Fallbeispiele: Schuldenfrei durch Gläubigervergleich oder Verbraucherinsolvenz

Fünf typische Fallbeispiele aus der Praxis

Von: Dietrich von Hase
Stand: 23. August 2005
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Viele Überschuldete kennen die Möglichkeiten gar nicht, die ihnen die Verbraucherinsolvenz bietet, um sich von ihrer Schuldenkrise baldmöglichst zu verabschieden. Noch weniger bekannt sind die Chancen, die ein vorher versuchter Gläubigervergleich bietet. Um zu veranschaulichen, wie solche Lösungen funktionieren, stellen wir Ihnen fünf typische Fallbeispiele aus der Praxis vor.

Informationsmangel verhindert den Ausweg aus der Schuldenkrise

Über drei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Ohne Verbraucherinsolvenz verjähren Forderungstitel erst nach 30 Jahren! Hingegen ermöglicht die Verbraucherinsolvenz den Betroffenen eine Schuldenbefreiung bereits nach sechs Jahren. Der zusätzliche Vorteil: Gleich nach Eröffnung der Insolvenz ist Schluss mit weiteren Lohn-, Sach- oder Kontopfändungen oder der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen.

Warum stellen dann trotzdem pro Jahr nur etwa 2 % der Betroffenen einen Antrag auf ein Verbraucherinsolvenz-Verfahren? Warum lassen sich so viele weiter pfänden, eidesstattliche Versicherungen abnehmen und zahlen weiter ohne Ende Schulden plus weiter angehäufte Zinsen und Zinseszinsen ab? Häufig ist fehlende Information der Grund, denn die Insolvenzordnung verstehen meist nur die Rechtsexperten.

Fallbeispiele erfolgreicher Schuldenregulierung

Zur Veranschaulichung der Möglichkeiten, sich aus der Schuldenkrise zu befreien, stellen wir hier fünf typische Fallbeispiele aus der Praxis der Schuldenregulierung vor, wie sie auch über die bundesweit angebotene anwaltliche Rechtshilfe "Erfolgreich aus der Schuldenkrise" möglich sind.

In zwei der fünf Beispiele wurde das Schuldenproblem über die Verbraucherinsolvenz gelöst. In drei Fällen war bereits der Gläubigervergleich erfolgreich.

Der Gläubigervergleich ist häufig noch vorteilhafter als die Verbraucherinsolvenz. Und vor Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss sowieso zunächst ein außergerichtlicher Vergleich versucht werden. Kommt es zu einem Vergleich, entfallen auch weitere Pfändungen. Außerdem kann man dann seine Einträge im Schuldnerregister und bei der Schufa löschen lassen. Bei der Verbraucherinsolvenz muss man hingegen auf die Löschungen noch weitere sechs Jahre warten. Beim erfolgreichen Vergleich entfällt auch der Antrag auf Verbraucherinsolvenz. Damit entfallen auch der sonst eingesetzte Treuhänder, die Gebühren für den Treuhänder und die Gerichtsgebühren für das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Fallbeispiel 1: Thailand-Rückkehrer mit 22.000 Euro Schulden vergleicht sich über 1.440 Euro

Ein 55-Jähriger lebte fünf Jahre in Thailand. Wegen der Flutkatastrophe kam er Anfang 2005 nach Deutschland zurück. Hier lagen bei sieben Gläubigern über 22.000 Euro Schulden vor. Der 55-Jährige fand keine Arbeit und wollte sich daher wieder selbstständig machen. Dafür war es ihm wichtig, dass sein Schufa-Eintrag schnellstmöglich gelöscht wurde, um wieder ein eigenes Geschäftskonto einrichten und einen Gründungsförderkredit beantragen zu können. Das war nur über einen Gläubigervergleich möglich. Denn bei einer Verbraucherinsolvenz würden zwar auch weitere Pfändungsversuche und eidesstattliche Versicherungen unterbleiben. Der Thailand-Rückkehrer würde aber bis zum Ende des Insolvenzverfahrens weitere sechs Jahre im Schuldnerregister und negativ bei der Schufa eingetragen bleiben.

