IHK und Handwerkskammer: Zwangsmitgliedschaft zum Nulltarif

Mit welchen Beiträgen Sie rechnen müssen

Von: Robert Chromow
Stand: 1. Dezember 2010 (aktualisiert)
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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Die Zwangsmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern ist ein heikles Thema und politisch ausgesprochen umstritten. Immerhin ist die Beitragslast zumindest für Gründer und Geringverdiener in den letzten Jahren vielerorts gesenkt worden. Wir erläutern, mit welchen Beiträgen Sie rechnen müssen.

Dass Selbstständige und Unternehmer per Gesetz gezwungen werden, Mitglied in Selbstverwaltungs- und Interessenvertretungs-Gremien zu werden, ist schon einigermaßen kurios. Immerhin geht mit der im Artikel 9, Abs.1 Grundgesetz festgelegten Vereinigungsfreiheit zugleich ein "Fernbleiberecht" einher: Denn das Recht, Vereine und Gesellschaften sowie Vereinigungen zur Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden, schließt grundsätzlich auch die Möglichkeit ein, sich solchen Vereinigungen nicht anzuschließen.

Eine vom Staat verordnete Institution, die laut § 1 IHK-Gesetz ein nicht genauer definiertes "Gesamtinteresse der [...] Gewerbetreibenden" wahrnehmen soll (unter anderem gegen eben diesen Staat!), steht daher auf einigermaßen wackeligen Füßen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in mehreren Entscheidungen (zuletzt im Beschluss gegen eine Verfassungsbeschwerde) betont, dass eine Zwangsmitgliedschaft zu rechtfertigen ist, solange ein öffentlich-rechtlicher Verband (auch) "legitime öffentliche Aufgaben" erfüllt.

Legitime öffentliche Aufgaben?

Und das tun die als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" organisierten Handwerks-, Industrie- und Handelskammern in einem gewissen Umfang. Denn über die direkten Serviceleistungen für gegenwärtige und künftige Mitglieder hinaus ...

  • überwachen sie zum Beispiel die Berufsausbildung,

  • nehmen Prüfungen ab,

  • unterstützen und beraten staatliche Behörden durch Vorschläge, Berichte und Expertisen,

  • erstellen Gutachten im Rahmen von Gerichtsverfahren,

  • nehmen Aufsichtsfunktionen im Umweltrecht wahr oder

  • sorgen für die Vereidigung öffentlicher Sachverständiger.

All diese Aufgaben könnten zwar ebenso gut die aus Steuermitteln finanzierten staatlichen Institutionen direkt erfüllen. Doch Politik (und westliche Besatzungsmächte) haben sich nach dem Zweiten Weltkrieg dafür entschieden, einige hoheitliche Aufgaben den historisch gewachsenen Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft zu überlassen.

Widerstand gegen Pflichtmitgliedschaft

Bei vielen Betrieben sind in den letzten Jahren jedoch die Zweifel gewachsen, ob den oft happigen Beiträgen ein angemessener Nutzen gegenübersteht. Seit Mitte der 90er-Jahre haben sich sogar ausgesprochene Kammer-Verweigerer zusammengeschlossen, um Front gegen die Pflichtmitgliedschaft zu machen.

Sie fühlen sich dabei mit Blick auf den europäischen Binnenmarkt bestärkt: Vergleichbare Zwangsvereinigungen gibt es nur noch in wenigen EU-Staaten. Ein Durchbruch in Richtung auf eine freiwillige Interessenvertretung zeichnet sich bislang aber noch nicht ab. Unter anderem den Kampagnen der "Kammerjäger" ist es aber zu verdanken, dass in zwei Gesetzesnovellen der letzten Jahre einheitliche Erleichterungen für Existenzgründer und Kleinunternehmen geschaffen wurden.

Zwar haben ...

... etwas an der obligatorischen Mitgliedschaft geändert. Aber immerhin ist die Zahl der beitragsfrei gestellten oder finanziell entlasteten Mitglieder größer geworden.

Freiberufler-Privileg

Sofern sie nicht in das Handelsregister eingetragen werden, sind Freiberufler von der IHK-Mitgliedschaft befreit. Falls sie darüber hinaus keiner speziellen berufsständischen Kammer angehören (wie etwa der Ärzte-, Rechtsanwalts-, Architekten- oder Steuerberaterkammer), gibt es für sie gar keinen Kammerzwang.

Bitte beachten Sie: Viele Kammerleistungen stehen auch Nichtmitgliedern zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Praxistipp "Lassen Sie die IHK nicht links liegen!"

Gesetzlich geregelte IHK-Beiträge

Der IHK-Beitrag setzt sich in der Regel aus einem - meist gestaffelten - Grundbeitrag und einer sogenannten Umlage zusammen. Mitglieder, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, zahlen laut § 3 IHK-Gesetz gar keine Beiträge.

Gewerbeertrag oder Gewinn?

Mit der Alternative "Gewerbeertrag" oder "Gewinn aus Gewerbebetrieb" hat es Folgendes auf sich: Sofern ein Betrieb gewerbesteuerpflichtig ist, stellt der Gewerbeertrag laut § 7 bis § 9 Gewerbesteuergesetz die Beitragsbemessungsgrundlage dar. In allen anderen Fällen ist der Gewinn laut § 4 Einkommensteuergesetz maßgebend.

Tipp: Falls Sie sich mit der Unterscheidung der unterschiedlichen betrieblichen Steuerarten schwer tun, empfehlen wir einen Blick auf unseren Gundlagenbeitrag "Existenzgründung: Mit welchen Unternehmenssteuern muss ich rechnen?"

Mitglieder, die ...

  • in den fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte als Selbstständige, Gewerbetreibende oder Landwirte hatten (und demnach als Existenzgründer gelten),

  • in dieser Zeit auch nicht mit mehr als 10 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren und

  • deren Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt,

... zahlen in den beiden ersten Jahren ebenfalls keine IHK-Beiträge. Im dritten und vierten Jahr zahlen sie nur den Grundbeitrag und sind von der Umlage befreit.

Zahlenbeispiel

Wie hoch der IHK-Beitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Standort ab: Denn auf Basis der gesetzlichen Vorgaben genießen die Industrie- und Handelskammern Satzungs- und Finanzhoheit. Die Höhe von Grundbeitrag und Umlage wird jährlich von den regionalen IHK-Vollversammlungen beschlossen. Unter bestimmten Umständen können die Freistellungsgrenzen "notfalls" sogar herabgesetzt werden.

Um Ihnen eine Vorstellung von der Größenordnung zu geben, hier die konkreten Zahlen aus der Wirtschaftssatzung der IHK Berlin für das Jahr 2010: Dort ist der Grundbeitrag folgendermaßen gestaffelt:

  • Nichtkaufleute mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn von bis zu 5.200 Euro sind beitragsfrei.

  • beitragspflichtige Nichtkaufleute mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn zwischen 5.200 Euro und 15.000 Euro zahlen 50 Euro,

  • beitragspflichtige Nichtkaufleute mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn zwischen 15.000 Euro und 30.000 Euro zahlen 75 Euro,

  • beitragspflichtige Nichtkaufleute mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn zwischen 30.000 Euro und 50.000 Euro zahlen 125 Euro,

  • beitragspflichtige Kaufleute mit einem Verlust oder einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn von bis zu 50.000 Euro zahlen 125 Euro,

  • alle beitragspflichtigen IHK-Mitglieder mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro zahlen 200 Euro,

  • alle beitragspflichtigen IHK-Mitglieder mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn zwischen 100.000 Euro und 200.000 Euro zahlen 400 Euro und

  • alle beitragspflichtigen IHK-Mitglieder mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn zwischen 200.000 Euro und 400.000 Euro zahlen 750 Euro,

  • alle beitragspflichtigen IHK-Mitglieder mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn zwischen 400.000 Euro und 800.000 Euro zahlen 1.300 Euro,

  • alle beitragspflichtigen IHK-Mitglieder mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn zwischen 800.000 Euro und 1,5 Mio. Euro zahlen 2.500 Euro,

  • bis zu einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn von 10 Mio. Euro steigt der Grundbeitrag anschließend stufenweise auf 15.000 Euro.

  • Sofern bestimmte Bilanz-, Umsatz- und Mitarbeiter-Werte überschritten werden, kann der Grundbeitrag sogar 20.000 Euro erreichen.

Als Umlage sind darüber hinaus 0,39 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns fällig. Die Bemessungsgrundlage wird dabei im Fall von natürlichen Personen und Personengesellschaften um einen Freibetrag von 15.340 Euro vermindert.

Wer es noch genauer wissen will, kann auf der Website der IHK Berlin einen Beitragsrechner im Excel-Format herunterladen. Ein nicht gewerbesteuerpflichtiger Selbstständiger mit einem Gewinn von 45.000 Euro zahlt im Jahr 2010 demnach 125 Euro Grundbeitrag und eine Umlage in Höhe von 115,67 Euro - insgesamt also 240,67 Euro.

IHK-Finder

Welche genauen Beiträge auf Sie zukommen, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Falls Sie noch nicht wissen, welche das ist, hilft Ihnen der IHK-Finder des Deutschen Industrie- und Handelskammertages weiter.

Sonderfall Handwerk

Was Gewerbebetrieben die IHK, ist den Handwerksbetrieben die Handwerkskammer. Deren Vorschriften sind bekanntlich noch weitaus rigider als die für "normale" Unternehmen: So gelten für Handwerker nach wie vor die auf das mittelalterliche Zunftwesen und das nationalsozialistische Handwerksrecht zurückgehenden Zugangsbeschränkungen (Stichwort: Meisterbrief). Dass die Gewerbe- und Berufsfreiheit in einem dermaßen großen Wirtschaftszweig außer Kraft gesetzt ist, stellt zumal vor dem Hintergrund der innereuropäischen Konkurrenz einen bemerkenswerten Anachronismus dar.

Die im Vorlauf der letzten Handwerksordnungs-Novelle diskutierte weitgehende Aufhebung des Meisterzwanges endete nach massiver Intervention der Handwerkslobby in einer Neufassung, durch die die Zahl der zulassungspflichtigen Berufe zwar um mehr als die Hälfte (von 94 auf "nur" noch 41) reduziert wurde. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich bei den nun in der Anlage B zur HWO geführten 53 "zulassungsfreien Handwerken" jedoch um historische Berufe, die in der heutigen Handwerkslandschaft zahlenmäßig eine eher randständige Rolle spielen.

Gesetzlich geregelte HWK-Beiträge

Die Kammer- und Beitragspflicht gilt gemäß § 90 Handwerksordnung (HWO) auch für die nicht meisterpflichtige Handwerke sowie die handwerksähnlichen Gewerbe. Beitragsrahmen sowie Freigrenzen und Ausnahmeregelungen sind in § 113 HWO geregelt.

  • Mitglieder, deren Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, zahlen demnach keine Beiträge.

  • Existenzgründer, deren Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht überschreitet, sind im Jahr der Anmeldung von allen Beiträgen befreit.

  • Im zweiten und dritten Jahr zahlen sie nur die Hälfte des Grundbeitrages,

  • im vierten den ganzen Grundbeitrag.

Ab dem fünften Jahr sind unabhängig von der Ertragslage gestaffelte Grundbeiträge sowie Zusatzbeiträge in Form von prozentualen Beiträgen auf den Gewerbeertrag oder Gewinn fällig. Bei Jahresüberschüssen von mehr als 25.000 Euro müssen Grund- und Zusatzbeiträge in voller Höhe gezahlt werden.

Die für Sie gültigen Konditionen erfragen Sie am besten direkt bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Falls Sie nicht wissen, welche das ist, werden Sie auf der Suchseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) fündig.

Und gleich noch ein Tipp hinterher: Gute Anlaufstellen für unabhängige, kammerkritische Informationen sind ...

Fazit

Ungeachtet der verständlichen und in vielerlei Hinsicht berechtigten Kritik an der Kammerpflicht von Gewerbetreibenden und insbesondere Handwerkern: Viele IHKen und HWKen leisten durchaus qualifizierte und nützliche Beratungs- und Servicearbeit. Wer die Angebote vor Ort wahrnimmt, kann durchaus in den Genuss eines angemessenen Gegenwerts für seine Beiträge kommen.

Die Kammern tun umgekehrt jedoch gut daran, der schwindenden Legitimation durch verbesserte, praxisnahe Dienstleistungen zu begegnen. Dann werden sie auch nach der absehbaren Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft eine wichtige Funktion im Wirtschaftsleben behalten.

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Korrektur: Freibetrag lt. §11 GewStG: EUR 24.500

Worauf bezieht sich Ihr Korrektur-Vorschlag? Die im Beitrag erwähnten Freibeträge von z. B. 24.500 Euro oder auch 25.000 Euro haben mit dem von Ihnen angesprochenen Gewerbesteuerfreibetrag nichts zu tun: Sie stammen aus den einschlägigen Wirtschafts- bzw. Beitragssatzungen der Kammern.
Schöne Grüße
Rober Chromow

Interessanter Beitrag, aber ich denke, es ist regional äußerst unterschiedlich, wie hilfreich die Dienstleistungen von Handwerkskammern tatsächlich sind. Als mein Mann sich 2004 als Maurermeister selbständig gemacht hat, war die Handwerkskammer in Wiesbaden jedenfalls nicht bereit, ein paar grundlegende Branchenzahlen herauszurücken, die für den Businessplan wichtig gewesen wären. Solche Informationen gebe es grundsätzlich nur für Mitglieder. Der Haken an der Sache war allerdings der, daß mein Mann sein Gewerbe noch nicht anmelden und in die Handwerkskammer eintreten konnte, weil er sonst den Anspruch auf Überbrückungsgeld verwirkt hätte. Das hat aber die HWK Wiesbaden nicht weiter interessiert.

Die Kreishandwerkerschaft Dillenburg, auf die mein Mann verwiesen wurde, war ein Totalausfall, eine Mitarbeiterin hat nur unflätig ins Telefon gebrüllt, wie mein Mann denn auf die schwachsinnige Idee käme, sie sei für so etwas zuständig. Die betriebswirtschaftliche Beratung dort war auch ein großer Flop, weil der Berater nur zu Bäckern und Metzgern genaueres sagen konnte. Die brauchbaren Informationen für den Businessplan mußten wir jedenfalls anders organisieren, nämlich über Bücher aus Fachverlagen für das Bauwesen.

Ach ja, und dann nicht zu vergessen die Tatsache, daß die HWK Wiesbaden ganz offensichtlich nach der Anmeldung die Daten meines Mannes an diverse gewerbliche Institutionen weitergegeben hat, obwohl er im Antragsformular für die Mitgliedschaft ausdrücklich einer solchen Verwendung seiner Daten widersprochen und auf das Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen hat.

Bis jetzt wurden zwar noch keine Mitgliedsbeiträge fällig, aber nach unseren Erfahrungen mit der Handwerkskammer sind die dort erhältlichen Informationen auch keinen Cent wert.

Danke, Frau Mahr,
für Ihren kritischen Bericht über die schlechten Erfahrungen mit Handwerkskammern. Damit stehen Sie und Ihr Mann bestimmt nicht alleine da. Mit dem "BuH" ist im Beitrag daher eine alternative Anlaufstelle für HandwerkerInnen genannt.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Was aber wenn man eine GmbH hat, die ja im Handelsregister eingetragen ist?
Eine ruhende GmbH wird zwar vom Fianzamt und von der Berufsgfenossenschaft anerkannt von der IHK nicht. Auch bei einem Umsatz mit 0,00 € werden Beiträge erhoben. Dazu heißt es "Dann müssen Sie halt Betriebsvermögen verkaufen!"
Hier werden juristische Personen gegenüber den natürlichen Personen diskriminiert.
Auch ein Grund warum mancher nach einem mehrjährigen Auslandseinsatz lieber eine neue Ltd. gündet als seine GmbH aktiviert.

Betrachten 'wir' doch einmal die Beitragsstruktur der IHK-Berlin. Dort zahlen 'Gewerbetreibende' ab 5.201 € Ertrag pro Jahr - mit rd. 433 € pro Monat also noch unterhalb des Existenzminimums - einen Grundbeitrag von 51 € also grob 1% des 'Ertrages'.
Bei einem Jahresertrag zwischen 5.112.900 € und 10.225.800 beträgt der Grundbeitrag 7.669,30 € und damit lediglich zwischen 0,15% und 0,1% vom Gewerbeertrag. Das bedeutet: je höher der Ertrag um so geringer der Beitrag.
Beim Verweis auf die 'Umlage' (Berlin 0,45%) wird 'gerne übersehen', dass diese um den Grundbeitrag von bis zu 9.203,30 € 'angerechnet' - vermindert - wird, also praktisch nur ein Grundbeitrag in Höhe von rd. 1.022 € gezahlt wird.
Und daher wissen 'wir', warum sich in den Präsidien die Gut- und Besser-Verdiener die Klinken in die Hand geben. Man ist sich bei den Einsparungen am eigenen Beitrag einig.

KammerKummer

Ja, ja die Präsidien.
Ein bundes- und weltweit bekanntes Unternehmen, Präsidiumsmitglied der IHK-München, hatte auf seinem Beitragsbescheid 2002 folgendes zu stehen (aus DM in € umgerechnet):

Summe Beitragsjahr '99: 15.254,19 € davon gezahlt: 117,00 € (Gewerbeertrag rd. 6.8 Mio.)
Summe Beitragsjahr '00: 13.627,37 € davon gezahlt: 117,00 € (Gewerbeertrag rd. 7.2 Mio.)
Summe Beitragsjahr '01: 13.627,37 € davon gezahlt: 117,00 € (Gewerbeertrag rd. 7.2 Mio.)
Beitragsrückstand: 42.744,11 €

Anm: Die Umlage betrug 1999 0,22% und ab 2000 0,19%.
Und: nach vier Jahren kann bereits die Zahlungsverjährung einsetzen.
Frage: ist dieses Präsidiumsmitglied vielleicht auch Verbandsmitglied bei den von Dortmund aus bundesweit agierenden IHK-Verweigerern?

Kammerjäger

Und noch ein Punkt kommt hinzu: Die Vollversammlungen der IHKs sind nur zum Teil von den Mitgliedern demokratisch gewählt. Zwar können alle IHK Zwangsmitgliedsunternehmen Kandidaten für die Vollversammlung ihrer IHK machen, in der Praxis machen aber weit unter 10% der Betreibe von diesem Wahlrecht Gebauch.
Über das Mittel der sogenannten Kooptation schleusen IHKs ihnen geneheme Mitgelieder in die Vollversammlungen, die vorher nie gewählt wurden. Manche IHKs besetzten so 5-15% ihrer Vollversammlungsplätze.

Kurz: IHKs sind ein undemokratischer Klüngelsumpf der durch Zwangsmitgliedsbeiträge immer weiter genährt wird. Weg damit!!!

Ich zahle an die Handelskammer Bremen jährlich um die 100 € - Gegenwert ist Null, denn als Handelsvertreter komme ich sehr gut ohne die Ratschläge der Kammer zurecht. Eingetrieben werden die Beiträge dann durch die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes - soviel also zum Thema "Interessenvertretung für Unternehmer"...

Die Handwerkskammer Hamburg schickt mir aktuell (Feb. 06 ) eine Beitragsrechnung über 1.740 Eu und erwähnt auf der Rückseite dieser Rechnung fünf mal , daß alle Dienstleisungen der Handwerkskammer Zitat : "kostenlos" sind. Irgendwie hatte ich bisher immer ein anderes Verständnis von "kostenlos".
C. Anhalt, Hamburg

IHK und HWK sind so nützlich, wie Hundesch... am Schuh.

Wo war denn bitteschön die IHK, die das Gesamtinteresse der Wirtschaft vertritt, wie es darum ging, den Mitgliedern Kosten zu vermeiden?

Jetzt dürfen wir zweimal die Löhne fahren, zweimal den Steuerberater bezahlen, zweimal den internen Personalaufwand betreiben, zweimal die Bankkosten bezahlen.

Ich fühle meine Interessen als Unternehmer ab-so-lut gewahrt.
Es macht mir Spaß das Geld mit vollen Händen, für null Gegenleistung zum Fenster rauszuwerfen.

Toll! Ich bin mal wieder stolz ein Deutscher zu sein.

IHK = reine Abzocke

Das IHK-System dient ausschließlich der Alimentierung der IHKen selbst.
Wer von Bürokratieabbau redet ohne die Zwangsmitgliedschaft in den IHKen abzuschaffen, der verliert jegliche Glaubwürdigkeit.

Wie soll die IHK meine "Interessen" vertreten - sie kennt sie ja gar nicht !!! Bürokratische Selbstfütterung, Spezl´n-Wirtschaft und Kostenfaktor

Ich betreibe seit 8 Jahren eine Beratungs-GmbH für die Optimierung von Produktionsprozessen. Ich bin deutschlandweit tätig. Warum ich seit 8 Jahren Mitglied bei der IHK Karlsruhe sein muss, habe ich bis heute nicht verstanden.

Was ist die BRD? Durchsetzt von organisationen zur Zahlungstittelbeschaffung zu lasten Dritter. Die politik besorgt genehmen Organisationen Zahlungstittel in der Hoffnung dass die Politiker bei Abdankungszwng auf die Dankbarkeit der heute begünstigten hoffen können. Siehe die Gasbeter bei den Energiekonzernen die "Selbstversorgungsbeirätler" Verhindern die Konkurenz zu lasten der Bürger. Politiker schaffen den Kammerzwang als abkassierunstitte. Und da nennen sich noch einige liberal. Haha Der Ablasshandel des Mittelalters lässt Grüßen Pfui deibel was für ein Schmierenteater!!

Anzumerken wäre noch, dass die IHK in Karlsruhe auch mit meinen Beiträgen einen tollen Glaspalast in die Landschaft gestellt hat, mit Büros und Ladengeschäften im Erdgeschoss, die offensichtlich prächtig an externe Firmen vermietet sind. Ausserdem leistet sie sich mit knapp 200 Mitarbeitern (!) den Luxus von 7 Geschäftsführern, deren Gehälter bisher nicht offengelegt wurden.

Man bedenke: Kaum jemand will die Kammern abschaffen - aber über 90 Prozent der Gewerbetreiben möchten die Zwangsmitgliedschaft abgeschafft haben. Die Selbstverwaltung der Wirtschaft (durch die Kammern) funktioniert deshalb trotzdem wie bisher, weil die Kammern für diese Aufgaben Gebühren verlangen (zusätzlich zu den Grundbeiträgen und Umlagen). Das tun sie bisher und können sie auch weiterhin tun. Damit ist der finanzielle Grundstock für das Überleben der Kammern gesichert. Und wer weiterhin freiwillig Mitglied der Kammer bleibt (so wie das auf der ganzen Welt üblich ist), bezahlt einen Mitgliedsbeitrag, für den man dann die Gegenleistung "Interessensvertretung" bekommt. Ist doch eigentlich ganz einfach - oder?

Warum ist die Zwangsmitgliedschaft eigentlich nicht schon lange abgeschafft?

Hermann Schrecker

Es ist schon erschreckend, dass viele von Überbürokratie sprechen aber kein Politiker es schafft hier die Grenze zu ziehen. Es grüsst die Lobby.
Grundsätzlich muss man die Bewertung abgeben, dass die IHK eine Arebeitsbeschaffungsmassnahme ist, ohne ein postives Ergebnis aufzuzeigen.
Eine Institution die keine Existenzbegründung hat.
Man sollte sich einmal Fragen " Was passiert, wenn es die IHK nicht mehr gibt?
Was passiert dann wirklich ???

Mit freundlichemn Gruss

Ein IHK Hasser

Sehr geehrter Herr Chromow,
herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Bericht über die IHK- und HWK-Zwangsmitgliedschaften!
Aber eine Sache stört mich doch leider etwas! Sie schreiben von "Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft". Die HWKn und speziell die IHKn sind keine "Selbstverwaltung" der Wirtschaft!
Für die Hamburger Handelskammer, welche ursprünglich mal als Schutzbund gegen Seeräuber gegründet wurde, mag dies eventuell mal der Fall gewesen sein. Aber heutzutage (wo nicht mal 10% der mittelständischen Unternehmer diese Zwangsmitgliedschaft zu Kammern akzeptabel finden!)noch immer von "Selbstverwaltung" der Wirtschaft zu reden, ist doch wohl ein Witz!
Nichts kann einen Unternehmer besser demotivieren, als per Gesetz legalisierte Zwangszahlungen für Kammern, welche in dieser Form längst überflüssig sind!
Als "kostenverursachende Hemmschuhe und Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen für Funktionäre", so haben schon Günter und Peer Ederer die Zwangsmitgliedschaften zu Berufskammern sehr treffend beschrieben! (Das Erbe der Egoisten, Seite 373, Goldmann-Verlag 1997)

Es ist höchste Zeit, dass unsere Bundestagsabgeordneten den unhaltbaren Zustand schnellstens erkennen und die noch per Gesetz legalisierten Zwangsmitgliedschaften zu Kammern endgültig dahin verfrachten, wo sie hin gehören = auf den Müllhaufen der Geschichte!
Mit besten Grüßen! Heinrich Vetter, 40670 Meerbusch (bei Düsseldorf)

Die Kammern sind nachweislich keine Selbstverwaltungseinrichtungen, weil eine weder demokratisch noch mehrheitlich "gewählte" Clique, die sog. Vollversammlung, die größtenteils noch schweigende Mehrheit "fremd"verwaltet. Bei nur um die 12 % Wahlbeteiligung haben sie keinerlei Legitimation, die Mehrheit der Handel- und Gewerbetreibenden zu vertreten und erst recht keine, Geld ohne konkrete, nachprüfbare, meß- und bewertbare Gegenleistungen zu verlangen (§302a StGB). Die gängige Praxis der "Beitrags"festsetzung ohne Mitgliederversammlung und ihre Beitreibung kann mit der Schutzgelderpressung des organisierten Verbrechens verglichen werden.

Christoph Höll
Präsidentschaftskandidat
und Vollversammlungsmitglied
der IHK Gießen-Friedberg

Wenn es nicht so traurig wäre, hier in Deutschland zwangsverkammert sein zu müssen, könnte.....die Möglichkeitsform, hier wirklich mehr passieren. Bei dem Anachronismus ....ja nicht lachen, mindestens weinen, wenn es nicht so traurig wäre.

Denn dann brauchte ich mich nicht seit mehr als zwei Jahrzehnte ständig mit den Damen und Herren der Kammern rumschlagen. Selbst der Kadi - mehrfach ein deutsches Gericht - mit immer neue Anläufe genommen, ist mir nicht erspart geblieben, mich mit allen Mitteln meiner Haut wehren zu müssen, um die noch verbliebenen Arbeitsplätze nicht auch noch dem KAmmerzwang opfern zu müssen.

Denn die Zeit hätte ich viel lieber in mein Unternehmen gesteckt und Arbeitsplätze geschaffen.

Dafür ist mir aber keine Zeit geblieben, mein Unternehmen nach vorne bringen zu können.

Als Existenzgründer (1989) in 1992 als GmbH. umgewandelt, bleibt mir als Gesellschafter der GmbH. seitdem, mich ständig gegen die masslosen, mehr als ungerechte Forderung zur Wehr setzen zu müssen.

Eigentlich erfolgreich sein zu wollen, hat ein US-Amerikaner die gleiche Idee ab 1997 gegründet, dort bereits erfolgreich etabliert.

Was passiert hier....nichts.

Bürokratieabbau - Prozessverdichtung an der Schnittstelle zwischen Arbeitsplatz und Technologie, das ist offensichtlich hier in Deutschland nicht die Frage, da was ändern zu wollen.

Ob wir wieder hinterhinken, scsheint "oben" in der hohen Politik niemanden zu stören.

Hauptsache scheint zu sein, dass in Arbeitsgruppen darüber diskutiert wird.

Während ich mich hier mit meiner Kammer seit Jahren rumschlagen, mehr allein im Grundbeitrag an die Kammer abführen muss (Zwang)als die Weltkonzerne mit dem Stern in Stuttgart und JenOptik insgesamt, sind mir die berechtigten Zweifel gekommen, ob mir hier das Verständnis für Demokratie wohl abhanden gekommen ist.

Da meine Hausbank (eine Sparkasse, eng kooperieren) keinen Grund erkennen - bei der Auslegung der Förderrichtlinien finden kann - darf ich "wenigstens" hohe Kreditzinsen zahlen, um ja nicht expandieren zu dürfen.

Das System hat seine Ordnung.

Bill Gates säße immer noch in seiner Garage. Da der sich seit Jahren nicht nur mit Bürokratie und Verwaltungen, mit allen Kammern, Berufsgenossschaften usw. rumschlagen müßte, wäre sein Windows im Wandel aus der Industrie- zur Informationsgesellschaft immer noch nicht am Markt eingeführt.

Dafür wird hier ständig das Rad neu erfunden. Alle reden von Innovation - und wir sind Exportweltmeister. Nur was haben meine Mitarbeiter und ich als Unternehmer davon.

Hier im Land sind Könner. Mehr als wir wahr haben wollen. Nur wer erfolgreich was umsetzen will, der flieht.

Genau die Kammern haben mir bei der Gründung 1989 abgeraten, mich als Unternehmer selbständig zu machen.

Konsequent wie das nun mal so ist, keine Existenz- oder andere Fördermittel. Das alles wurde mit dem Stigma ...für Deutschland besteht kein Bedarf, als nicht förderwürdig verworfen.

Bei der Beitragsrechnung zum KLammerbeitrag, da wurde ich ab 1992 nicht vergessen. Und das genau ist mir zuwenig, hier meinen Veertretungsanspruch an die Kammer zu delegieren.

Mir dabei noch durch "Drohung" im Rahmen der Amtshilfe in Aussicht zu stellen, eines Tages den Gerichtsvollzieher begrüßen zu dürfen, schlägt dem Fass den Boden aus.

Genau die Kammern haben mir vor mehr als zwei Jahrzehnten die Fähigkeit abgesprochen, als Unternehmer erfolgreich sein zu können.

Steuern muss ich, hohe Kreditzinsen bleiben mir nicht erspart. Aber als Unternehmer nur darauf reduziert zu werden, das ist mir zuwenig.

Noch etwas zum längst überflüssigen Kammerzwang:
Wenn ich z. B. mit belgischen Kunden auf unseren deutschen IHK-Zwang zu sprechen komme, bricht in der Regel ungläubiges Staunen und Lachen aus.
Für Belgier ist eine Zwangsmitgliedschaft zu einer Handelskammer undenkbar! Wer sich dort etwas Gutes von der Kammer erhofft, der wird dort eventuell freiwillig Mitglied - aber eben nur freiwillig!
Wenn die deutschen Kammerfunktionäre etwas schlauer wären, so müssten sie die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft eigentlich schon längst selber fordern. Je länger dieser unerträgliche Zustand für uns Mittelständler anhält, um so weniger Akzeptanz dürfte am Ende für die Kammern bleiben.
Und das Ende der wird - allein schon durch europäische Anpassungen - kommen müssen!
M. f. G.
Heinrich Vetter, Meerbusch

Ich muss mich korrigieren:

Die IHK Karlsruhe hat 122 Mitarbeiter und 8 (!) Geschäftsführer. Selbstbedienung in Reinkultur.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich kann kaum nachvollziehen, wieso die Zwangsmitgliedschaft noch besteht. Viele Gründe sprechen doch deutlich gegen diese undemokratische Regelung. Mittlerweile haben die IHK´n zich Aufgaben an sich gerissen, die weit über den gedachten Aufgabenbereich hinausgehen. Nehmen wir nur mal den Bereich der Ausbildung. Ich bin im Rahmen einer Gesellschaft Trainer für Personal. Mit dem Zwangsbeitrag finanziere ich meinen eigenen Wettbewerber. Die IHK´n standen zum Beispiel auf Platz 6 in der Umsatzrangliste für Deutschland in Zusammenhang mit Weiterbildungsveranstaltern im Jahr 2000. Die Akzeptanz der IHK´n ist ausgesprochen schlecht, über 90 % aller Zwangsmitglieder lehnen die Zwangsmitgliedschaft ab. Ein Beweis für diese Tatsache ist, dass bei Wahlen zum Teil eine Beteiligung von unter 10 % vorzufinden ist. Auch wäre interessant zu klären, weshalb IHK´n Beteiligungen an Unternehmen pflegen, die als Geschäftszweck die Vermarktung von Firmendaten haben. Dient das dem Datenschutz der Mitglieder? Ich meine nicht, dass die IHK´n abgeschafft werden sollen, es gibt jedoch keine Berechtigung für eine Zwangsmitgliedschaft. Bei Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis kann letztendlich jeder Unternehmer selbst abwägen, ob er einen Nutzen einer Mitgliedschaft erkennt und deshalb die Bereitschaft zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen hat. In der Hoffnung auf ein baldiges Ende der Zwangsbeiträge wünsche ich allen Unternehmern viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Henke
Henke & Grund Personal Coaching

Es irrt der Autor gewaltig, wenn er meint die IHK'n...

1. überwachen sie zum Beispiel die Berufsausbildung und nehmen Prüfungen ab,

Fakt ist: keine IHK nimmt irgendeine Prüfung ab! Keine IHK hat in irgendeinem Prüfungsausschuss Sitz und Stimme. Die haben (paritätisch) a) Unternehmervertreter, b) Arbeitnehmervertreter und c) Berufsschulvertreter!
Die IHKn organisieren - qua Gesetz - lediglich die Prüfungen und (bürokratisieren) registrieren die Lehrverträge. Alle anderen Kammerhandlungen sind freiwillige Handlungen und haben nichts mit der Berufsausbildung zu tun.

2. nehmen Aufsichtsfunktionen im Umweltrecht wahr und dazu bedarf es des Kammerzwangs. Aufsicht können besser dafür qualifizierte Organisationen wahrnehmen, als die Kammerbürokraten.

3. sorgen für die Vereidigung öffentlicher Sachverständiger. Nein, das muss lauten: sorgen für ihren Personalstand durch die Vereidigung...
Denn: was unterscheidet eigentlich den 'vereidigten' vom 'un-vereidigten' Sachverstand??

Und: bei einem Haushaltsvolumen 'meiner' IHK in Höhe von rd. 12 Mio. betrugen die Aufwendungen für 'Sachverständigenbestellung' ganze 2.000 € - so wichtig ist diese 'Bestellung'!

Vollend auf dem Holzweg ist Autor Robert Chromow wenn er insistiert, der Staat(sapparat) sei die Alternative!

Falsch: die Alternative - in einer Demokratie mit marktwirtschaftlicher Ordnung - ist Freiwilligkeit statt Zwang und nicht Kammern oder Staat.
Kammern sind Staat, das lernen VWLer bereits in den ersten Semestern. Stichwort: Parafiski

Alle Aufgaben - wirklich ausnahmslos - können von anderen Organisationen besser, preiswerter und praxisnäher erbracht werden, als von der Staatsbürokratie oder den quasi-Staatsbürokraten in den Kammern.

Rainer Makko

Ich muss mich korrigieren:

Die IHK Karlsruhe hat 122 Mitarbeiter und 8 (!) Geschäftsführer. Selbstbedienung in Reinkultur.

Mit großem Interesse verfolge ich die Diskussion zur Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern. Als selbstständiger Kleinunternehmer unterstütze ich jede Initiative, die IHK-Zwangsmitgliedschaft bald abzuschaffen.

Als IT-Dienstleister leide ich unter der massiven Konkurrenz des Zwangsverbandes, der eigentlich meine Interessen vertreten sollte: Der IHK Stuttgart.

Der erste Brief, den ich nach meiner Gewerbeanmeldung bekam, kam von der IHK, die seitdem jährlich einmal auftaucht und ihre Zwangsgelder (Schutzgelderpressung!) kassiert. Ich habe keinerlei Nutzen von der IHK und habe sie noch nie gebraucht. Im Gegenteil, die IHK tritt als mein direkter Konkurrent auf und schadet mir: Beide bieten wir PC-Kurse und –Dienstleistung für Firmen an.

Die IHK Stuttgart vertritt angeblich die Interessen von 128.000 Un-ternehmen, vom Weltkonzern bis zur Einpersonenfirma, durch eine Stimme. Ich wurde von meiner Kammer noch nie nach meinen Interessen gefragt, aber die Stimmen der Konzerne tönen laut aus der IHK-Posaune. In Wahrheit vertritt die Kammer die Interessen von 100 Großunternehmen und lässt 127.900 kleine und mittlere Unternehmer unter den Tisch fallen.

Freundliche Grüße aus Stuttgart
Karl-Wolfgang Wehner

die Kammern sind ein Relikt aus der "unbewältigten" Vergangenheit. Stammen in der bisher fortgesetzten Form aus einer undemokratischen Gesellschaftsordnung. Haben sich aus der Zeit von 1933 bis 1945 in die "Neuzeit" herüber gerettet.

Die sich - zum Vorteil einiger wenigen hinüber in die freiheitlich demokratische Gesellschaftsordnung heute etabliert. In ein freies Europa ohne Grenzen gerettet, um heute mit alten Ritualen und überholten Strukturen massgeblich noch alles kontrollieren und überwachen zu können.

Wer in Deutschland so laut von Freiheit, von freier Marktwirtschaft spricht. Wer die demokratischen Spielregeln einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (GG) ständig für sich reklamiert, muss die Ketten lösen. Muss selbst bei sich anfangen, die alten Zöpfe abschneiden.

Muss bereit sein, den Zwang aufzuheben. Wer Wettbewerb will, muss dafür Leistung bringen. Genau wie jeder Unterneherm der was anzubieten hat.

Mit dem Zwang zu mehr an Bürokratie, die uns als Unternehmer würgt, den Wettbewerb erschweren, dafür brauchen wir keine Kammern. Schon gar nicht dann, wenn nur der Gebührenbescheid das Einzige ist, was an Aufmerksamkeit je Jahr an Zuwendungen kommt.

In einer globalen Welt gehört der unseelige Zwang aus der "braunen" Vergangenheit auf den Müllhaufen der Geschichte. So schnell wie möglich. Dann läuft die Wirtschaft auch wieder.

Mit ständigen Wiederholungen, gebetmühlenartig die Notwendigkeit zu begründen, die Kammerfloskeln zu wiederholen, damit wird kein Hund hinter dem Ofen hervorgeholt. Das erzeugt nachweislich nur Frust und einen dicken Hals.

Zwang ist die Klammer, nicht reformieren zu wollen. Wer im "Gestern" lebt, bitte, dann aber ohne den Zwang, dafür auch noch zahlen zu müssen.

Persönlich bin ich nicht gegen die Kammern. Nur der Zwang, der hat nichts mit Demokratie zu tun.

Und beim Neujahrsempfang einen wenn auch "unwesentlichen Beitrag" zum kalten Buffet der Kammerfürsten leisten zu müssen, das verkneife ich mir.

Dieser Zustand (Zwangszugehörigkeit) ist doch für alle Beteiligten eine Katastrophe. Wir (ein mittlerer Kerzenhersteller) zahlen Beiträge, damit die Interessen von Taxifahrer, Großimporteur, von Blumenfrau und Erdölraffinerie vertreten werden? Was genau sind noch gleich unsere gemeinsamen Interessen? Gegen die Blumenfrau hätte ich ja nichts. Großimporteur und Raffinerie sind eher unsere direkten wirtschaftlichen "Feinde".
Ich möchte meine Interessen definitiv nicht von so einem zwangsverordneten Konstrukt vertreten lassen.
Aus Sicht der Kammern fehlt doch auch jeglicher Ansporn! Wäre nicht dieses (kammerseitige) Wohlgefühl, immer im finanziellen Überschuss zu schwimmen, egal was man macht, die Kammern selbst hätten doch längst den Wettbewerb rangelassen.