Finanzplanung: Kassensturz für Ihre Zukunfts- und Altersvorsorge
Die Ergebnisse in Zahlen im Rechenblatt "Übersicht"
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Die Daten im Reiter "Übersicht" in den Zeilen 23 bis 26 betreffen den "Erforderlichen Vorsorge-Aufwand für Rentenziel" pro Monat. Hier wird angezeigt, wieviel monatlich als fester Sparbetrag bis zum Erreichen des durch den Eintrag in Zelle C10 selbst festgelegten Rentenalters zurückgelegt werden muss, um eine Rente in Höhe des in Zeile 11 eingegebenen Renten-Zielbetrags zu erreichen. Auch für diese Sparbeträge wurde zur Sicherheit eine Null-Verzinsung als Real-Rendite (Zinsrendite minus Steuern minus Inflation) angenommen, aus den gleichen Gründen, wie oben angeführt.
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Insgesamt werden hier drei Werte ausgewiesen:
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Der erste Sparbetrag im Monat in Zeile 24 zeigt an, wie hoch die regelmäßigen Sparbeträge pro Monat sein müssen, wenn man damit die bestehende Lücke zwischen der als Rentenzielbetrag eingegebenen späteren Rente und den derzeit bereits erworbenen Rentenansprüchen (gesetzliche, betriebliche oder private Rentenversicherungen) auffüllen will.
Beim zweiten Sparbetrag pro Monat in Zeile 25 wurde zusätzlich das in der Vermögensaufstellung ermittelte und in der Übersicht in Zeile 5 eingetragene Vermögen gemäß Kassensturz in Rentenansprüche umgerechnet und einbezogen. Hier erfahren Sie also, wie hoch Ihr Sparbetrag pro Monat sein müsste, wenn Sie zusätzlich zu den bereits tatsächlich bestehenden Rentenansprüchen Ihr gesamtes Vermögen in Geld verwandeln und dieses Geld in eine private Rentenversicherung einzahlen würden, um eine lebenslange Rente zu erhalten. Das passiert hier natürlich nur theoretisch, damit Sie einen verständlicheren Überblick über den bereits erreichten Versorgungsgrad erhalten können. Die vorgenommene Umrechnung soll keineswegs einen Rat darstellen, jetzt etwa Ihr Vermögen bei einer Versicherung in spätere Rentenansprüche einzutauschen! Hier geht es nur um den Kassensturz und nicht um strategische Vermögens- oder Altersvorsorgeplanung. Bei dieser Umrechnung von Vermögen in Rente hätten Sie zwar eine entsprechend erhöhte Monatsrente. Sie hätten dann aber keine Rücklagen mehr.
Beim dritten Sparbetrag pro Monate in Zeile 26 wird der erforderliche Sparbetrag ausgegeben, der sich ergibt, wenn man zusätzlich das persönlich geschätzte zukünftige Erbschaftsvermögen in eine Monatsrente umrechnet und in die Rentengesamtrechnung mit einbezieht. Eine solche Hochrechnung ist recht spekulativ, weil eine Erbschaft erst angetreten wird, wenn der Erbschaftsfall eingetreten ist. Bis dahin fließt nämlich noch viel Wasser den Rhein herunter. Dennoch gehören potentielle Erbschaften mit in eine Modellrechnung, da tatsächlich in Deutschland in den nächsten Jahren viel Vermögen vererbt werden wird.
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Gesetzliche Rente und monatliche Sparbeträge: Bei den erforderlichen monatlichen Sparbeträgen können Sie als Arbeitnehmer Ihren Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigen. Da der Arbeitgeber hier einen gleich hohen Betrag für Sie einzahlt, kompensiert dies in etwa das Schrumpfen der gesetzlichen Rente. Sind Sie kein Arbeitnehmer und zahlen Sie selbst 100 % der Rentenbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein, sollten Sie entsprechende Abschläge bei der Anrechnung dieser Beiträge als Sparbeträge in den Zeilen 24 bis 26 vornehmen.