Wo soll da der Grund für Kirchensteuer liegen???
Das Stichwort "Sozialsteuer" ist damit hoffentlich erschöpft.
Atheisten sind Menschen, die nicht glauben. Sporadische Kirchengänger oder gar nur Kirchensteuerzahler sind aufgrund dieser Eigenschaft noch keine Gläubigen, sondern ggf. ebenso Atheisten, die sich einfach nur ein reines Gewissen kaufen.
Jeder Beitrag muss zuerst unparteiisch und unpolitisch betrachtet werden. Das ist keinem der bisherigen Kommentatoren gelungen, deshalb nun dieser Beitrag.
mfg
Laubach
Der Beitrag ist in Ordnung. Er ist ja für die gedacht, die austreten wollen. Und die tun ja nichts unrechtes sondern nutzen nur die RelegionsFREIHEIT.
Eine Anleitung zum Bomben basteln wäre was schlimmes.
Gruß, Frank
Endlich praktische Informationen und neutrale Tipps zum Steuersparen. rg.
Trotzdem...
Sachlichkeit hin oder her. Es weiß doch jeder, dass es bei uns die Kirchensteuer gibt. Und es weiß jeder, dass man austreten kann. Was soll dieser Beitrag?
"... wenn Glaube oder innere Bindung fehlen..."
Ja dann aber Bitte an allen kirchlichen Feiertagen arbeiten!!! Das wäre die korrekte sachliche Konsequenz - und sozial noch dazu. Und zu Weihnachten gibts auch nix! Ach, Kinder??? Sollen sie doch statt des Religionsunterrichtes dann arbeiten - Kinderarbeit gibts ja auch in anderen Ländern.
Und Tippfehler werden auch gemacht? Ist ja unglaublich!
Wirklich sehr merkwürdig dieser Beitrag und so schlecht.
Nicht jeder Beitrag ist für alle interessant und wichtig - aber regt sich jemand auf?. Warum dann bei diesem Beitrag ?
Grüße D. Pawlowski
Wahrscheinlich regen sich die Leute so auf, weil wir uns garnicht mehr vorstellen können, dass Kirche und Staat getrennt werden. Für mich wieder ein Zeichen dafür, dass dieser Staat doch garnicht so modern ist, wie er daherkommen will. In meinen Augen besteht die Relevanz bzw Verbindung zu den anderen Themen darin, dass obwohl viele Menschen garnichts mit der Kirche am Hut haben, trotzdem bezahlen - eine regelrecht unsinnige Ausgabe. Und viele wissen wirklich nicht wie sie aussteigen oder sind - wie ich - zu träge, es doch zu tun. Dieser Artikel hat mir jetzt den Kick gegeben, doch nicht Monat für Monat Geld in eine Sache zu investieren, von der ich persönlich nicht allzuviel halte.
Was die kirchlichen Feiertage betrifft an denen man arbeitet - von mir aus könnte man getrost darauf verzichten. Als Selbständige arbeite ich durchaus auch mal Weihnachten. Und wenn ich daran denke, dass Christi Himmelfahrt von den Vätern dieser Nation eher als Anlass genutzt wird, besoffen durch die Landschaft zu ziehen, denke ich, dass man diese Feiertage wirklich reduzieren könnte.
Was soll daran komisch sein?
Rubrik: Zum Thema: Sparen, Vermögen, Vorsorge
Ich trete aus der Kirche aus und spare somit Geld. Und wie man austritt, wird beschrieben. Nix komisch.
Kann jeder für sich entscheiden und mit sich selbst ausmachen. Unter Berücksichtigung bei Kindstaufe und Beerdigung.
Sabine von Heyden
Was ich komisch finde, sind einige Kommentare von Kirchenanhängern. In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, daß Hilfsdienste, Altenheimbetrieb, Krankenhäuser, i.d.R. auch Friedhöfe, Kindergärten etc. nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert werden, selbst wenn der Träger eine der großen Glaubensgemeinschaften oder eine ihrer Gemeinden sein sollte.
Der Artikel ist durchweg sachlich und weder politisch noch reformatorisch.
TOP!!!!
Gleich Morgen trette ich aus. Mir hat stehts eine Anleitung wie diese gefehlt um mir den Ruck dazu zu geben!
Danke
Mfg Dominik P.
Gerade in dieser Woche musste ich live erleben, wie eng Staat und Kirche in diesem Land "zusammenarbeiten", wenn es darum geht, "der Kirche entflohenen Schafen" das Fell über die Ohren zu ziehen. Vor dem OVG Berlins wurde eine ehemalige DDR-Bürgerin, die ihren Kirchenaustritt 1971 nicht schriftlich, sondern "nur" noch durch eidesstattliche Versicherungen von Zeugen nachweisen konnte, zur Zahlung von Kirchensteuer "verdonnert", zudem wurden im Urteil gleichzeitig weitere Rechtsmittel - Revision oder Berufung - ausgeschlossen. Ich bin empört und zugleich erschüttert darüber, wie Rechtsstaatlichkeit in praxi aussieht.
Ich bin der Autor des soeben abgegebenen Kommentars und möchte keineswegs anonym bleiben. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Helga Scheil (E-Mail: helga.scheil@web.de)
Wenn ich im Elsass keine Kirchensteuer bezahle, weil ich kein Geld habe, bin ich trotzdem ein Katholik und kann zur Kommunion. Ich würde das auch in Deutschland gut finden.
Die Kirchensteuer ist eine Zwangsabgabe für einen eingeschränkten Personenkreis. Ohne Anspruch auf Gegenleistung (anders als bei Beiträgen/Gebühren), wie es für Steuern in der Abgabenordnung vorgesehen ist. Die Chance der Einflussnahme auf die Verwendung dieser Mittel über demokratische Wahlen der Legislativen (Bundes-, Land-,Kreistag, Stadtparlament) fehlt allerdings bei den Erträgen aus Kirchensteuer.
Die Formalitäten, wie oben gezeigt, der Kirchensteuer zu entgehen, lösen bei einigen Bürgern erfolgreich (natürlich politisch beabsichtigt ;-) Beharrungskräfte aus, diesen Schritt nicht zu tun. Daher: Selbsterkenntis = erster Schritt jedes mündigen (Steuer-)Bürgers. Der zweite, die Lektüre informativer Seiten wie dieser.
M. Yorck
informativ und lesenwert
die schlechte kritik von anderen Kommtentatoren ist nicht gerechtfertigt.
Ein sehr guter Artikel, der den Austritt gut erklärt. Ich habe schon andere Anleitungen gesucht, diese war aber mit Abstand die beste.
Nun weiss ich auch wie ich austreten kann und werde dies demnächst auch tun.
Vielen Dank an den Autor
Christian W.
Wenn ich nun aus der Kirche austrete, heißt es doch nicht, keinen Glauben zu haben. Fühle mich von der Institution einfach nur ausgenutzt und es ist für mich nun nach vielen Jahren des Überlegens, der einzige Schritt und der heißt Austritt. Es heißt ja immer, nur wenn es an den Geldbeutel der kleinen Leute geht, verändern Menschen ihr Verhalten. Umgekehrt dürfte es nicht anders sein.
Eine enttäuschtes
"Schäflein"
Vielen Dank für die sachlichen Auskünfte zum Kirchenaustritt. Ich werde die Seite weiterempfehlen.
mfg
C.Simon
Hallo Zusammen,
ich bin nie aus der ev Kirche ausgetreten.
Bin getauft und konfirmiert aber nicht aus der Kirche ausgetreten.
Trotzdem bezahle ich seit 15 Jahren keine Kirchensteuer.
Möchte nun kirchlich heiraten, gelte aber sozusagen als vd – aber kann nicht nachweisen, dass ich nie ausgetreten bin..
Wenn ich jetzt auf mein recht poche müsste ich wohl 15 Jahre KS nachzahlen, oder ?
Viele Grüße
wp
sehr gute erklärung!
Danke!
Hallo,
das ist ein gelungener informativer Text zum Kirchenaustritt in Deutschland.
Meine Frage an alte und neue LeserInnen: etwas zur Kirchensteuerfahndung der ev. Kirche in Berlin.
Am 08.09.2006 08:39:49 schrieb
Wer da mehr konkrete Erfahrungen hat, möchte sich doch bitte an vorstand@kirchensteuern.de wenden. Siehe www.kirchensteuern.de
Friedrich Halfmann, 2. Vors.
Der Artikel ist in Ordnung so wie er ist.:
Wenn ich sowas wie das hier lese:
Am 18.05.2006 14:19:35 schrieb
Es war doch mal die Rede davon, dass für Atheisten in Deutschland eine "Sozialsteuer" in Höhe der Kirchensteuer erhoben werden sollte. Denn letztlich muss der deutsche Staat ja für die "Dienstleistungen" aufkommen, die sonst die Kirchen aus Kirchensteuermitteln übernehmen.
Ich sage dazu nur: Die Leistungen der Kirche sollen die bezahlen, die sie auch in Anpruch nehmen. Ende
Hallo,
ich bin von der Kirche ausgetreten, meine Freundin ist noch dabei. Wenn wir jetzt kirchlich heiraten sollten, muss dann meine zukünftige Frau die fehlenden Kirchensteuerbeträge von mir nachzahlen? So hat Sie es mir gesagt, ich glaubs nicht, denn was hat denn meine zukünftige Frau mit meinen Kirchensteuerbeträgen zu tun!!!! Grüße Christian
Hallo,
nach diesem artikel muss NIEMALS Kirchensteuer nachgezahlt werden:
http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article768718.html
Gruss
M.
Hallo, mein Mann ist schon aus der Kirche ausgetreten, ich aber noch nicht (ev.). Somit zahlen wir am Ende des Jahres immer Kirchensteuer nach. Wenn ich nun auch austrete, was passiert mit meiner kleinen Tochter? Zahle ich dann trotzdem noch für Sie mit und kann ich Sie überhaupt konfirmieren lassen, sofern Sie es möchte, getauft ist Sie schon. Wäre toll, wenn jemand hierzu etwas weiß
Ich bin für ein generelles Verbot aus der Religion austreten zu dürfen! Wenn es nach mir ginge müssten sich alle Männer einen Vollbart wachsen lassen und alle Frauen müssten Kopftücher tragen!