Selbstständigkeit im Studium
Studenten, die nebenher selbstständig Aufträge übernehmen, müssen die Auswirkungen auf Sozialversicherung, Kindergeldanspruch und BAföG beachten, sonst zahlen sie am Ende drauf. Wir nennen die einschlägigen Bestimmungen und Einkommensgrenzen.
Selbstständig studieren
Geld verdienen müssen viele Studierende. Es kann sich durchaus lohnen, sich bereits im Studium selbstständig zu machen: Arbeitszeiten und Abwicklung lassen sich flexibler mit den Erfordernissen des Studiums verbinden, man ist sein eigener Chef, tritt Geschäftspartnern statt Vorgesetzten gegenüber und sammelt gleichzeitig Erfahrungen und Kontakte, die für eine hauptberufliche Selbstständigkeit - oder auch für einen Angestelltenjob - nach der Uni von großem Wert sind.
Freilich steht der größeren Freiheit auch eine größere Verantwortung gegenüber: Wer auf Rechnung arbeitet, muss selbst Auftraggeber finden und mit ihnen Vergütung und Bedingungen aushandeln. Als selbstständiger Studierender müssen Sie sich zwar nicht mit Lohnsteuerkarten, Arbeitsverträgen und Kündigungsfristen herumschlagen, dafür haben Sie aber auch keinen Anspruch auf Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und das ist noch längst nicht alles. Zur erfolgreichen Selbstständigkeit gehört auch
die Erledigung der Gründungsformalitäten,
eine ordnungsgemäße Buchführung,
die Bezahlung der anfallenden Steuern (wie Einkommenststeuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer).
Dazu kommen unter Umständen:
Abgaben an Kammern und Berufsgenossenschaften,
notwendige betriebliche Versicherungen und nicht zuletzt
Ihre soziale Absicherung (Krankenversicherung, Altersvorsorge).
Anmerkung: Wenn Sie während Ihres Studiums nebenberuflich selbstständig sind, dann ist Ihre Tätigkeit unter Umständen versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Gute Informationen, allerdings fehlt der Hinweis, dass beim Kindergeld bereits eine Werbungskostenpauschale von 920 € ohne Nachweis verrechnet werden darf, also darf pro Jahr ein Gewinn von 8600 € gemacht werden. Desweiteren dürfen alle Ausgaben fürs Studium (Studiengebühren, Literatur, ...) abgezogen werden, was den möglichen Gewinn oft noch weiter erhöht - diese Ausgaben müssen dann aber nachgewiesen werden.
Guten Tag,
diese Werbungskostenpauschale gilt für angestellte Studierende, nicht für selbstständiges Jobben!
Dass Ausbildungskosten wie Studiengebühren etc. genauso abgezogen werden dürfen wie Betriebskosten bzw. die Werbungskostenpauschale bei Angestellten wird im Text ja schon erwähnt.
beste Grüße
Simon Hengel
Redaktion akademie.de
Hallo zusammen,
wie sieht das denn aus wenn ich als Student (kein Bafög, keine Familienkasse) mich selbständig mache???
Wieviel darf ich verdienen?? Und wieviele Stunden darf ich arbeiten??
MfG
Langner
Sehr gute Infos.
Hat mir weiter geholfen :).
Kann man denn Zuschüsse für den weg in die Selbstständigkeit beantragen? Für Hartz IV Empfänger oder auch Arbeitslose gibt es ja einiges an Unterstützung auch vom Staat zu holen. Wie sieht es als Student aus?
Als bundesweites Förderprogramm für Studenten mit Gründungsplänen gibt es etwa das Gründerstipendium von "exist":
http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium/index.php
Das ist aber nur eines von vielen Programmen, es gibt einige hochschul-, branchen-, regionale oder länderspezifische Initiativen. Eine Liste finden Sie hier.
http://www.akademie.de/direkt?pid=3196&tid=13080
Gibt es an Ihrer Hochschule keine Beratungseinrichtung für studentische Gründer/innen? Die sind eigentlich längst überall vorhanden.
Viel Erfolg wünscht
S. Hengel
Redaktion akademie.de
Vielen Dank für die gute Übersicht. Ich habe eine Nachfrage.
Meine Krankenkasse hat mir gesagt, dass ich in der studentischen Pflichtversicherung bleiben kann, solange meine selbstständige Tätigkeit weniger als 20 Stunden pro Woche einnimmt, unabhängig vom Einkommen, und auch, wenn die selbstständige Tätigkeit die einzige Einkommensquelle ist (es greift die Werksstudentenregelung). Das widerspricht ihrer Darstellung in der Box "Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig". Wer hat recht und wo steht das? :)
Danke
Zur Frage vom 15.10.09.
Frau Yacobi hat lange recherchiert - diese Frage "Wann Haupt-, wann Nebenberuf" ist nämlich in diesem Kontext schlicht nicht gesetzlich geklärt. Zitat eines Versicherungsreferenten: "Die eigentlichen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen haupt- und nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit wurden jedoch von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ins Leben gerufen."
Wenn Ihre Krankenkasse Sie also pflichtversichert - Glück gehabt! "Belastbar" und für andere einforderbar ist das allerdings nicht.
schöne Grüße
S. Hengel
Redaktion akademie.de