Selbstständig als Trainer, Übungsleiterin, Dozent? Steuern, Sozialversicherung, Rechtsstatus

Von den Meldepflichten über die Krankenversicherung bis zum Finanzamt: So überleben Sie den Papierkrieg

Von: Robert Chromow
Stand: 7. April 2011
5
(1)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Über den Autor:

bild134003

Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Trainer, Dozentin, Honorar-Lehrkraft, Seminarleiterin, Lehrender ... - als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, im Haupt- oder Nebenberuf, freiberuflich oder nicht, privat oder gesetzlich krankenversichert, umsatzsteuerpflichtig oder nicht ...

Sie wollen - hauptberuflich oder nebenher - unterrichten, Training geben oder Seminargruppen leiten - und sich nicht zwischen Rentenversicherung, Finanzamt und Arbeitsrecht im Vorschriftendschungel verirren?

Dieser Leitfaden hilft Ihnen rasch und verständlich weiter. Er erklärt die verschiedenen Tätigkeits- und Beschäftigungsformen von Kursleitern, Honorar-Lehrkräften, Trainern, Lehrern, Dozenten und Übungsleitern. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Versicherungs-, Steuer- und Rechtsfragen, die sich bei selbstständiger Lehrtätigkeit im Nebenberuf ergeben, und eine klare Vorstellung davon, welche Melde- und Buchführungspflichten sich für Sie ergeben.

Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:

Inhalt

Inhalt

Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?

Werden Sie Probemitglied - kostenlos.

Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Beitrag bewerten

Ihre Wertung:

 

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Sehr geehrter Herr Chromow,
ich suche seit Tagen im Internet Seiten über "nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiterin" und lande
immer wieder auf diesen Seiten hier!!! Dies sind einfach die ausführlichsten und verständlichsten Erklärungen!!! Dank Ihrer Berichte, weiß ich nun, dass ich in meinem Fall die Übungsleiterpauschale
nutzen kann und als geringfügig Selbstständige tätig bin. Ich bin an einer Grundschule als Betreuerin
und Übungsgruppenleiterin tätig (Hauptberuf: Hausfrau).
Eine Frage, die mich beschäftigt ist: WO STEHT ES IM ESTG, dass man auch als Selbstständige/Freiberuf-ler bis 400 € keine Steuern bezahlen muss? Im FA hat man mich ausgelacht und gemeint so etwas gäbe es
nicht, sondern nur im Mini-Job-Bereich, da dort ja der AG die Abgaben übernimmt.
Vielen Dank im voraus!
A. Wagner

Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung: Darüber habe ich mich sehr gefreut.
Zu Ihrer EStG-Frage: Ihr FA hat grundsätzlich recht - eigenständige Bestimmungen zur Steuerfreiheit von 400-Euro-Jobs gibt es im EStG in der Tat nicht. Ungeachtet dessen beginnt die Steuerpflicht selbst im ungünstigsten Fall erst bei gut 8.000 Euro. Sofern die Summe Ihrer jährlichen Honorare aufgrund der Soziaversicherungs-Vorschriften also unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben (= 12 x 400 Euro = 4.800 Euro) und Sie keine weiteren einkommensteuerpflichtigen Einkünfte haben, brauchen Sie von vornherein keine Einkommensteuer zu zahlen. So steht es auch im Beitrag.
Viel Erfolg und herzliche Grüße
Robert Chromow