Die Zahl der nebenberuflich Selbstständigen steigt - und das mit gutem Grund. Unser Ratgeber-Kurs hilft Ihnen beim Start, wenn auch Sie von Zeit zu Zeit nebenher selbstständig arbeiten wollen:
Sie erfahren, wie Sie als "Nebenerwerbs-Unternehmer" Ärger mit Arbeitgeber, Vermieter, Finanzamt und anderen Behörden vermeiden und wie es mit der Sozialversicherung aussieht.
Wir geben Ihnen praxistaugliche Tipps rund ums Geld: dem Aufbau Ihrer Buchführung, zu Steuern, Mahnwesen und für Ihre Kalkulation.
Außerdem unterstützen wir Sie in Ihrem Alltag als nebenberuflich Selbstständige mit Know-how, Tipps und Tricks von der Grundausstattung über Kunden-Akquise bis zum "einsamen" Arbeiten im Heimbüro.
Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:
Inhalt
-
Nebenberuflich selbstständig: Gründe und Trends, Vor- und Nachteile
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, sich nebenberuflich selbstständig zu machen? Die Zahl der nebenberuflich Selbstständigen wächst spürbar. Und dafür gibt es gute Gründe: Wir skizzieren, welche Vorteile ein nebenberufliche Selbstständigkeit haben kann.
-
Genehmigungen und Anträge
-
Genehmigungen und Anträge
Viele Angestellte sind sich nicht sicher, ob sie überhaupt nebenher selbstständig arbeiten dürfen. Dabei ist die Rechtslage grundsätzlich recht eindeutig: Ja, Sie dürfen! Für die ersten Gehversuche als nebenberuflich Selbstständige oder gelegentliche Testballons brauchen Sie noch nicht einmal den behördlichen Segen.
-
Meldepflichten I: Muss der Arbeitgeber zustimmen?
Solange Sie Ihrem Chef keine Konkurrenz machen und die Leistungsfähigkeit in Ihrem Hauptberuf nicht unter der Nebentätigkeit leidet, darf er Ihre Unternehmungslust grundsätzlich nicht bremsen. Das gilt meist sogar dann, wenn nebenberufliche Aktivitäten im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt sind.
-
Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt
Die nebenberufliche Selbstständigkeit spielt sich nicht im luftleeren Raum ab. Wenn Sie nebenher selbstständig arbeiten, gelten grundsätzlich die gleichen Spielregeln wie bei Vollerwerbs-Gründungen. Ob und unter welchen Bedingungen sich Finanz-, Gewerbe- und andere Ämter für Sie interessieren, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
-
Die Arbeitsagentur: Bestimmungen für Arbeitslose
Auch Arbeitslose dürfen nebenberuflich selbstständig sein. Manche Arbeitsagenturen ermutigen Erwerbslose sogar dazu, sich bereits während der Arbeitslosigkeit als Unternehmer zu betätigen. Wer mit dem Gedanken an eine spätere hauptberufliche Gründung spielt und dafür den Gründungszuschuss bekommen möchte, sollte aber auf mögliche "Förderschäden" achten.
-
Sozialversicherung im Nebenberuf
Solange Nebenberuf tatsächlich Nebenberuf ist, brauchen Sie auf Ihre selbstständigen Nebeneinkünfte normalerweise keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu entrichten. Die bezahlen Sie ja in Ihrem Hauptberuf. Eine zusätzliche private Kranken- oder Rentenversicherung müssen Sie ebenfalls nicht abschließen. Mit der heiklen Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf befasst sich das folgende Kapitel. Außerdem geht es um das Thema Scheinselbstständigkeit.
-
Exkurs: Beitragsfreie Krankenversicherung für Selbstständige
Was viele gering verdienende Selbstständige nicht wissen: Unter bestimmten Umständen bleiben sie beitragsfrei über den Ehemann, die Ehefrau oder andere Familienangehörige versichert. Wir sagen Ihnen, ob die attraktive "Familienversicherung für Selbstständige" für Sie in Frage kommt.
-
Muss ich meinen Vermieter fragen?
Viele nebenberuflich Selbstständige arbeiten von zu Hause aus. Separate Geschäftsräume brauchen sie nicht. Genau genommen kann es sich dabei jedoch um eine Zweckentfremdung von Wohnraum handeln. Spätestens wenn Sie Ihr "Firmen"-Schild am Hauseingang oder Briefkasten festmachen, sollten Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen.
-
Genehmigungen und Anträge
-
Die Grundausstattung: Was Sie für den Start brauchen und wie Sie es beschaffen
Den Gewerbeschein haben Sie in der Tasche und die Anmeldung beim Finanzamt ebenfalls erledigt? Was Sie sonst noch brauchen, erläutert der folgende Abschnitt.
-
Die Grundausstattung: Was brauche ich, um loslegen zu können?
Zunächst sollten Sie sich ein paar Gedanken über Ihre Geschäftsbezeichnung machen und sich ordentliche Geschäftspapiere zulegen - dann können Sie schon loslegen.
-
Wer bin ich? Ein Exkurs zur Rechtsform
Bevor Sie an Gestaltung und Druck von Briefbögen oder Visitenkarten gehen müssen Sie sich darüber klar werden, als was Sie im Geschäftsleben auftreten wollen und dürfen. Mit anderen Worten: In welcher "Rechtsform" wollen Sie als nebenberuflich Selbstständiger auftreten.
-
Schwarz auf weiß: die Geschäftspapiere
Telefon und E-Mail haben dem guten alten Geschäftsbrief zwar in vielen Bereichen den Rang abgelaufen - ohne Geschäftspapiere kommen trotzdem die wenigsten Selbstständigen aus - selbst wenn es sich "nur" um einen nebenberufliche Selbstständigkeit handelt. Im folgenden Kapitel erfahren Sie, worauf Sie bei Ihren Briefbögen, Visitenkarten und Anzeigen achten sollten.
-
Papier ist geduldig: Briefbögen & mehr
Ein so genannter "Kopfbogen" gehört zur Grundausstattung jedes Selbstständigen. Sieht man einmal von der Angabe des Namens und der Anschrift ab, gibt es keine allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über Inhalte und Gestaltung von Briefbögen. Wie Sie Ihren eigenen Vordruck so gestalten, dass er möglichst vielseitig verwendbar ist, erläutert der folgende Praxistipp.
-
Visitenkarten
Wer Visitenkarten als simple Adress-Datenträger betrachtet, unterschätzt ihre Image- und Werbewirkung. Zumal die kleinformatigen Aushängeschilder neuerdings als Bindeglied zwischen dem persönlichen Gespräch und weiterführenden Online-Angeboten dienen können. Wir nennen wichtige Gestaltungsregeln und pfiffige Kniffe im Umgang mit den unterschätzten Mini-Werbeträgern.
-
Brauche ich ein Geschäftskonto?
Niemand zwingt Sie, ein Geschäfts-Girokonto zu eröffnen. Selbstständige dürfen ihre betrieblichen Transaktionen sehr wohl über Privatkonten abwickeln. Die saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Kontobewegungen ist allerdings sinnvoll: Wir zeigen, was Sie auf dem Weg zum passenden und günstigen Bankkonto beachten sollen.
-
Mit Augenmaß auf Einkaufstour
Wenn Sie zu Beginn Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit noch nicht genau wissen, welche Geschäftsausstattung und Betriebsmittel Sie benötigen, ist das völlig normal. Greifen Sie deshalb lieber nicht gleich in die Vollen - weder quantitativ noch qualitativ. Großeinkaufs-Vorteile und Repräsentations-Erfordernisse werden gern überschätzt. Das folgende Kapitel macht Mut zur "Low-Budget-Produktion" und nennt bewährte Informations- und Beschaffungsquellen für den Start.
-
Die Grundausstattung: Was brauche ich, um loslegen zu können?
Inhalt
-
Nebenberuflich selbstständig: Gründe und Trends, Vor- und Nachteile
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, sich nebenberuflich selbstständig zu machen? Die Zahl der nebenberuflich Selbstständigen wächst spürbar. Und dafür gibt es gute Gründe: Wir skizzieren, welche Vorteile ein nebenberufliche Selbstständigkeit haben kann.
-
Genehmigungen und Anträge
-
Genehmigungen und Anträge
Viele Angestellte sind sich nicht sicher, ob sie überhaupt nebenher selbstständig arbeiten dürfen. Dabei ist die Rechtslage grundsätzlich recht eindeutig: Ja, Sie dürfen! Für die ersten Gehversuche als nebenberuflich Selbstständige oder gelegentliche Testballons brauchen Sie noch nicht einmal den behördlichen Segen.
-
Meldepflichten I: Muss der Arbeitgeber zustimmen?
Solange Sie Ihrem Chef keine Konkurrenz machen und die Leistungsfähigkeit in Ihrem Hauptberuf nicht unter der Nebentätigkeit leidet, darf er Ihre Unternehmungslust grundsätzlich nicht bremsen. Das gilt meist sogar dann, wenn nebenberufliche Aktivitäten im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt sind.
-
Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt
Die nebenberufliche Selbstständigkeit spielt sich nicht im luftleeren Raum ab. Wenn Sie nebenher selbstständig arbeiten, gelten grundsätzlich die gleichen Spielregeln wie bei Vollerwerbs-Gründungen. Ob und unter welchen Bedingungen sich Finanz-, Gewerbe- und andere Ämter für Sie interessieren, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
-
Die Arbeitsagentur: Bestimmungen für Arbeitslose
Auch Arbeitslose dürfen nebenberuflich selbstständig sein. Manche Arbeitsagenturen ermutigen Erwerbslose sogar dazu, sich bereits während der Arbeitslosigkeit als Unternehmer zu betätigen. Wer mit dem Gedanken an eine spätere hauptberufliche Gründung spielt und dafür den Gründungszuschuss bekommen möchte, sollte aber auf mögliche "Förderschäden" achten.
-
Sozialversicherung im Nebenberuf
Solange Nebenberuf tatsächlich Nebenberuf ist, brauchen Sie auf Ihre selbstständigen Nebeneinkünfte normalerweise keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu entrichten. Die bezahlen Sie ja in Ihrem Hauptberuf. Eine zusätzliche private Kranken- oder Rentenversicherung müssen Sie ebenfalls nicht abschließen. Mit der heiklen Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf befasst sich das folgende Kapitel. Außerdem geht es um das Thema Scheinselbstständigkeit.
-
Exkurs: Beitragsfreie Krankenversicherung für Selbstständige
Was viele gering verdienende Selbstständige nicht wissen: Unter bestimmten Umständen bleiben sie beitragsfrei über den Ehemann, die Ehefrau oder andere Familienangehörige versichert. Wir sagen Ihnen, ob die attraktive "Familienversicherung für Selbstständige" für Sie in Frage kommt.
-
Muss ich meinen Vermieter fragen?
Viele nebenberuflich Selbstständige arbeiten von zu Hause aus. Separate Geschäftsräume brauchen sie nicht. Genau genommen kann es sich dabei jedoch um eine Zweckentfremdung von Wohnraum handeln. Spätestens wenn Sie Ihr "Firmen"-Schild am Hauseingang oder Briefkasten festmachen, sollten Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen.
-
Genehmigungen und Anträge
-
Die Grundausstattung: Was Sie für den Start brauchen und wie Sie es beschaffen
Den Gewerbeschein haben Sie in der Tasche und die Anmeldung beim Finanzamt ebenfalls erledigt? Was Sie sonst noch brauchen, erläutert der folgende Abschnitt.
-
Die Grundausstattung: Was brauche ich, um loslegen zu können?
Zunächst sollten Sie sich ein paar Gedanken über Ihre Geschäftsbezeichnung machen und sich ordentliche Geschäftspapiere zulegen - dann können Sie schon loslegen.
-
Wer bin ich? Ein Exkurs zur Rechtsform
Bevor Sie an Gestaltung und Druck von Briefbögen oder Visitenkarten gehen müssen Sie sich darüber klar werden, als was Sie im Geschäftsleben auftreten wollen und dürfen. Mit anderen Worten: In welcher "Rechtsform" wollen Sie als nebenberuflich Selbstständiger auftreten.
-
Schwarz auf weiß: die Geschäftspapiere
Telefon und E-Mail haben dem guten alten Geschäftsbrief zwar in vielen Bereichen den Rang abgelaufen - ohne Geschäftspapiere kommen trotzdem die wenigsten Selbstständigen aus - selbst wenn es sich "nur" um einen nebenberufliche Selbstständigkeit handelt. Im folgenden Kapitel erfahren Sie, worauf Sie bei Ihren Briefbögen, Visitenkarten und Anzeigen achten sollten.
-
Papier ist geduldig: Briefbögen & mehr
Ein so genannter "Kopfbogen" gehört zur Grundausstattung jedes Selbstständigen. Sieht man einmal von der Angabe des Namens und der Anschrift ab, gibt es keine allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über Inhalte und Gestaltung von Briefbögen. Wie Sie Ihren eigenen Vordruck so gestalten, dass er möglichst vielseitig verwendbar ist, erläutert der folgende Praxistipp.
-
Visitenkarten
Wer Visitenkarten als simple Adress-Datenträger betrachtet, unterschätzt ihre Image- und Werbewirkung. Zumal die kleinformatigen Aushängeschilder neuerdings als Bindeglied zwischen dem persönlichen Gespräch und weiterführenden Online-Angeboten dienen können. Wir nennen wichtige Gestaltungsregeln und pfiffige Kniffe im Umgang mit den unterschätzten Mini-Werbeträgern.
-
Brauche ich ein Geschäftskonto?
Niemand zwingt Sie, ein Geschäfts-Girokonto zu eröffnen. Selbstständige dürfen ihre betrieblichen Transaktionen sehr wohl über Privatkonten abwickeln. Die saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Kontobewegungen ist allerdings sinnvoll: Wir zeigen, was Sie auf dem Weg zum passenden und günstigen Bankkonto beachten sollen.
-
Mit Augenmaß auf Einkaufstour
Wenn Sie zu Beginn Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit noch nicht genau wissen, welche Geschäftsausstattung und Betriebsmittel Sie benötigen, ist das völlig normal. Greifen Sie deshalb lieber nicht gleich in die Vollen - weder quantitativ noch qualitativ. Großeinkaufs-Vorteile und Repräsentations-Erfordernisse werden gern überschätzt. Das folgende Kapitel macht Mut zur "Low-Budget-Produktion" und nennt bewährte Informations- und Beschaffungsquellen für den Start.
-
Die Grundausstattung: Was brauche ich, um loslegen zu können?
-
Überleben im Heim-Büro: Arbeitsorganisation und Arbeitsalltag
-
Selbst- und Zeitmanagement im Nebenerwerb
Figaro hier, Figaro dort: Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch nebenberuflich selbstständig ist, muss vielen Herren gleichzeitig dienen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, brauchen Sie Selbstdisziplin, Organisationstalent und ein gutes Zeitmanagement. Sonst stecken Sie schnell im permanenten Ausnahmezustand. Wer dauerhaft auf Reserve läuft, treibt langfristig Raubbau an Körper und Geist und schadet seinem Privatleben.
-
Organisation und Technik
Gehören Sie nicht zu den Computer-Profis? Macht nichts! Verwaltung und Buchhaltung von Minibetrieben sind auch heute noch weitgehend auf Papierbasis möglich. Hauptsache, Sie haben die entscheidenden Informationen und Unterlagen schnell zur Hand. In diesem Kapitel finden Sie Tipps für die Organisation Ihres Heimbüros.
-
Erfolg in der One-Man-Show
Die meisten nebenberuflich Selbstständigen arbeiten allein. Das erleichtert manches - erfordert aber auch mehr Motivation, Selbstorganisation und Disziplin als im sonstigen Berufsleben: Denn Kontrolle und Unterstützung von Chefs oder Kollegen fehlen. Wir zeigen, wie sich erfahrene Einzelkämpfer zu helfen wissen.
-
Selbst- und Zeitmanagement im Nebenerwerb
-
Der "Papierkram": Rechtsgrundlagen, Verträge und Kalkulation
-
Rechtliche Grundlagen des Geschäftslebens
Zwischen Kaufleuten gelten zum Teil andere Spielregeln als im Privatleben. Nur: Gehören Sie als nebenberuflich Selbstständiger überhaupt zu den "richtigen" Kaufleuten? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten sollten Sie kennen? Im nächsten Kapitel erläutern wir die wichtigsten Vertragstypen und wie sie zustande kommen sowie die Anforderungen an Rechnungen und Mahnungen.
-
Verträge: Damit Sie sich vertragen
Ganz gleich, ob Sie als Dienstleister oder Händler Geschäfte machen: Wer Gewinn erzielen will, muss sich (Geld-)Ansprüche an seinen Geschäftspartner erwerben. Voraussetzung dafür ist in aller Regel das Zustandekommen eines Vertrages. Was dafür nötig ist und was die Besonderheiten der wichtigsten Vertragstypen sind, erfahren Sie in diesem Kapitel.
-
Preis- und Honorarkalkulation
Beim Festlegen von Angebots- und Verkaufspreisen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder Sie orientieren sich an gängigen Marktpreisen oder Sie gehen von Ihren eigenen Kosten und Gewinnerwartungen aus.
-
So schreiben Sie korrekte Rechnungen
Kunden gefunden, Vertrag geschlossen, Leistung erbracht: Wer auf eigene Rechnung arbeitet, muss früher oder später auch die erste Rechnung schreiben. Über deren richtige Form und Inhalt machen sich viele Selbstständige zu Beginn ihrer Tätigkeit unnötig viele Sorgen: Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wann erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.
-
Die Mahnung, das unbekannte Wesen
Die Mär von den drei vermeintlich unverzichtbaren richtigen Mahnstufen verdient einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Business- und Finanz-Irrtümer: Förmliche Mahnungen bei Geldforderungen sind schon seit Jahren rechtlich gänzlich überflüssig. Wir erläutern die Rechtslage und geben Empfehlungen für ein zeitgemäßes Mahnverfahren.
-
Rechtliche Grundlagen des Geschäftslebens
-
Marketing: Kunden finden
-
Marketing: So kommen Sie ins Geschäft!
Wer nicht wirbt, stirbt: Auch wenn Sie "nur" nebenberuflich selbstständig sind, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und den Kern Ihres Angebots und seinen Nutzen für Ihre Kunden-"Zielgruppe" klar bestimmen. Damit erhöhen Sie den Erfolg Ihrer Werbeaktionen beträchtlich. Außerdem finden Sie so vielfach wesentlich wirkungsvollere und billigere Wege zum Kunden als Anzeigen, Mailings oder Telefonaktionen. Das folgende Kapitel hilft Ihnen dabei.
-
Was habe ich wem zu bieten?
Keine Klarheit - keine Kunden - kein Geschäftserfolg: Bevor Sie auf Neukundenfang gehen, müssen Sie nicht nur wissen was Sie oder Ihre Produkte können, sondern auch eine Vorstellung davon haben, welcher Nutzen bei Ihren Kunden dadurch entsteht. Dann werden Sie Ihre Auftragnehmer bestimmt finden und von Ihrem Angebot überzeugen können.
-
So bringen Sie sich ins Gespräch
Es gibt sehr unterschiedliche Wege, um mit möglichen Kunden und Auftraggebern ins Gespräch zu kommen. Viele davon werden erstaunlicherweise ziemlich selten genutzt. In diesem Kapitel stellen wir den "Außendienst in eigener Sache" genauer vor.
-
Die Papierform
Auch schriftlich können und sollten Sie mit Bestandskunden und möglichen Auftraggebern "ins Gespräch" kommen und bleiben: In diesem Kapitel befassen wir uns mit Papier aller Art: zum Beispiel mit Geschäftsdokumenten, Werbebriefen, Flyern und einfachen Image-Broschüren. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie den begrenzten Raum für Kleinanzeigen auf einfache Weise vervielfachen.
-
Die große weite WWWelt
Homepage, E-Mails, Weblog, Networking, Newsletter,Bannerwerbung: Das Internet stellt unendlich viele Werbe- und Kontaktkanäle bereit. Wir zeigen, welche davon für nebenberuflich Selbstständige sinnvoll sind und helfen Ihnen dabei, die "Internet-Werbetrommel" zu rühren.
-
Marketing: So kommen Sie ins Geschäft!
-
Buchführung und Steuern
-
Steuern und Buchführung
Zugegeben: Buchhaltung ist kein Vergnügen - aber eine Geheimwissenschaft ist die für Freiberufler und Kleinunternehmer geltende "vereinfachte Buchführung" nun auch wieder nicht. Die Grundzüge des Steuerrechts ebenfalls nicht: Zumal viele nebenberufliche Selbstständige gar keine Unternehmenssteuern zahlen müssen.
-
Eine für fast alle(s): die Einkommensteuer
Ganz gleich, ob Angestellte, haupt- und nebenberufliche Selbstständige, Landwirte, Vermieter oder Börsenspekulanten: Für alle Einkunftsarten gilt das Einkommensteuergesetz. Kombinationen unterschiedlicher Einkommen im gleichen Jahr sind selbstverständlich möglich und erlaubt.
-
Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)
Die Gewinnermittlung von Selbstständigen ist im Prinzip ganz einfach: "Einnahmen minus Ausgaben = Einnahmenüberschuss (= Gewinn)". Welche Vorschriften für nebenberuflich Selbstständige bei der Gewinnermittlung gelten, welche Unterlagen Sie einreichen und welche Formvorschriften Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Kapitel.
-
Unternehmenssteuer I: Umsatzsteuer
Die Umsatz- und / oder Gewerbesteuerpflicht beginnt in Größenordnungen, die viele Nebenberufler gar nicht erreichen. In diesem Kapitel erfahren Sie, ob und wenn ja welche Unternehmensteuern auf Sie zukommen und welche Konsequenzen das für Sie hat.
-
Unternehmenssteuern II: Gewerbesteuer & more
Die Gewerbesteuer trifft nur einen sehr kleinen Teil nebenberuflich Selbstständiger: Besteuert werden ausschließlich Gewerbebetriebe ab einem Jahresgewinn von rund 25.000 Euro. Einkünfte von Landwirten, Freiberuflern und ähnlichen Selbstständigen sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
-
Steuern und Buchführung
-
Vorsicht Falle: Abzocke und leere Versprechen
Menschen, die ein nebenberufliches Standbein suchen, befinden sich seit eh und je im Visier von Heilsversprechern, Abzockern und kriminellen Betrügern. Wer beim Eintritt in die Geschäftswelt seinen gesunden Menschenverstand nicht an der Garderobe abgibt, erkennt die meisten Fallen jedoch auf Anhieb. Lassen Sie sich mit vagen Erfolgs- und Gewinnversprechen bloß nicht für dumm verkaufen!
-
Zusammenfassung und Ausblick
Nebenberufliche Selbstständigkeit bietet große Chancen für Unternehmungslustige und Multitalente und ist ein ideales Übungsfeld für Wechselwillige. Geschäftliches Know-how sammeln Sie am besten in freier Wildbahn. Worauf warten Sie noch: Legen Sie los!
Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied
Sehr informativ für Neueinsteiger, die eigentlich gar nichts wissen
Grundsätzlich sehr informativ und als Schnellinfo optimal geeignet.
Ich persönlich halte nichts von MLM, bin aber der Auffassung, dass alle über einen Kamm scheren, hier falsch ist. Daher nur 4 Sterne!
Einen solchen Informations-Rundumschlag für nebenberuflich Selbständige kann man ansonsten glaube ich lange suchen.
Warum sich hier auf der Kommentarseite zwei von vier Kommentaren an MLM festbeissen ist mir auch unklar. Das ist man gerade eine Seite von 160!
@Robert Chromow
Ist eigentlich eine Veröffentlichung als Buch oder E-Book angedacht?
Vielen Dank, Herr Müller,
für das nette Feedback! Was die Veröffentlichung des Kurses als E-Book angeht: Ja, die gibt es - auf der Startseite
http://www.akademie.de/direkt?pid=31348
können Sie die komplette PDF-Version herunterladen.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
--
Redaktionsteam akademie.de
Großartiges Material... Danke
Ich bin froh, diese Seite gefunden zu haben.
Gut gemacht, klar und verständlich geschrieben.
Sehr praktisch auch die Links auf die Finanzamt-Formulare etc.
Klasse Übersicht! Besonders die Hinweise unter "Abzocke" sind für gutgläubige Menschen hilfreich. Es gibt Erfahrungen, die man nicht selbst machen muss.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Nichte hat sich ab 01.10.2007 als Reitlehrerin selbständig gemacht. Ist sie versicherungspflichtig oder nicht ?
Für Ihre Beantwortung bedanken wir uns vielmals
mfG
Vielen Dank für Ihre vertrauensvolle Anfrage,
ob Ihre Nichte versicherungspflichtig ist oder nicht, kann ohne die Kenntnis des Einzelfalls (andere haupt- und / oder nebenberufliche Tätigkeiten, bestehender Versicherungsschutz) nicht beurteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Einzelfallberatung an dieser Stelle nicht möglich ist. Am besten fragen Sie (oder besser: Ihre Nichte) bei der Krankenkasse nach. Falls Sie keine "schlafenden Hunde" wecken wollen, können Sie die Frage ja bei einer fremden Krankenkasse stellen...
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Ergänzend zur Reitlehrerin: hier wäre auch zu prüfen, ob sie rentenversicherungspflichtig ist, da selbständige Lehrer zu den wenigen Berufen gehören, für die das im Regelfall zutrifft. Versicherungsfrei ist sie aber, wenn das Arbeitseinkommen (der Gewinn) nicht über 400 Euro im Monat liegt.
Erwin Denzler
Dieser Kurs ist sehr zu empfehlen.
Ich hatte Anfangs viele Fragen und jetzt habe ich alle Antworten die ich wissen muss.
Vielen Dank für diesen hochinformativen Kurs.
Hallo,
ja, wenn Sie tatsächlich selbstständig (="auf Rechnung") tätig sind, müssen Sie Ihr Vorhaben anmelden. Und sofern es sich um ein "Gewerbe" handelt, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Kapitel
"Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt"
http://www.akademie.de/direkt?pid=31575
Eine ganz andere Frage ist, ob Sie als Koch (?) überhaupt selbstständig arbeiten: Wenn Sie unter der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro pro Monat bleiben, können Sie doch auch einen Minijob ausüben, oder?
So oder so: Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo Christian,
leider kann ich anhand der weenigen Informationen keine Ferndiagnose stellen. Selbstverständlich können Sie ein Gewerbe anmelden und dem Kunden eine Rechnung stellen. Um die Steuernummer müssen Sie sich nicht kümmern - das Finanzamt meldet sich aufgrund Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch bei Ihnen.
Wenn die Zusatztätigkeit jedoch, wie Sie schreiben, ebenso gut als Minijob durchgehen könnte, laufen Sie und Ihr Auftraggeber Gefahr, dass Sie anlässlich einer Betriebsprüfung als "Scheinselbstständiger" eingestuft zu werden. Andererseits: Wenn es um einen einzelnen Auftrag über ein paar Hundert Euro geht, hält sich das Risiko in Grenzen...
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre IHK oder einen Gründungsberater.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Herzlichen Dank für das nette Feedback! Zu Ihrer Frage: Solange es sich um eine offenkundig nebenberufliche selbstständige Tätigkeit handelt, besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit nicht. Angesichts Ihres Studentenstatus und Ihrer geringfügigen nebenberuflichen Einkünfte wäre ein Statusfeststellungsverfahren vollkommen unverhältnismäßig. Eine Sozialversicherungspflicht ergibt sich aus Ihrer selbstständigen Nebentätigkeit m. E. nicht.
Viel Erfolg und alles Gute
Robert Chromow
Bitte beachten Sie: Dies ist keine Einzelfallberatung. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, nehmen Sie am besten Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.
Tolle Informationen nach Lauferei und Zeitaufwand bekommt.
Ihr Autopflege-Center-Würselen.
Hallo, ich habe eine Frage zum nebenberuflichen Gewerbe als Rentner. Ich habe einen Gewerbeschein für 20 Euro erstanden und arbeite 2 Tage die Woche, über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten,in meiner ehemaligen Firma.Was muß ich beachten bei der eignen Krankenversicherung TK und der Steuererklärung für 2008?
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, handelt es sich um eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit in einem zeitlichen Umfang von insgesamt 26 Tagen im Jahr 2008, richtig?
In dem Fall brauchen Sie sich um Ihre Krankenversicherung m. E. keine Sorgen zu machen. Sie müssen Ihre Einnahmen aus der Nebentätigkeit aber - nach Abzug Ihrer Betriebsausgaben - als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei der Steuererklärung für 2008 angeben. Für die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gibt es ein eigenes Formblatt ("Anlage EÜR"). Solange Ihre Einkünfte unter 17.500 Euro pro Jahr bleiben, dürfen Sie Ihre EÜR aber auch formlos machen. Auf jeden Fall ausfüllen müssen Sie nur die "Anlage GSE".
Weiterführende Informationen finden Sie zum Beispiel hier:
"Steuererklärung für Einsteiger"
http://www.akademie.de/direkt?pid=40510
"Keine Angst vorm EÜR-Formular"
http://www.akademie.de/direkt?pid=12746
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo,
sehr viele nützliche Informationen, danke! Ich würde gerne nebenberuflich bei E-Bay Hardware verkaufen. Soweit ich alles richtig gelesen habe, reicht hierzu nicht nur die Meldung beim Finanzamt, es wird auch ein Gewerbeschein benötigt, ist das korrekt? Zudem würde ich das ganze erstmal nicht meinem Arbeitgeben melden wollen. Besteht die Möglichkeit, dass mein Arbeitgeber es herausfinden kann, bzw. die Buchhaltung benachrigtigt wird oder ähnliches?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Schönen Gruß
Markus
Hallo Markus,
vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Ja, wenn Sie auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht Handel treiben, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Einzelheiten lesen Sie am besten noch einmal im Kapitel ...
"Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt"
http://www.akademie.de/direkt?pid=31575
... nach. Was die "Meldung" beim Arbeitgeber betrifft: Ob Sie Nebentätigkeiten bei Ihrem Arbeitgeber melden müssen oder gar seine Genehmigung brauchen, hängt grundsätzlich von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Einen obligatorischen Abgleich der Gewerbe- und Finanzamtsdaten mit der "Buchhaltung" Ihres Arbeitgebers gibt es jedenfalls nicht. Wenn Sie übers Internet Handel trieben, ist es aber durchaus möglich, dass Ihr Chef auf Ihre Aktivitäten aufmerksam wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt:
"Meldepflichten I: Muss der Arbeitgeber zustimmen?"
http://www.akademie.de/direkt?pid=31574
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Sehr geehrter Herr Chromow,
mit großem Interesse habe ich gerade Ihre Seite zum Thema Existenzgründung gelesen.Sehr informativ !! Darf ich Ihnen noch eine Frage stellen ? Muss ich auch ein Gewerbe anmelden, wenn ich auf einer Messe, meine Produkte (nur) vorstellen möchte. Auf dieser Messe darf nichts verkauft werden. Ich möchte dort einfach mal ausprobieren, ob die Produkte überhaupt gefragt sind, bevor ich mich auf die nebenberufliche Selbständigkeit einlasse. Meine Idee: Handel mit energetischen Produkten.
Mit freundlichen Grüßen
Nein, für Marktforschung in eigener Sache brauchen Sie keinen Gewerbeschein. (Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Messeveranstalter die Vorlage eines Gewerbescheins verlangt.)
Viel Erfolg wünscht
Robert Chromow
Wer nach diesem Kurs seinen Versuchsballon nicht startet, der tut es nie!!!
Kann ich nebenberuflich selbstständig für meinen eigenen Arbeitgeber arbeiten...??? Bin auf 70 std/monatlich festangestellt.Alles darüber hinaus würde ich als Rechnung schreiben.Stehe aber anderen Auftraggebern zur Verfügung!
Lg Janine
Hallo Janine,
theoretisch ist das denkbar - dann müsste es sich aber um ganz und gar unterschiedliche Tätigkeiten handeln - sagen wir um eine hauptberufliche Kindergärtnerin, die nebenberuflich als Webdesignerin arbeitet und dabei unter anderem die Website des Kindergartens gestaltet.
Wenn hingegen dieselbe Kindergärtnerin abends die Räume des Kindergartens reinigt, darf sie das nicht einfach im Nebenberuf "auf Rechnung" erledigen. Arbeitgeber, die solche Konstruktionen vorschlagen, versuchen auf diese Weise, ihre Lohnnebenkosten zu senken. Das ist aber ein gefährliches Spiel, weil bei den Prüfdienste der Sozialversicherungsträger die Alarmglocken schrillen, wenn in ein und demselben Betrieb Arbeitnehmer zugleich als Auftragneher in Erscheinung treten. Obwohl sich für Arbeitnehmer/Auftragnehmer bei solchen Konstruktionen unterm Strich ein etwas höheres Nettoeinkommen ergibt, machen sie bei genauerem Hinsehen selten ein gutes Geschäft: Erstens müssen (was oft übersehen wird) die "selbstständigen" Nebeneinkünfte noch versteuert werden. Zweitens wird bei späterer Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld auf Grundlage des geringeren Bruttogehalts berechnet. Und drittens entgehen ihnen die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung.
Vielleicht hilft Ihnen das ja schon ein wenig weiter.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Welche Steuernummer muss ich auf Rechnungen angeben, wenn ich - wie im Tipp "Gehversuche und Testballons" beschrieben - auf eine Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt verzichte?
Meine private?
Erschwerend kommt hinzu, dass ich von meinem aktuell zuständigen Finanzamt noch keine Steuernummer habe (wegen Umzugs).
Guten Tag,
eine Steuerberatung ist an dieser Stelle leider nicht möglich - nur so viel:
Die Verwendung der "privaten" Steuernummer ist solchen Fällen üblich und zulässig. (Für die meisten Freiberufler und Einzelunternehmen ist die ohnehin identisch mit der betrieblichen Steuernummer.)
Wenn wegen eines Umzugs keine aktuelle finanzamtsbezogene Steuernummer vorliegt, können Sie Ihre bisherige nehmen oder notfalls das Aktenzeichen aus dem Schriftverkehr des (neuen) Finanzamts angeben. Am besten rufen Sie dort an und fragen, welche Steuernummer Sie verwenden sollen.
Viel Erfolg und schöne Grüße
Robert Chromow
Hallo Herr Chromow,
nachdem ich Ihren sehr guten Artikel gelesen habe, bin ich der Meinung, dass es sich in meinem Fall eindeutig um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt: Ich erziele den weitaus größeren Teil meiner Einkünfte aus meiner Angestelltentätigkeit und ich bin nur max. 20 Stunden monatlich für selbständige Aufträge gegenüber einer normalen 40-Stunden-Woche für meinen eigentlichen Arbeitgeber tätig. Soweit so gut.
Dennoch habe ich noch einige Fragen:
1. Inwieweit ist Frage nach Scheinselbständigkeit bzw. arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit in meinem Fall noch von Relevanz?
2. Mein Auftraggeber benötigt, um sich gegen spätere Forderungen der Sozialversicherungsträger und Krankenkassen bei einer Betriebsprüfung abzusichern, eine Bestätigung von mir, dass meine Tätigkeit für ihn sozialabgabenfrei ist. Ansonsten ist er nur bereit, mich statt auf Rechnung auf Lohnsteurkarte Klasse 6 arbeiten zu lassen.
Normalerweise würde ja das Formular V0027 des BDR Verwendung für eine Statusfeststellung Verwendung finden. In meinem Fall bin ich da aber nicht sicher: Erstens ist mein Status, meiner Meinung nach, eigentlich klar und zweitens scheint V0027 auch nicht das richtige Formular zu sein, da weder nach einem Arbeitgeber (Festanstellung) noch nach dem zeitlichen Umfang oder der Höhe der Einkünfte im Vergleich zu meiner Festanstellung gefragt wird. Wie kann ich also meinem jetzigen bzw. zukünftigen Auftraggebern nachweisen, dass für mich keinerlei Abgaben von ihnen zu zahlen sind?
Danke und viele Grüße,
D. Börner
Hallo Herr / Frau Börner,
vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Zu Ihren Fragen:
1. Da ich die "Gesamtschau" Ihres Einzelfalls nicht kenne und beurteilen kann, wage ich keine Aussagen über den (Schein-)Selbstständigkeitsstatus. Ich selbst würde mir an Ihrer Stelle aber keine Sorgen über das Thema machen.
2. Aus Sicht Ihrer Auftraggeber sieht das unter Umständen aber anders aus - das leuchtet mir ein. Um auf Nummer Sicher zu gehen, bleibt m. W. jedoch nur das Statusfeststellungsverfahren. Das dient ja genau dem Zweck, dem jeweiligen Arbeit- bzw. Auftraggeber Klarheit über den Status eines Beschäftigten bzw. Auftragnehmers zu verschaffen.
Bitte beachten Sie: Um einen Freifahrtschein für die Zukunft handelt es sich dabei auf keinen Fall. Die Feststellung bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Auftragsverhältnis.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo,
ich habe eine 50%festanstellung, daneben selbständig freiberuflich einzelfallbetreuung (bewo) sowie eine dozentenstelle (keine übungsleiterpauschale möglich). mit beiden selbständigen tätigkeiten bleibe ich zeitlich und finanziell unter der festanstellung. aber finanziell zusammen über 400,- euro monatlich (vor steuer).
meine fragen:
- werden für zahlung einer rentenversicherung beide selbständige tätigkeiten zusammengerechnet, obwohl nur die dozententätigkeit rv-pflichtig ist?
- wenn nicht: wenn die dozententätigkeit unter 400,-euro ist (auf monate umgerechnet- manchmal,mehr manchmal weniger)bin ich dann rv-pflichtig?
- MUSS ich mich bei der rv melden?
- MUSS ich mit der einzelfallhilfe in der berufsgenossenschaft sein?
sorry, gleich soviele fragen, aber ich blicke selbst nicht mehr durch.
vielen herzlichen dank für ihre mühe.
mit freundlichen grüßen, andrea
Hallo Andrea,
bitte beachen Sie, dass an dieser Stelle keine Einzelfallberatung möglich ist. Nur so viel:
* Nebenberufliche selbstständige Dozententätigkeiten sind nicht rentenversicherungspflichtig.
* Solange Ihr Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) als Dozentin im Schnitt unter 400 Euro liegt, handelt es sich um eine geringfügige selbstständige Tätigkeit, die nicht sozialversicherungspflichtig ist.
* Eine RV-Meldepflicht für geringfügige / nebenberufliche Dozententätigkeiten gibt es nicht.
* Eine Pflichtmitgliedschaft in der BG besteht für Selbstständige ebenfalls grundsätzlich nicht.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow