Aufbewahrungsfristen im Überblick

Welche geschäftlichen und privaten Unterlagen Sie 2012 in den Papierkorb werfen können

Von: akademie.de Redaktion
Stand: 02. Januar 2012 (aktualisiert)
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Liste Aufbewahrungsfristen

Im Büro türmen sich kisten- und ordnerweise alte Rechnungen, Bestellungen, Angebote und Auftragsbestätigungen? Dann schaffen Sie Ordnung - werfen Sie im Januar 2012 alles weg, was Sie laut Gesetz nicht unbedingt aufbewahren müssen.

Geschäftsunterlagen müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Man unterscheidet dabei Fristen von a) sechs Jahren und b) zehn Jahren. Wir geben Ihnen eine Auflistung der Aufbewahrungsfristen.

Eine Erläuterung der verschiedenen Aufbewahrungsfristen und Vorschriften unabhängig vom aktuellen Datum bietet der Beitrag "Zwischen Rundablage und Büro-Archiv: Aufbewahrungspflichten und -fristen für Geschäftsdokumente".

Art der Unterlage

Entsorgen können
Sie Unterlagen von

A

Abhängigkeitserklärungen

2001

Abkürzungsverzeichnis (erklärend)

2001

Abrechnungsunterlagen

2001

Abschlagszahlungen

2001

Abschlussbuchungsbelege

2001

Abschlusskonten

2001

Abschlussrechnungen

2001

Abschreibungsunterlagen

2001

Abtretungserklärungen

2005

Abwertungsbelege

2001

Akkordunterlagen

2001

Akkreditive

2005

Aktenvermerke

2005

An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse

2005

Änderungsnachweise der EDV-Buchführung

2001

Angebote (erhaltene und Kopien versandter)

2005

Angestelltenversicherung (Belege)

2001

Anhang (zum Jahresabschluss)

2001

Anlageninventare

2001

Anlagenkartei

2001

Anlagenunterhaltungskosten

2001

Anlagenverzeichnis

2001

Anlagevermögensbücher und -karteien

2001

Anleihebücher

2001

Anleihen

2005

Anträge auf Arbeitnehmersparzulagen

2005

Anwesenheitslisten (wenn für die Lohnbuchhaltung erforderlich)

2005

Anzahlungsunterlagen

2005

Arbeitgeberzuschusskarten

2005

Arbeitnehmersparzulage (Verträge)

2005

Arbeitsanweisungen

2001

Auftragsbestätigungen

2005

Auftragsbestätigungen (erhaltene und Kopien versandter)

2005

Auftragsbücher

2005

Auftragskostenbelege

2001

Auftragszettel

2001

Aufzeichnungen

2001

Ausfuhrunterlagen

2005

Ausgangsrechnungen

2001

Ausschusslisten als Buchungsbelege

2001

Außendienstabrechnungen

2001

Außendienstabrechnungen (soweit keine Buchungsbelege)

2005

Außenhandelsunterlagen

2005

Auszahlungsbelege

2001

B

Bahnabrechnungen

2001

Bahnfrachtbriefe

2005

Bankbelege

2001

Bankbürgschaften

2005

Bareinkaufs- und -verkaufsrechnungen

2001

Bauakten

2005

Bauantragskostennachweise

2005

Baubeschreibungen

2005

Baubücher

2001

Baugenehmigungen

2005

Beförderungspapiere

2005

Beherrschungsverträge

2001

Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger

2001

Belege

2001

Belege, soweit Buchungsfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung)

2001

Bestandsberichtigungen

2001

Bestandsermittlungen

2001

Bestandsverzeichnisse

2001

Bestellungen (erhaltene und Kopien versandter)

2005

Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen

2001

Betriebskostenabrechnung (soweit keine Buchungsbelege)

2005

Betriebskostenrechnungen

2001

Betriebskrankenkasse (Buchungsbelege)

2001

Betriebsprüfungsberichte

2005

Betriebsunfallunterlagen

2005

Bewertungsunterlagen

2001

Bewirtungsunterlagen

2001

Bilanzbücher

2001

Bilanzen (Jahresbilanzen)

2001

Bilanzkonten

2001

Bilanzprotokolle für die EDV

2001

Bilanzunterlagen

2001

Bons

2001

Börsenaufträge

2005

Bruttoerlösnachweise

2005

Bruttolohnlisten

2005

Bruttolohnsammelkarten

2005

Bruttolohnstreifen

2005

Buchführungsprogramme

2001

Buchführungsunterlagen

2001

Buchungsanweisungen

2001

Buchungsbelege

2001

Buchungsprotokolle für die EDV

2001

Buchungsunterlagen

2001

Bürgschaftsunterlagen

2005

C

Carnetunterlagen

2005

Clearingauszüge

2005

Clearing-Belege

2001

Code-Pläne für Verständnis der Buchführung

2001

Computerausdrucke mit Buchungsdaten

2001

COM-Verfahrensbeschreibungen

2001

D

Darlehenskonto

2001

Darlehensunterlagen (nach Vertragsablauf)

2005

Datensicherungen

2001

Dauerauftragsunterlagen

2005

Dauerauftragsunterlagen (nach Vertragsablauf)

2001

Dauervorschüsse

2001

Debitorenkonen

2001

Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlagen)

2001

Deklarationen (Versandunterlagen)

2005

Depotauszüge (soweit nicht Inventare)

2001

Depotbestätigungen

2001

Depotbücher

2001

Deputatunterlagen

2005

Devisenunterlagen

2005

Dokumentation für Programme und Systemebei EDV

2001

Dubiosenbücher

2001

E

Edelmetallbestände

2001

Edelmetallumsätze

2001

EDV-Journal

2001

Effektenbuch

2001

Effektenkassenquittungen

2001

Eichaufnahmen

2005

Einfuhrunterlagen

2005

Eingangsrechnungen

2001

Eingangsüberweisungsträger

2005

Eingliederungsverträge

2001

Einheitswertunterlagen

2005

Einkaufsbücher

2001

Einnahmenüberschussrechnung

2001

Einzahlungsbelege

2001

Energieverbrauchsunterlagen

2005

Erlösjournale

2001

Eröffnungsbilanzen

2001

Ersatzkassenunterlagen

2005

Essensmarkenabrechnungen (soweit keine Buchungsbelege)

2005

Exportunterlagen

2005

Expressauslieferungsbücher

2001

F

Fahrtenbücher

2001

Fahrtkostenerstattungen

2001

Fahrtkostenerstattungsunterlagen Arbeitnehmer/Unternehmer
(soweit keine Buchungsbelege)

2005

Fakturierjournale

2001

Fehlerjournale als Buchungsbelege

2001

Fehlerprotokoll bei EDV-Buchführung

2001

Fernschreiben (Handelsbriefe)

2005

Feuerversicherungsunterlagen

2005

Finanzberichte

2005

Frachtbriefe

2005

Frachtunterlagen

2005

Freistemplerabrechnungen

2001

Fremdenbücher (Hotel- und Pensionsgewerbe)

2001

Fürsorgeunterlagen

2005

G

Gebrauchsmusterunterlagen

2005

Gehaltsabrechnungen und -bücher (soweit Bilanzunterlage oder Buchungsbeleg)

2001

Gehaltskonten

2005

Gehaltslisten

2001

Gehaltsquittungen

2001

Gehaltsvorschusskonten

2001

Geschäftsberichte

2001

Geschäftsbriefe (mit Ausnahme von Rechnungen u. Gutschriften)

2005

Geschenknachweise

2005

Gesellschaftsverträge

2001

Gewährleistungsverpflichtungen

2005

Gewerbesteuerunterlagen

2005

Gewinn- und Verlustrechnung

2001

Gewinnabführungsverträge

2001

Gewinnfeststellungen

2005

Grundbuchauszüge

2001

Grundlohnlisten

2001

Grundstücksunterlagen

2005

Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar)

2001

Gutschriftanzeigen

2001

H

Haftungsverhältnisunterlagen als Bilanzunterlagen

2001

Handelsbilanz

2001

Handelsbriefe (mit Ausnahme von Rechnungen/Gutschriften)

2005

Handelsbücher

2001

Handelsregisterauszüge

2005

Hauptabschlussübersicht

2001

Hauptbücher und -karteien

2001

Hauptbuchkonten

2001

Hinterlegungsscheine

2005

Hypothekenpfandbriefe

2005

I

Importrechnungen

2001

Importunterlagen

2005

Inkassobücher

2001

Inventare

2001

Inventare als Bilanzunterlagen

2001

Inventurunterlagen

2001

Investitionsabrechnungen

2005

Investitionszulagenunterlagen

2005

J

Jahresabschlüsse

2001

Jahresabschlusserläuterungen

2001

Jahresabschlusslisten

2001

Jahreskontoblätter

2001

Journale für Hauptbuch und Kontokorrent

2001

Jubilarfeierunterlagen

2001

Jubiläumsunterlagen

2001

K

Kalkulationsunterlagen

2005

Kantinenunterlagen

2001

Kapitalerhöhungsunterlagen

2005

Kapitalverkehrsteuerunterlagen

2005

Kassenberichte

2001

Kassenbücher u. -blätter

2001

Kassenstreifen

2005

Kassenzettel (Buchungsunterlage)

2001

Kassenzettel (soweit keine Buchungsbelege)

2005

Kaufverträge

2005

Kilometergeldabrechnungen

2001

Kommissionslisten

2005

Konnossemente

2005

Konsignationsunterlagen

2005

Kontenpläne/Kontenplanänderungen

2001

Kontenregister

2001

Kontoauszüge

2001

Kontokorrentbücher

2001

Kostenartenpläne

2001

Kostenstellenpläne

2005

Kostenträgerrechnung

2005

Kostenträgerrechnung (Bewertungsunterlage)

2001

Kostenvoranschläge

2005

Kreditorenkonten

2001

Kreditunterlagen (nach Vertragsablauf)

2005

Kurssicherungsunterlagen

2001

Kurzarbeitergeldanträge

2005

Kurzarbeitergeldlisten

2005

L

Ladescheine

2001

Lageberichte

2001

Lagerbuchführungen

2001

Lagerprotokolle

2005

Leasingunterlagen

2005

Leergutabrechnungen

2005

Lieferscheine

2001

Liquidation einer GmbH (Bücher und Schriften)

2001

Lizenzunterlagen

2001

Lohnbelege

2001

Lohnkonto (siehe Anmerkungen)

2005

Lohnlisten

2001

Lohnssteuerunterlagen

2001

Lohnunterlagen

2005

Lohnvorschusskonten

2001

Luftfrachtbriefe

2005

M

Magnetbänder (mit Buchfunktion)

2001

Mahnbescheide

2005

Mahnungen

2005

Maklerschlussnoten

2005

Materialabrechnungen

2001

Materialbeanstandungen

2005

Materialentnahmescheine

2005

Mietunterlagen (nach Vertragsablauf)

2005

Mikrofilme zur Datensicherung der Buchführung

2001

Mikrofilme zur Datensicherung von Geschäftsbriefen

2005

Mikrofilmverfahrensbeschreibungen

2001

Montageversicherungsakten

2001

Mutterschaftsgeldunterlagen

2001

N

Nachkalkulationen

2001

Nachnahmebelege

2001

Nachnahmebelege (soweit keine Buchungsbelege)

2005

Nebenbücher

2001

Nettolohnlisten

2001

Nutzflächenermittlung

2001

O

Obligationen

2005

Offene-Posten-Listen

2001

Orderpapiere

2005

Organisationsunterlagen der Buchführung

2001

Organschaftsabrechnungen

2001

Organschaftsverträge

2001

P

Pachtunterlagen (nach Vertragsablauf)

2005

Patentunterlagen

2005

Pensionsrückstellungsunterlagen

2001

Pensionszahlungen

2001

Pfandleihbücher

2001

Pfändungsunterlagen

2001

Portokassenbücher

2001

Postaufträge

2005

Postbankauszüge

2001

Postbankbelege

2001

Postscheckbelege

2001

Preislisten

2005

Preisvereinbarungen

2005

Privatentnahmebelege

2001

Programmbeschreibung für EDV

2001

Proteste (Scheck, Wechsel)

2005

Protokolle (Buchungsbelege)

2001

Protokolle (soweit keine Buchungsbelege)

2005

Provisionsabrechnungen

2001

Prozessakten

2001

Prüfungsberichte (des Abschlussprüfers)

2001

Q

Qualitätsberichte

2005

Quittungen

2001

R

Rechnungen

2001

Rechnungsabgrenzungsermittlung

2001

Registrierkassenstreifen (soweit keine Buchungsbelege)

2005

Reisekostenabrechnungen für Arbeitnehmer / für Unternehmer

2001

Rentenversicherungsnachweise

2005

Repräsentationsaufwendungen

2001

Repräsentationskosten

2001

Rückstellungsunterlagen

2001

Rückwareneingangsjournale

2005

S

Sachanlagevermögenskarteien

2001

Sachkonten

2001

Saldenbestätigungen

2001

Saldenbilanzen

2001

Schadensmeldungen und -unterlagen

2005

Scheck- und Wechselunterlagen

2005

Scheckbestandsaufnahmen

2001

Schecks

2005

Schreiben im Rahmen eines Unternehmens (soweit Handelsgeschäfte)

2005

Schriftwechsel

2005

Schuldtitel

2001

Sicherungsübereignungen

2005

Skontounterlagen

2001

Sondergutschriften

2001

Sozialpläne

2005

Sozialversicherungsbeitragskonten

2005

Sparprämienanträge

2005

Speicherbelegungsplan der EDV-Buchführung

2001

Spendenbescheinigungen

2001

Spendenbescheinigungen

2001

Steuerbescheide und -erklärungen

2001

Steuerrückstellungsberechnungen

2001

Steuerunterlagen

2005

Stornobelege

2001

Stundenlohnzettel als Buchungsbelege

2001

T

Teilzahlungsbelege

2005

Telefonkostennachweise

2001

Telefonkostennachweise (soweit keine Buchungsbelege)

2005

Testate als Bilanzteil

2001

Transportschadenunterlagen

2005

Transportversicherungsanmeldungen

2005

Trennungsgeldermittlungen

2001

U

Überstundenlisten

2005

Überweisungsbelege

2001

Umbuchungsbelege

2001

Umsatzsteuervergütungen

2001

Umsatzsteuervoranmeldungen

2001

Umwandlungsbilanzen

2001

Umwandlungsunterlagen

2005

Unfallversicherungsunterlagen

2005

Unternehmerlohnverrechnungen

2005

Urlaubslisten für Rückstellungen

2001

V

Valuta-Belege

2001

Verbindlichkeiten

2001

Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen)

2001

Verfrachtungsaufträge

2005

Verkaufsbücher, -journale

2001

Vermögensteuerunterlagen

2005

Vermögensverzeichnis

2001

Vermögenswirksame Leistungen (siehe Anmerkungen)

2005

Verpfändungsunterlagen

2001

Verrechnungskonten

2001

Verrechnungspreisunterlagen

2001

Versand- und Frachtunterlagen

2005

Verschiffungsunterlagen als Buchungsbelege

2001

Versicherungspolicen

2005

Versteigerungsunterlagen

2005

Verträge

2005

Vertreterunterlagen

2005

Verwahrungsbücher für Wertpapiere

2001

Viehregister

2001

Vollmachten (Urkunden)

2005

Vollständigkeitserklärungen

2001

Vorauszahlungsbelege

2001

Vorschusskonten

2001

Vorschusslisten als Buchungsbelege

2001

W

Währungsforderungen

2001

Warenabgabescheine

2005

Warenbestandsaufnahmen

2001

Wareneingangs- und -ausgangsbücher

2001

Wareneingangs-/ausgangsbücher

2001

Warenverkehrsbescheinigungen

2005

Wechsel

2005

Wechsel als Buchungsbeleg

2001

Wechselbuch

2001

Wechselobligation

2001

Weihnachtsgratifikation

2001

Werbegeschenknachweise

2001

Werbekosten, Belege über

2001

Werksrentenanträge

2005

Werkstattabrechnungen

2001

Werkzeugkosten, Belege über

2001

Werkzeugregister als Inventar

2001

Wertberichtigungen

2001

Wertpapieraufstellungen als Bilanzunterlagen

2001

Wertpapierkurse als Buchungsbelege

2001

Wildhandelsbücher

2001

Wohnungsbauunterlagen

2005

Z

Zahlungsanweisungen/-belege

2001

Zahlungsträger

2001

Zeichnungsvollmachten

2005

Zessionen

2005

Zinsabrechnungen

2001

Zinsberechnungen als Buchungsbeleg

2001

Zinsberechnungsunterlagen

2005

Zinsstaffeln

2005

Zollbelege

2005

Zollbelege über Einfuhrumsatzsteuer

2001

Zugangsbelege

2001

Zuschüsse des Arbeitgebers

2001

Zustellungsquittungen

2005

Zwischenbilanz
(bei Gesellschafterwechsel, Wechsel des Wirtschaftsjahres)

2001

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danke. sehr hilfreich.

danke, wirklich hilfreich, wenn auch frustrierend.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Aufbewahrung von Lohnkonten. Sie schreiben, daß man diese evtl. nach 6 bzw. 10 Jahrenb entsorgen kann. Mein Steuerbüro hat mir aber mitgeteilt, das ich diese Unterlagen lebenslang aufheben muß. Was ist nun richtig? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
Renate Lehnert
resile3@t-online.de

Guten Tag,

gemäß §41 EStG (http://www.juraforum.de/gesetze/EStG/41/) sind Lohnkonten 6 Jahre aufzubewahren.

"Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahrs, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren."

Eine 100%ig rechtssichere Auskunft ist dies nicht; wir sind keine Juristen. Aber natürlich sind unsere Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.

Redaktion akademie.de

Guten Tag,

Die Aufbewahrungsfrist für Dokumente gilt unabhängig vom Steuerbescheid. Es ist aber sehr wohl sinnvoll, diese ggf. länger aufzubewahren als vorgeschrieben, nämlich immer dann, wenn die Festsetzungsfrist des Steuerbescheids (4, unter Umständen aber auch 5 oder 10 Jahre bei Unregelmäßigkeiten) länger läuft als die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Dokumente, die dazugehören, Rechnungen etc.

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion akademie.de

Guten Tag,

wie verhält es sich mit Kundenbestellungen und Lieferantenbestätigungen?
Ist es notwendig, diese Dokumente im Original aufzubewahren oder reicht es, wenn wir die
Belege für mind. 6 Jahre digitalisiert archivieren?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
Dirk Hansen

Guten Tag,

meinen Sie mit Lieferantenbestätigungen = Lieferscheine? Diese müssen Sie zehn Jahre (!) aufbewahren, nicht nur sechs.

Sie können die Belege natürlich auch digitalisieren, vorausgesetzt, dies geschieht nach den Grundsätzen der GDPdU. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten inhaltlich übereinstimmen, wenn sie wieder lesbar gemacht werden. Außerdem müssen sie jederzeit verfügbar sein und unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können etc.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Guten Tag,

mit Lieferantenbestätigungen meine ich schriftliche Auftragsbestätigungen, die ich von meinem Lieferanten erhalte. Wenn ich diese Belege (auch Kundenbestellungen) nach den Grundsätzen der GDPdU digital archiviere, kann ich anschließend das Papier der Entsorgung zuführen oder müssen
die Originaldokumente noch mein Archiv verstopfen?

Freundliche Grüße

Guten Tag,

Auftragsbestätigungen müssen Sie in der Tat nur 6 Jahre aufbewahren.

Zur Digitalisierung heißt es in einem Schreiben des BMF: "Wenn der Steuerpflichtige aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus der 'Papierwelt' in eine elektronische Ausgabeform überführt, treten die digitalisierten Daten damit an die Stelle der Originale."

(http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Servic...)

Demnach müssen Sie sich nach einer Digitalisierung nicht mehr mit den Originalen herumärgern und können Sie entsorgen.

Da wir keine Fachjuristen sind, erfolgt dieser Ratschlag ohne Gewähr.

Vielen Dank für diese Informationen. Sie sind sehr hilfreich für mich!!!

Freundliche Grüße
Dirk Hansen

Sehr geehrte Damen und Herren, wie lange müssen digitale Datenträger(Bänder)aufbewahrt werden? Das betreffende Betriebssystem ist seit über 10 Jahren durch ein völlig anderes ersetzt worden. Besten Dank im voraus für Ihre Mühe.
MfG Lutz Grützner

Guten Tag,

die Datenträger müssen solange aufbewahrt werden, wie die Unterlagen, die auf diesen gespeichert sind, aufzubewahren sind. Die Lesbarmachung muss während der ganzen Aufbewahrungsfrist sichergestellt sein. Der Gesetzgeber nimmt Sie diesbzgl. in Haftung (über die sog. "Mitwirkungspflicht").

Gleichwohl gilt unverändert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Bei vor dem 1. Januar 2002 archivierten Daten kann die Finanzbehörde nicht automatisch verlangen, dass diese Daten nochmals in das Datenverarbeitungssystem eingespeist (reaktiviert) werden, wenn dies mit unverhältnismäßigem Aufwand für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (siehe http://www.elektronische-steuerpruefung.de/gdpdu.pdf).

Also, kurzum: Sie müssen die Daten auf Verlangen zwar lesbar machen können. Nicht jedoch müssen Sie die Daten so aufbewahren, dass das FA diese in jedem Fall in ihr DV-System o.ä. einspeisen kann.

Da wir keine Fachjuristen sind, erfolgt dieser Ratschlag jedoch ohne Gewähr.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Wie lange sind Fahrtenbücher und Tachoscheiben aufzubewahren?

Guten Tag,

Fahrtenbücher sind 10 Jahre aufzubewahren.

Für die Aufbewahrung von Tachoscheiben ergeben sich nutzungsabhängige Fristen von bis zu 10 Jahren; hängt vom Einzelfall ab.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Weiß jemand, wie lange man Protokolle eines Personalrats in Firmen oder Schulen aufbewahren muss?

Guten Tag,

die Frage lässt sich nicht so leicht beantworten, da hier besondere Datenschutzaspekte mit reinspielen.

Sind es personenbezogene Daten? Gehören diese zu Mitarbeitern, die noch im Betrieb arbeiten - oder die evtl. bereits ausgeschieden sind? Handelt es sich lediglich um Sitzungsniederschriften, Tagesordnungen und Anwesenheitslisten? Gehören dazu auch Schreiben der Schwerbehindertenvertretung o.ä. Einrichtungen?

Jeder einzelne dieser Punkte erfordert ein anderes Maß an Aufmerksamkeit.

Im Detail wir Ihnen diese Frage nur der Datenschutzbeauftragte Ihres Bundeslandes eindeutig beantworten können.

Besten Gruß

wie lange bewahren eigentlich hochschulen die originale von schriftlichen prüfungsarbeiten und klausuren ihrer studenten auf?

Guten Tag,

die Aufbewahrungsfristen von Klausuren, Diplomarbeiten, Prüfungsarbeiten u.ä. richten sich zumeist nach der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen (Fach-) Hochschulen. Die Spanne ist breit, sie schwankt - je nach Institution und Relevanz der Arbeit - zwischen einem und 50 (!) Jahren.

Besten Gruß

Hallo...
wie lange sind die Aufbwahrungsfristen für Beleg aus Einkünften bei Vermietung und Verpachtung (Erhaltungsaufwendungen)
Ab wann gelten diese?
Ab Eingang des Steuerbescheides? oder ab Kauf- bzw. Rechnungsdatum?
Grüße aus Wüsting...

Guten Tag,

die Aufbewahrungsfrist für Belege aus Einkünften bei Vermietung und Verpachtung beträgt gemeinhin sechs, in Ausnahmefällen jedoch zehn Jahre (nach Beendigung des Miet-/Pachtverhältnisses).

Die Aufbewahrungsfristen für Erhaltungsaufwendungen orientieren sich an denen allgemeiner Betriebsausgaben. Die Unterlagen hierzu sollten Sie bis zehn Jahre nach Geltendmachung gegenüber dem FA aufbewahren.

Da wir keine Fachjuristen sind, erfolgt diese Auskunft ohne Gewähr.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Guten Tag,

wie lange müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und
Urlaubsscheine bzw. Urlaubsanträge aufbewart werden?
Wir sind eine externe Personalabteilung

Mfg

Guten Tag,

Urlaubsscheine gelten als Arbeitspapiere und sind bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers aufzubewahren, längstens 3 Jahre. Urlaubsanträge müssen nicht aufbewahrt werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind zwischen 1-3 Jahren aufzubewahren, wenn sie Lohnunterlage sind 10 Jahre.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Guten Tag!
Auf Ihrer sehr hilfreichen Seite habe ich viel Nutzen gezogen. Nur eines nicht: wie lange muß eine Firma Unterlagen aufbewahren, wenn es eine Betriebsrentenzusage aus einer betrieblichen Altersversorgung gibt? Sind 10 Jahre auch hier ausreichend?

Zur Frage vom 18.01.2010:

Guten Tag,

eine knifflige Frage! Unterlagen, die sich auf die betriebliche Altersvorsorge beziehen, sind wohl bis zum Tod des Arbeitnehmers - und offenbar auch bis zum Ableben des erbberechtigten Ehepartners - aufzubewahren.

Diese vage Antwort sollten Sie jedoch durch Ihren Steuerberater verifizieren lassen.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Hallo,

ich habe die Liste jetzt ein paar mal durchgelesen aber was ich finden wollte habe ich nicht wirklich eindeutig gefunden!

Aufbewahrungsbeutel für Reparaturaufträge einer Kfz-Werkstatt (Auftrag mit Kundenunterschrift, Materialscheine, ect.)

Wie lange muss man sowas aufbewahren?

MfG

Guten Tag,

ich würde vermuten, dass "Aufbewahrungsbeutel für Reparaturaufträge einer Kfz-Werkstatt" unter die Rubrik "Auftragsbestätigungen" fallen. Diese sind 6 Jahre aufzubewahren.

Eine gesicherte Auskunft ist das aber nicht.

Mit besten Grüßen,
Redaktion akademie.de

Ich war Betreuer meines Vaters, hatte auch diesen orangefarbenen Ausweis. Mein Vater ist vor 10 Jahren verstorben. Kann ich alle Dokumente, Zahlungsvorgänge, Urkunden usw. nun vernichten? Danke.

Guten Tag,

welche Unterlagen Ihres verstorbenen Vaters Sie vernichten können, hängt auch von deren Verwendungszweck ab. Haben Sie selbst bspw. Pflegegeldzahlungen o.Ä. erhalten und diese steuerlich geltend gemacht, müssen Sie solche Unterlagen (und damit zusammenhängende wie bspw. Zahlungsvorgänge etc.) noch einige Zeit archivieren, im Extremfall weitere 4 Jahre. Die Sterbeurkunde sollten Sie ebenfalls aufbewahren, und zwar dauerhaft.

Mit besten Grüßen,
Redaktion akademie.de

Guten Tag,

ich hätte auch nochmal eine Frage bezüglich Aufbewahrungen von Unterlagen.

Mein Vater + Mutter sind jetzt seit ca. 5 Jahren tot. Vor kurzem habe ich alle Dokumente vom Jugendamt erhalten, die dort lagen.

Jetzt habe ich eine Frage, welche Dokumente ich aufbewahren muss. Muss ich sowas wie Steuerbescheide, Lohnabrechnungen, Arbeitsamtbriefe usw. aufbewahren oder kann ich diese vernichten?

Guten Tag,

ich verstehe Ihre Frage noch nicht so ganz. Wieso kriegen Sie Lohnunterlagen Ihrer verstorbenen Eltern vom Jugendamt?

Mit besten Grüße,
Redaktion akademie.de