Finanzplanung: Kassensturz für Ihre Zukunfts- und Altersvorsorge

Die Einstiegsseite "Übersicht"

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Die Einstiegsseite "Übersicht"

Die "Übersicht"-Seite als erste Seite für den Kassensturz gibt die wichtigsten Daten für die Vermögens- und Vorsorgesituation für maximal zwei Partner wieder. Dabei können die Daten sowohl für jeden Partner einzeln als auch summiert betrachtet werden. Anhand der in die grünen Felder bei der Übersicht und den später in die Formulare P1 und P2 eingegebenen Daten können Sie dann feststellen, welche Rentenansprüche Sie aktuell bereits erworben haben.

Daraus errechnet sich dann auch der noch nicht abgedeckte Vorsorgebedarf - ausgedrückt in einer monatlichen Sparsumme, die bis zum Eintritt ins Rentenalter anzusparen ist, um daraus später die gewünschte Rente zu finanzieren. Mehr dazu später in der Ergebnis-Diskussion, nachdem Sie die erforderlichen persönlichen Daten und die Finanzdaten in die entsprechenden Formularfelder eingetragen haben.

Einträge in die grünen Felder. In die grünen Felder tragen Sie immer die eigenen Daten ein. Alle nicht grünen Felder werden aus den Angaben errechnet oder sie bleiben leer. Auf der Einstiegsseite tragen Sie zunächst in die grünen Felder in Spalte C ein:

  • Ihren Namen ("Name Partner 1" in Zeile 1)

  • das Datum des Kassensturzes (Zeile 3)

  • Ihr Alter (Zeile 9)

  • das von Ihnen angestrebte Ruhestands-Alter (Zeile 10)

    Das Ruhestands-Alter ist eine variabel wählbare Zielgröße. Je höher das von Ihnen ausgewählte Ruhestandsalter, desto geringer wird die erforderliche monatliche Ansparleistung oder Rücklagenbildung sein, um ein angestrebtes Renteneinkommen zu erreichen. (Mit der gleichen Methode konnte man bei der gesetzlichen "Schrumpfrente" die Leistungen absenken, indem man die Lebensarbeitszeit durch Verlängerung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 verlängerte.) Zu weit ins Alter hinein sollte man das Renteneintrittsalter nicht festlegen. Jedenfalls setzt die Altersangabe voraus, dass man in diesem Alter mit hoher Wahrscheinlichkeit noch tatsächlich arbeitsfähig sein wird. Hier dürfte - auch unter Berücksichtigung des eigenen Gesundheitszustands und der Möglichkeit eines Arbeitseinkommens - eine vernünftige, konservative Schätzung angebracht sein.

Bei Angabe des Ruhestands-Alters mit Zahlen spielen

Wenn Sie alle Daten eingegeben haben, sollten Sie später bei der Eingabe des Altes für den Ruhestand ruhig mit verschiedenen Zahlen für Ihr späteres Renteneintrittsalter spielen: Das schärft den Blick auf die Möglichkeiten und Anforderungen an vorausgehende Sparleistungen und die Bildung von Ersparnissen, Kapital oder Rentenansprüchen.

  • Ihr gewähltes Renten-Einkommen für den Ruhestand (Zeile 11): Hier mögen sich viele fragen, welcher Euro-Betrag für das zukünftige Renteneinkommen gewählt werden soll. Zunächst sollten Sie beachten, dass Sie für Ihren Kassensturz Ihre Werte in Euro inflationsbereinigt (!) eingeben: Gehen Sie beim Betrag vom Euro-Wert von heute und nicht von morgen aus.

    Wenn Sie Ihre Rente erst in 20 Jahren beziehen, wären bei einer Annahme von durchschnittlich 2,5 % Inflation pro Jahr 1.000 Euro in 20 Jahren nur noch 602,69 Euro wert. Sie müssten statt 1.000 Euro hier also 1.659 Euro als Rente in 20 Jahren einsetzen. Bei einer Rente in 30 Jahren und einer angenommenen Inflationsrate von 3 % müssten Sie sogar 2.494 Euro eintragen, um in Zukunft die Kaufkraft von 1.000 Euro von heute darzustellen.

    Sie sehen hier also gleich, dass die Inflation bei Langzeitbetrachtungen die Köpfe verwirren muss. Das wird vielfach auch bei Hochrechnungen von Finanzgurus, Finanzinstituten, Rentenpolitikern oder Rentenversicherern, Finanz- und Versicherungsmaklern usw. ausgenutzt, um Anlegern und späteren Rentnern Geldillusionen zu vermitteln. Man redet weiterhin von Euros, Dollars usw., die dann aber gar nicht so viel wert sind, wie Anleger und Beratene sich das vorstellen.

    Daher setzen Sie in das Feld C11 am besten immer den Betrag ein, der die reale Kaufkraft des Euros von heute darstellen soll. Versuchen Sie als nicht, im Feld die zukünftige Inflation zu berücksichtigen. Die Inflationsbereinigung der Gesamtrechnung erfolgt im Rechenmodell der Kassensturz-Tabelle auf den Folgeseiten oder durch andere Annahmen bei überschlägiger Rechnung.

    Auch wenn man seine Rente in Euro mit heutiger Kaufkraft eingibt, stellt sich natürlich die Frage nach der Höhe des Rentenbetrages. Hier könnten Sie zunächst eine spätere "Minimalrente" in Höhe von rund 1.000 Euro eintragen - dies entspricht in etwa dem derzeit geltenden Pfändungsfreibetrag für Personen ohne gesetzliche Unterhaltspflichten und auch etwa dem derzeitigen Durchschnittseinkommen pro Rentner. Ihre erste Zielstellung wäre zunächst die Abfrage, wie hoch Ihre monatlichen Sparbeträge sein müssen, damit Sie wenigstens im Ruhestand ein Auskommen auf Basis des Existenzminimums haben werden. Der erforderliche Sparbetrag für die vorgegebene Rente wird auf der Übersichts-Seite in mehreren Modellen durchgerechnet.

  • In Zeile 12 werden zunächst die bisher insgesamt erworbenen Rentenansprüche wiedergegeben. Daraus ergibt sich der Fehl- oder Überschuss-Betrag in Zeile 13 gegenüber dem vorgegebenen Renten-Zielbetrag.

  • In den Zeilen 16 bis 21 wird dann angeschaut, was sich ergibt, wenn man auch das ermittelte Vermögen oder erwartete Erbschaften in Zahlungen für eine lebenslange Rente umwandelt. Überschlägig müssen Sie für jeweils 100 Euro mehr Rente pro Monat bei einer privaten Rentenversicherung rund 20.000 Euro einzahlen. In diesen Zeilen wird einfach ermittelt, welche Rente zusammenkäme, wenn man das ermittelte Vermögen oder auch erwartete Erbschaften einfach in Rente umrechnen würde.

  • In den Zeilen 23 bis 26 wird nun errechnet, wieviel man monatlich jeweils als Sparbetrag abzweigen müsste, damit man den oben in Zeile 11 eingegebenen Zielbetrag für die spätere Rente erreicht.

Einträge im Tabellenblatt "Übersicht" für Partner 2 (Spalte E) und beide Partner (Spalte G). Sie können gegebenfalls zusätzlich noch für Ihre Ehe- oder Lebenspartner Einträge ("Partner 2") in Spalte E machen.

In Spalte G werden dann die Werte für "beide Partner" errechnet: Die gemeinsame Vermögens- und Altersvorsorge-Situation. Die Zielrente für beide Partner in Feld G11 kann dabei frei bestimmt werden. Diese Zielrente kann von der Addition der zwei Zielrenten beider Partner durchaus abweichen. Singles haben nämlich meist einen vergleichsweise höheren Lebensunterhaltsbedarf als Personen, die in Partnerschaften in einem Haushalt zusammenleben.