Rechtsform-Wahl
Die eine, richtige Rechtsform für alle Existenzgründer gibt es nicht. Branchen-, Finanzierungs- und Haftungsfragen sowie die steuerliche Einzelsituationen sind dafür viel zu unterschiedlich. Umso wichtiger ist es, dass Gründer sich frühzeitig einen Überblick über mögliche Unternehmensformen bzw. Gesellschaftsformen verschaffen und deren wichtigste Merkmale kennen. Hier finden Sie einen Überblick.
Die Wahl der Rechtsform und ihre Auswirkungen
Die Zahl möglicher Rechtsformen für neue Unternehmen ist groß. Mit der "haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft" (UG), der sogenannten Mini-GmbH, ist vor einiger Zeit eine weitere hinzugekommen. Die wenigsten Gründungswilligen sind jedoch mit den Unterschieden zwischen den verschiedenen Unternehmens-Formen vertraut - manche Gestaltungs-Alternative ist überhaupt nicht bekannt.
Alles so schön bunt hier, ich kann mich gar nicht entscheiden: die wichtigsten Rechtsformen im Überblick.
Während Einzelunternehmer und Personengesellschafter in der Regel uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Folgen ihres geschäftlichen Tuns haften, können die Teilhaber von Kapitalgesellschaften ihre Haftung grundsätzlich auf ihre Einlagen und ihren Anteil an dem im Laufe der Zeit erwirtschaftete Gesellschaftsvermögen beschränken. Durch die Eintragung ins Handelsregister werden GmbH, UG und AG zu eigenständigen Rechtspersönlichkeiten.
Darüber hinaus unterscheiden sich die verschiedenen Möglichkeiten vor allem hinsichtlich ...
der Zahl der beteiligten Gründer (oder reinen Geldgeber) und damit dem Grad der unternehmerischen Unabhängigkeit des oder der Gründer(s),
der Kreditwürdigkeit und des öffentlichen Ansehens,
der Verteilung von Gewinnen und Verlusten,
ihrer steuerlichen Wirkungen,
der Gründungskosten und des Verwaltungsaufwands und auch
der Verkaufs- und Nachfolge-Bedingungen.
Neugründungen nach Rechtsformen (Quelle: BMWi-Gründerzeiten / Statistisches Bundesamt)
Die Frage, welche dieser Aspekte für Ihr neues Unternehmen besonders wichtig ist, sollten Sie auf jeden zusammen mit einem erfahrenen Gründungsberater, Anwalt oder Steuerberater entscheiden. Der folgende Überblick ist als erste Orientierungshilfe gedacht. Wenn Sie sich gründlich mit dem Thema beschäftigen wollen, empfehlen wir Sandra Bonnemeiers umfangreiches Infopaket "Rechtsformen für Existenzgründer: So finden Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen".
Das Kreuz mit der 'Firma'
Auch wenn das gern in einen Topf geworfen wird: Mit der "Firma" hat die Frage nach der Rechtsform nur indirekt zu tun: Laut § 17 HGB ist die Firma des Kaufmanns nämlich der "Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt." Die gewählte Rechtsform findet sich demnach zwar meist als kennzeichnender Zusatz in der "Firma" wieder (z. B. "akademie.de asp GmbH)", sie ist jedoch keineswegs mit ihr identisch. Übrigens: Nicht alle Unternehmer gehen morgens "in die Firma": Kleingewerbetreibenden fehlt zunächst - nicht zuletzt zu ihrem eigenen Schutz - die Kaufmannseigenschaft - und damit auch die eigene Firma.
Lektüretipp: Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Grundlagenartikel "Firma und Geschäftsbezeichnung: Namensrecht für kleinere Unternehmen und Selbstständige".
Einzelunternehmen
Besonders gut für den Einstieg geeignet und - vor allem im Handwerk bis heute dominierend - ist die Einzelunternehmung: Sie kommt ohne weitere Formalitäten allein durch Aufnahme der Geschäftstätigkeit (üblicherweise nach Erteilen des Gewerbescheins und einer Mitteilung gegenüber dem Finanzamt) zustande. Dafür ist kein Mindestkapital erforderlich.
Als Einzelunternehmer ist der Gründer uneingeschränkt "Herr im Haus". Gewinne fließen ungeteilt in seine Taschen - er muss dafür aber auch bei Verlusten oder Schäden in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen geradestehen.
Deshalb ist das Image des Einzelunternehmers bei Kreditinstituten, Geschäftskunden und Lieferanten aber auch recht gut: Die Bereitschaft, sich mit dem eigenen Vermögen hinter eine Geschäftsidee zu stellen, sorgt für Vertrauen bei Geldgebern. Umso unverständlicher, dass Einzelunternehmen aus Sicht mancher Kunden (vor allem im Vergleich zur GmbH) nicht als "richtige Firma", manchmal sogar als weniger professionell gelten.
Wer die Firma seines Einzelunternehmen unbedingt mit einem Handelskürzel schmücken will, kann es freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen und firmiert dann als "eingetragener Kaufmann" zum Beispiel unter "Max Mustermann Internet-Service e.K.".
Gesellschaften: Rechtsformen (nicht nur) für Co-Produktionen
Viele geschäftliche Vorhaben lassen sich nur gemeinsam mit Partnern realisieren: Sollen Finanzierung, Arbeitsbelastung und / oder Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt werden, ist die Gründung einer Gesellschaft unvermeidlich. Andererseits: Auch wenn der Begriff "Gesellschaft" das nicht erwarten lässt: Bei den im folgenden vorgestellten Gesellschafts-Unternehmen müssen nicht in jedem Fall mehrere (gleichwertige) Partner mit ins Boot genommen und dadurch Abstriche an der Entscheidungsbefugnis des Unternehmers gemacht werden. Zwei Beispiele:
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) lässt sich durchaus als Einpersonengesellschaft führen. In der kann der Inhaber als einziger Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer fungieren.
Soll das positive Image der Vollhaftung mit einem wohlklingenden kaufmännischen Rechtsformzusatz kombiniert werden, bietet sich eine Kommanditgesellschaft (KG) an. In die muss lediglich ein (nicht haftender) Geldgeber aufgenommen werden, eine Mindest-Einlagesumme für die Gründung dieser Personengesellschaft ist nicht vorgeschrieben.
Zurück zum Rechtsform-Überblick: Auf der nächsten Seite stellen wir die wichtigsten Gesellschaftsformen vor. Den Anfang macht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird.
Dieser Beitrag ist öffentlich.
Zugriff auf alle Inhalte haben Sie als Mitglied
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied
Hallo,
ist es eigentlich mittlerweile gestattet, anstelle des zumindest briefkopffeindlichen "UG (haftungsbeschränkt)" andere Kürzel zu verwenden, bspw. UGmbH?
Mit freundlichen Grüßen
Schnitzler
Hallo Herr / Frau Schnitzler,
UGmbH und andere Kürzel sind m. W. offiziell nicht zulässig. In § 5a GmbH-Gesetz heißt es nach wie vor:
------------ Zitat ----------------
Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.
----------Zitat-Ende --------------
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow