Wer ist eigentlich ein "Kaufmann"?

Kaufleute und Kaufmannseigenschaft: Wer ist denn nun eigentlich Kaufmann - und was hat das für Folgen?

Von: Robert Chromow
Stand: 4. August 2010 (aktualisiert)
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Über den Autor: Robert Chromow

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Wenn ein gelernter Kaufmann oder eine studierte Kauffrau als "Kaufmann um die Ecke" ein Geschäft eröffnen, gelten sie noch lange nicht als Kaufleute im Sinne des Handelsrechts. Wir räumen mit Missverständnissen und Gerüchten rund um den Kaufmanns-Status auf.

Kaufmänner und -frauen gibt es hierzulande viele:

  • Angefangen beim (Lebensmittel-)Händler mit seinem "Kaufmannsladen",

  • über die Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Industrie-, Einzelhandels- oder Bürokaufleute) und die

  • studierten Wirtschaftswissenschaftler und Betriebswirte (die sogenannten Diplom-Kaufleute) bis hin

  • zu Kaufleuten im Sinne des Handels- und Steuerrechts.

Mehr als nur Begriffshuberei

Die Ein- und Abgrenzung der Kaufmannseigenschaft ist alles andere als begrifflicher Selbstzweck: Ob Sie in der Praxis als Kaufmann gelten oder nicht, macht im Streit mit Geschäftspartnern oder dem Finanzamt unter Umständen einen sehr kostspieligen Unterschied.

Kurz gesagt: Während Verbraucher und Nicht-Kaufleute nur dem "einfachen" Bürgerlichen Gesetzbuch unterworfen sind, müssen handelsrechtliche Kaufleute ...

  • die wesentlich weitergehenden Sorgfalts- und Informationspflichten des Handelsgesetzbuches (HGB) beachten,

  • viel schärfere Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfüllen (z. B. Doppelte Buchführung, Inventur, Bilanz) sowie

  • allgemeine und branchenspezifische Handelsbräuche kennen und beachten.

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sind kaufleute dann auch privatleute?

Ja natürlich - der eingetragene Kaufmann, der sich privat einen neuen Home-Trainer bestellt, ist diese Transaktion betreffend natürlich Privatmann, Endverbraucher, genießt die entsprechenden Verbraucherschutzrechte und muss die Umsatzsteuer voll mitbezahlen etc.

Der Unterschied ist manchmal teuer, ich hatte ein handy bestellt und meine Firma als Kunde angegeben, prompt mußte ich mich beim Garantiefall als "Kaufmann" behandeln lassen, was die Verkürzung der Garantiezeit von 24 auf 12 Monate zur Folge hatte, und somit ein neues Handy fällig war. Sicher hätte man das jetzt rechtlich überprüfen lassen können und sich streiten, aber ich bin leider als "Kaufmann" mit wenig Zeit gesegnet und habe es einfach gelassen.
Toller Artikel tolle Info's und sehr gut geschrieben.

Gruß ALex Korte