Sein Rechtsanwalt korrespondierte und verhandelte mit den Gläubigern, um einen Vergleich zu erzielen. Das Verhandlungsergebnis: Der Schuldner zahlt jetzt sechs Jahre lang insgesamt 20 Euro pro Monat an alle Gläubiger. Die Gläubiger - die je nach Quote - teilweise monatlich nur unter 2 Euro erhalten, verzichteten dabei auch auf ihre bisherigen Mahn- und Gerichtskosten sowie auf alle Zinsen. Durch den Vergleich werden in sechs Jahren alle Schulden abgetragen sein. Statt 22.000 Euro plus sich anhäufender Zinsen und Zinseszinsen abzutragen, sind jetzt in sechs Jahren insgesamt nur 1.440 Euro abzuzahlen. Die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren rechnete der 55-Jährige als Bedürftiger über einen Beratungshilfeschein ab.

Fallbeispiel 2: Verbraucherinsolvenz-Verfahren für Alleinerziehende

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern hatte bei 35 Gläubigern rund 40.000 Euro Schulden. Da sie erst 25 Jahre alt ist, erwarten einige der Gläubiger, dass die Schuldnerin später mehr verdienen wird. Eine "günstige" Einigung war daher nicht möglich. Die Schuldnerin stellte Antrag auf Verbraucherinsolvenz. Jetzt wird sie nach der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode von allen Schulden befreit sein. Sie muss sich dabei um eine angemessene Arbeit bemühen. Sollte sie ein Nettoeinkommen von über 1.560 Euro monatlich erzielen, gilt ein Teil ihres Mehreinkommens als pfändbares Einkommen, das sie an den als Treuhänder eingesetzten Rechtsanwalt abführen muss.

Fallbeispiel 3: Angestellter reduziert per Vergleich Höhe der Schulden und der Raten

Bei einem 34-jährigen Angestellten mit mittlerem Einkommen hatten sich rund 25.000 Euro Schulden angehäuft. Danach konnte er seine Ratenzahlungen von 600 Euro pro Monat nicht mehr leisten. Der Angestellte wollte sich aber diese Möglichkeit weiter offen halten und möglichst kein Insolvenzverfahren. Ergebnis der Vergleichsbemühungen des von ihm beauftragten Anwalts war, dass die Gläubiger - unter anderem das Arbeitsamt - keine Zinsen mehr berechneten und auf 30 % ihrer Forderungen verzichteten. Jetzt zahlt der Angestellte innerhalb der nächsten sechs Jahre seine Schulden in monatlichen Raten von nur noch 250,- Euro ab. Vorher hatten allein die Zinsen über 150,- Euro pro Monat betragen. Seine Anwaltskosten rechnete er über einen Beratungshilfeschein ab.

Fallbeispiel 4: Gläubigerin mit über 20.000 Euro Schulden zahlt nach Vergleich nur noch 1.800 Euro ab

Eine 40-jährige Frau hatte bei einem Architekten über 20.000 Euro Schulden. Sie beauftragte einen Anwalt, einen Vergleich zu erreichen oder andernfalls das Insolvenzverfahren einzuleiten. Das Ergebnis: Die Schuldnerin zahlt jetzt insgesamt nur noch 1.800 Euro an den Architekten und zwar in Monatsraten von 25 Euro über 72 Monate. Der Architekt verzichtete auf den Rest. Ein Insolvenzantrag musste gar nicht mehr gestellt werden.

Fallbeispiel 5: Arbeitsloser Jungakademiker wird per Verbraucherinsolvenz auch BaföG-schuldenfrei

Ein 27-jähriger Jungakademiker mit Abschluss in Kunstgeschichte fand keinen Job. Bei ihm hatten sich 15.000 Euro Bankschulden angehäuft. Als ALG II-Empfänger konnte er keine Raten mehr abzahlen. Zusätzlich waren noch über 20.000 Euro Bafög zurückzuzahlen. Der eingeschaltete Rechtsanwalt konnte den Banken und dem Bafög-Amt als Gläubiger im Vergleichsvorschlag nur den so genannten "Nullplan" anbieten. Der Nullplan-Vergleich bedeutet, dass an die Gläubiger keinerlei Raten bezahlt werden, so lange der Jungakademiker nicht mehr als 998,99 Euro monatlich Nettoeinkommen (das pfändungsfreie Einkommen für Alleinstehende) erzielt und dass nach sechs Jahren alle Schulden erloschen sind. