Frei oder abhängig - oder gar scheinselbstständig?

Kriterien für die Einstufung von freien Mitarbeitern und "Festen Freien"

Von: Robert Chromow
Stand: 21. Oktober 2009 (aktualisiert)
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Wenn es um die Abgrenzung zum Angestellten-Dasein geht, ist viel von "Freiheit" die Rede. Nur: Was sind eigentlich "Freiberufler", "Freie Mitarbeiter" oder "Feste Freie"? Wir sorgen für etwas mehr Klarheit im Begriffs-Dschungel rund um abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeiten.

Aus Sicht von Auftraggebern spricht eigentlich alles für "freie" Mitarbeiter:

  • Für ihre Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung müssen diese Mitarbeiter selbst sorgen. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entfällt.

  • Die aufwendige Lohnbuchhaltung ist entbehrlich: Statt laufender Meldungen und Überweisungen an Sozialversicherungsträger, Finanzamt oder Berufsgenossenschaft gibt es nach getaner Arbeit eine Rechnung, fertig.

  • Während bei Angestellten bereits die pure Anwesenheitszeit entlohnt wird, bekommen "Freie" normalerweise nur für ihre tatsächlichen, produktiven Arbeitszeiten oder sogar nur für bestimmte Arbeitsergebnisse Geld.

  • Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz gibt es nicht.

  • "Freie" genießen keinen Kündigungsschutz: Wird die Arbeit knapp, gibt es keine Aufträge.

  • Die höhere Unsicherheit führt dazu, dass die Belastbarkeit und Motivation meist höher ist als die von abhängig Beschäftigten.

Demgegenüber fallen die Nachteile (wie fehlende Weisungsbefugnis und geringere Verbindlichkeit) vielfach kaum ins Gewicht. Doch so attraktiv Aufträge an selbstständige Mitarbeiter sein mögen: Die geltenden Sozial- und Schutzgesetze müssen nun einmal beachtet werden. Erwerbstätige, die faktisch als Arbeitnehmer arbeiten, aber formal als Selbstständige auftreten, gelten als "scheinselbstständig".

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die folgenden Ausführungen gelten nicht für geringfügig Beschäftigte und andere Arbeitnehmer (wie Schüler, Studenten oder Rentner), die unabhängig von der Art der Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.

Der Staat redet also bei der Entscheidung darüber, welche Tätigkeiten unter welchen Bedingungen in welchem "Status" ausgeübt werden, ein gewichtiges Wörtchen mit. Für Unklarheit in Bezug auf den Freien-"Status" sorgen eine ganze Reihe begrifflicher Umschreibungen, die ganz unterschiedlichen rechtlichen Charakter haben.

Freiberufler

Die Zugehörigkeit zu einem der "freien Berufe" hat mit dem Verhältnis eines Auftragnehmers/Arbeitnehmers zu einem Unternehmen nichts zu tun. Es handelt sich lediglich um die steuerrechtliche Abgrenzung gegenüber gewerblichen Selbstständigen. Freiberufler genießen einige Privilegien, wie zum Beispiel die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht und die Vereinfachung der Buchführung.

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Herzlichen Dank, Herr Saule,
für Ihr freundliches Feedback und die Links: Wir haben sie gleich eingebaut.
Schöne Grüße
R. Chromow

Hallo PontiusP.,
besonderes Kennzeichen der "Gleitzone" ist, dass die SV-Belastung sich im oberen Bereich an die "normaler" Beschäftigungsverhältnisse annähert. Wenn ein Mitarbeiter ohnehin schon bis zur Gleitzonen-Obergrenze beschäftigt ist und Sie ihm noch zusätzliche Aufgaben übertragen wollen, warum wählen Sie dafür eine solch umständliche Konstruktion? Noch dazu eine, die bei einer Betriebsprüfung unter Umständen zu einer schmerzhaften Nachzahlung führen kann (denn dann müssten Sie nachträglich nicht nur den Arbeitgeberanteil zur SV bezahlen, sondern zusätzlich auch noch den Arbeitnehmeranteil...). Abgesehen davon: Wenn der Arbeitnehmer das Honorar für den "Werkvertrag" richtig kalkuliert, enthält das auch einen SV-Anteil - oder wollen sie ihn "netto-für-brutto" arbeiten lassen!? ;-)
Freundliche Grüße
Robert Chromow
--
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Hallo Pontius P.,
das ist ein in finanziell klammen Einrichtungen beliebter Trick, der aber nur funktioniert, wenn der Werkvertrag von den Aufgaben des Angestellten eindeutig abgegrenzt ist. Ansonsten wertet die Sozialversicherung bei einer Betriebsprüfung beides zusammen als *ein* Arbeitsverhältnis und verlangt (auch rückwirkend) den Sozialversicherungsbeitrag auf die gesamten Zahlungen (im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber dann sogar auch den Arbeitnehmeranteil zahlen).

Gruß
Goetz

immer wieder wird das kritrium der weisungsgebundenheit erwähnt-und zwar der weisungsgebundenheit zwischen dem auftraggeber und dem auftragnehmer.wie sieht das dann konkret in der fernsehbranche aus?als kameramann ist man dem regisseur weisungsgebunden-so zumindest die allgemeine sicht der dinge-der auftraggeber und der regisseur sind aber seltens identisch-kann in so einem fall überhaupt von einer weisungsgebundenheit des kameramannes gegenüber dem auftraggeber gesprochen werden?regisseure gelten als frei/selbsständig, bei kameramännern ist der satus zumindest umstritten.

Hallo, bei der Frage der Weisungsgebundenheit geht es weniger um die Frage, wer bei einem bestimmten Projekt welche inhaltlich-fachlichen Vorgaben macht, sondern um die allgemeine organisatorische Direktionsgewalt, also insbesondere die Pflicht zur Erledigung bestimmter Aufträge oder Vorgaben über bestimmte Urlaubszeiten etc. Ein Arbeitnehmer muss sich hier im Rahmen bestehender Arbeitschutzgesetze sowie des jeweiligen Tarif- und Arbeitsvertrages weitgehend den Vorgaben sein Arbeitgebers beugen. Für Selbstständige gilt das grundsätzlich nicht. (Dass die wirtschaftlichen Machtverhältnisse den vermeintlichen Vorteil oft ins Gegenteil verkehren, steht auf einem anderen Blatt ...)
Welche besonderen Bedingungen in Ihrer Branche gelten, besprechen Sie am besten mit Ihrem Berufsverband. Die Gewerkschaft verdi bietet zum Beispiel eine bewährte Beratungs-Hotline für "Freie" in den Medien an - übrigens aus für Nichtmitglieder. Mehr dazu unter
http://www.mediafon.de
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow