Rechnungen an Geschäftskunden im EU-Ausland sind in vielen Fällen umsatzsteuerfrei - vorausgesetzt, beide Geschäftspartner verfügen über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ob die vom Kunden angegebene UStIdNr. korrekt ist und zu den übrigen Angaben passt, müssen Sie als Rechnungsteller überprüfen. Ist die Steuernummer falsch und Sie als Rechnungsteller können den Nachweis über die Prüfung nicht erbringen, dann müssen Sie für die Umsatzsteuer geradestehen. Wir zeigen, wie Sie sich dagegen absichern.
Wenn Sie umsatzsteuerfreie Rechnungen an Auslandskunden schicken, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die vom Kunden angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer richtig ist. Warenlieferanten sind dazu laut Paragraf 6a Umsatzsteuergesetz sogar gesetzlich verpflichtet. Sie schulden dem Finanzamt die Steuer, wenn ihr Abnehmer falsche Angaben macht und Sie das "bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" hätte erkennen können:

Warum kann man keine deutschen UStIDs prüfen mit Rückgabe qualifizierter Ergebnisse. Wäre doch ebenso interessant. Z.B. als erster Hinweis ob ein Unternehmen seriös ist etc.
Der Gedanke liegt nahe und Sie haben völlig recht: Allerdings sieht das Bundeszentralamt für Steuern in der UStIdNr. ausschließlich ein Instrument zur Erleichterung und Kontrolle grenzüberschreitender Lieferungen und Leistungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern.
Jede weitere Verwendung - vor allem das qualifizierte Bestätigungsverfahren - macht zusätzlich Arbeit. Angesichts der vielseitigen Verwendbarkeit mag diese Zurückhhaltung verständlich sein, solange dafür keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden - oder aber das Bestätigungsverfahren nach dem Vorbild des EU-MIAS-Systems umgebaut oder ganz dadurch ersetzt wird. Allerdings sind auch dort bislang leider keine Prüfungen inländischer UStIdNr. zu Plausibilitätszwecken möglich. Der naheliegende Versuch, eine deutsche UStIdNr. im MIAS-System mithilfe der UStIdNr. eines ausländischen Unternehmers zu überprüfen, ist auch nur bedingt erfolgreich: Es gibt nur eine allgemeine Rückmeldung über die Gültigkeit / Ungültigkeit einer deutschen UStIdNr. Die Namens- und Adressangaben werden nicht angezeigt, da sie von den deutschen Behörden nicht freigegeben sind.
Freundliche Grüße
Robert Chromow