UStIdNr.-Kontrollpflicht: So prüfen Sie eine UStIdNr.

Pflicht zur UStIdNr.-Kontrolle: So überprüfen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Auslandskunden

Von: Robert Chromow
Stand: 04. Februar 2010
4.5
(2)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über den Autor: Robert Chromow

bild70933

Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Rechnungen an Geschäftskunden im EU-Ausland sind in vielen Fällen umsatzsteuerfrei - vorausgesetzt, beide Geschäftspartner verfügen über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ob die vom Kunden angegebene UStIdNr. korrekt ist und zu den übrigen Angaben passt, müssen Sie als Rechnungsteller überprüfen. Ist die Steuernummer falsch und Sie als Rechnungsteller können den Nachweis über die Prüfung nicht erbringen, dann müssen Sie für die Umsatzsteuer geradestehen. Wir zeigen, wie Sie sich dagegen absichern.

Wenn Sie umsatzsteuerfreie Rechnungen an Auslandskunden schicken, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die vom Kunden angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer richtig ist. Warenlieferanten sind dazu laut Paragraf 6a Umsatzsteuergesetz sogar gesetzlich verpflichtet. Sie schulden dem Finanzamt die Steuer, wenn ihr Abnehmer falsche Angaben macht und Sie das "bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" hätte erkennen können:

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Warum kann man keine deutschen UStIDs prüfen mit Rückgabe qualifizierter Ergebnisse. Wäre doch ebenso interessant. Z.B. als erster Hinweis ob ein Unternehmen seriös ist etc.

Der Gedanke liegt nahe und Sie haben völlig recht: Allerdings sieht das Bundeszentralamt für Steuern in der UStIdNr. ausschließlich ein Instrument zur Erleichterung und Kontrolle grenzüberschreitender Lieferungen und Leistungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern.
Jede weitere Verwendung - vor allem das qualifizierte Bestätigungsverfahren - macht zusätzlich Arbeit. Angesichts der vielseitigen Verwendbarkeit mag diese Zurückhhaltung verständlich sein, solange dafür keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden - oder aber das Bestätigungsverfahren nach dem Vorbild des EU-MIAS-Systems umgebaut oder ganz dadurch ersetzt wird. Allerdings sind auch dort bislang leider keine Prüfungen inländischer UStIdNr. zu Plausibilitätszwecken möglich. Der naheliegende Versuch, eine deutsche UStIdNr. im MIAS-System mithilfe der UStIdNr. eines ausländischen Unternehmers zu überprüfen, ist auch nur bedingt erfolgreich: Es gibt nur eine allgemeine Rückmeldung über die Gültigkeit / Ungültigkeit einer deutschen UStIdNr. Die Namens- und Adressangaben werden nicht angezeigt, da sie von den deutschen Behörden nicht freigegeben sind.
Freundliche Grüße
Robert Chromow