Fazit
Die "Übernahme" von Konkurrenten oder von Herstellern eines Produktes hergestellter Bilder für Verkaufsaktionen bei eBay & Co. stellt eine rechtswidrige Verhaltensweise dar, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Die gravierenden Folgen sind den Verletzern von Urheberrechtsverletzungen meist nicht bewusst, was aber im Fall des Falles ("Unwissenheit schützt nicht vor Strafe") ohne Bedeutung ist. Vielmehr genügt es für das Bestehen zivilrechtlicher Ansprüche des Urhebers, wenn der Verletzer die Urheberrechte fahrlässig missachtet hat.
Den Betreibern von Online-Shops oder Privatauktionen zum Beispiel bei eBay ist deshalb vor allem bei der Benutzung von Bildern anzuraten, selbst zur Digitalkamera zu greifen. Der Aufwand ist geringer, als er auf den ersten Blick scheint und er erspart Ihnen erhebliche Nerven und Kosten. Die Vervielfältigung von Bildwerken wie des Künstlers Don Ed Hardy bleibt aber nach wie vor nur bei der Gewährung entsprechender Nutzungs- und Verwertungsrechte gestattet.
Checkliste Urheberrecht
Die folgende Checkliste ist als Hilfe für Autoren gedacht, um urheberrechtliche Probleme, Plagiatsvorwürfe oder (kostenpflichtige) Abmahnungen gar nicht erst zu riskieren: "Checkliste Urheberrecht: Beugen Sie urheberrechtlichen Abmahnungen vor".
Dies ist eine Leseprobe
Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!
Auf Achtung, teuer! Urheberrechtsverletzung im Internet erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied