Gründe für Teilzahlungen
Ihr Kunde hat einseitig die Rechnung gekürzt und nur einen Teilbetrag überwiesen? Dann sollten Sie herausfinden, was dahintersteckt - und angemessen und schnell auf die Entgeltminderung reagieren. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Ruhig Blut!
Wenn die Höhe der Kundenüberweisung vom Rechnungsbetrag abweicht, kann das viele Gründe haben: Angefangen beim fehlerhaft ausgefüllten Überweisungsträger, über die Verrechnung mit einem vermeintlichen Guthaben oder den ungerechtfertigten Skontoabzug bis hin zur Unzufriedenheit mit der geleisteten Arbeit. Möglich sind aber auch akute Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers.
Bevor Sie sich wütend werden und böse Briefe oder bedrohlich klingende Mahnungen verschicken, tun Sie also gut daran, erst einmal in aller Ruhe mit Ihrem Kunden zu sprechen. Oft sind damit Fehler und Missverständnisse im Handumdrehen ausgeräumt. Bei versehentlichen Überweisungsfehlern etwa sollte der Differenzbetrag innerhalb weniger Tage auf Ihrem Konto landen. Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten vereinbaren Sie einen realistischen Zahlungszeitpunkt sowie eine angemessene Verzinsung des offenen Rechnungsbetrages.
Übrig bleiben dann vor allem zwei Problembereiche:
ungerechtfertigter Skontoabzug
Zahlungskürzungen aufgrund vermeintlicher oder tatsächlicher Mängel
Ungerechtfertigter Skontoabzug
Nach dem Motto "Probieren geht über studieren" versuchen viele Kunden, in den Genuss eigenhändig ermittelter Preisnachlässe zu kommen. Manche Rechnungsempfänger vermuten einen gesetzlichen Anspruch, andere gehen davon aus, dass Skontoabzug bei umgehender Zahlung eine Art Gewohnheitsrecht ist. Wieder andere setzen darauf, dass ihre Geschäftspartner schon nicht so kleinlich sein und angesichts des vergleichsweise großen Verwaltungsaufwandes oder um des lieben Friedens willen darauf verzichten werden, den Differenzbetrag einzufordern.
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