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Einkommensteuer
Angehende Unternehmer fühlen sich oft von einer Vielzahl zusätzlicher Steuerarten bedroht. In einer zweiseitigen Mini-Serie beschäftigen wir uns mit dem Unterschied zwischen Einkommen-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und anderen betrieblichen Steuern. Beruhigendes Ergebnis: Oft ist der Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen viel geringer als befürchtet.
Angestellte haben es gut: Ihr Arbeitgeber kümmert sich um die Lohnsteuer und einmal im Jahr steht der "Lohnsteuerjahresausgleich" an. Damit sind die Steuerpflichten vielfach schon erledigt. Wer sich auf eine Existenzgründung vorbereitet, sieht sich jedoch plötzlich mit zahlreichen bedrohlich klingenden Steuerarten konfrontiert. Ob und in welcher Höhe die für ihr junges Unternehmer überhaupt bedeutsam sind, ist vielen Gründern unklar.
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Betriebliche Steuern
Während die auf Seite 1 behandelte Einkommensteuer (und letztlich auch die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften) die Privatangelegenheit des Unternehmers ist, handelt es sich bei der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer um Zahlungen, die in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fallen.
Bei der Einkommensteuer gibt es keine grundlegenden Unterschiede zwischen Angestellten und Unternehmern. Ganz anders bei der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer). Vorweg: Eine generelle Umsatzsteuerpflicht gibt es nicht: Erst bei einem Jahresumsatz von 17.500 Euro im Gründungs- bzw. Vorjahr sowie einem voraussichtlichen Jahresumsatz von 50.000 Euro im laufenden Jahr müssen Sie Ihren Kunden Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Festgelegt ist das im Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes ("Kleinunternehmer-Regelung").