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Bei der sogenannten Umsatzsteuer-Nachschau dürfen Finanzbeamte anders als bei der klassischen Betriebsprüfung ohne vorherige Anmeldung Geschäftsräume betreten, Unterlagen in Augenschein nehmen und vom Steuerpflichtigen Auskünfte verlangen. Der Umsatzsteuerparagraf, der diese Befugnisse regelt, hat also durchaus ein bedrohliches Potenzial. Grund zur Panik besteht aber trotzdem nicht.
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So unangenehm reguläre Steuerprüfungen sind: Auf die konventionellen "Außenprüfungen" gemäß § 193 bis § 203 Abgabenordnung können Sie sich immerhin in aller Ruhe vorbereiten - am besten zusammen mit Ihrem Steuerberater!
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Infos zur klassischen Steuerprüfung
Wann Sie mit einer "normalen" Betriebsprüfung rechnen müssen, was dabei auf Sie zukommt und worauf Sie achten sollten, können Sie unter der Überschrift "Wenn der Prüfer zweimal klingelt" nachlesen.
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"Nachschau": Harmlose Verpackung - heißer Inhalt
Nur wenn konkrete Hinweise auf Steuerstraftaten vorlagen, durfte der Fiskus in der Vergangenheit die Steuerfahndung mit unangemeldeten "Besuchen" und Durchsuchungen beauftragen. Durch das auch sonst folgenreiche Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz hat der Gesetzgeber den Finanzämtern vor einigen Jahren jedoch das zusätzliche Instrument der "Umsatzsteuer-Nachschau" in die Hand gegeben: Zur Sicherstellung einer "gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer" dürfen die Finanzbehörden laut § 27b Umsatzsteuergesetz ...
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"... ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können."
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Mehr noch: Während einer Nachschau dürfen die Ermittler nach eigenem Ermessen nahtlos zu einer normalen Betriebsprüfung übergehen! Die wiederum kann sich dann auf alle Steuerarten erstrecken, eine Beschränkung auf die Umsatzsteuer findet nicht statt. Die im Vorlauf einer Außenprüfung normalerweise vorgeschriebene "Prüfungsanordnung", in der Umfang und Zeitpunkt der Untersuchungen festgelegt sind, entfällt ebenfalls.
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