Unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau: Steuerfahndung ohne Anfangsverdacht

Wir warnen vor einem bedrohlichen Umsatzsteuerparagrafen - aber auch vor unbegründeter Panik

Von: Robert Chromow
Stand: 23. August 2010 (aktualisiert)
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Über den Autor: Robert Chromow

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Anders als bei der klassischen Betriebsprüfung dürfen Prüfer bei der sogenannten Umsatzsteuer-Nachschau ohne vorherige Anmeldung Geschäftsräume betreten, Unterlagen in Augenschein nehmen und vom Steuerpflichtigen Auskünfte verlangen. Wir warnen vor einem bedrohlichen Umsatzsteuerparagrafen - aber auch vor unbegründeter Panik.

So unangenehm reguläre Steuerprüfungen sind: Auf die konventionellen "Außenprüfungen" gemäß den Paragrafen 193 bis 203 der Abgabenordnung können Sie sich - am besten zusammen mit Ihrem Steuerberater - immerhin in aller Ruhe vorbereiten.

Infos zur klassischen Steuerprüfung

Wann Sie mit einer "normalen" Betriebsprüfung rechnen müssen, was dabei auf Sie zukommt und worauf Sie achten sollten, können Sie unter der Überschrift "Wenn der Prüfer zweimal klingelt" nachlesen.

"Nachschau": Harmlose Verpackung - heißer Inhalt

Nur wenn konkrete Hinweise auf Steuerstraftaten vorlagen, durfte der Fiskus in der Vergangenheit die Steuerfahndung mit unangemeldeten "Besuchen" und Durchsuchungen beauftragen. Durch das auch sonst folgenreiche Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz hat der Gesetzgeber den Finanzämtern vor einigen Jahren jedoch das zusätzliche Instrument der "Umsatzsteuer-Nachschau" in die Hand gegeben: Zur Sicherstellung einer "gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer" dürfen die Finanzbehörden laut Paragraf 27b Umsatzsteuergesetz ...

"... ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können."

Mehr noch: Während einer Nachschau dürfen die Ermittler nach eigenem Ermessen nahtlos zu einer normalen Betriebsprüfung übergehen! Die wiederum kann sich dann auf alle Steuerarten erstrecken, eine Beschränkung auf die Umsatzsteuer findet nicht statt. Die im Vorlauf einer Außenprüfung normalerweise vorgeschriebene "Prüfungsanordnung", in der Umfang und Zeitpunkt der Untersuchungen festgelegt sind, entfällt ebenfalls.

Rechtsstaatlich bedenklich

Damit sind steuerliche Fahndungsmaßnahmen also ohne konkreten Anfangsverdacht möglich. Aus Sicht von Kritikern stellt die Umsatzsteuer-Nachschau denn auch eine neue Art der Steuerfahndung ohne Vorliegen rechtsstaatlicher Fahndungsvoraussetzungen dar.

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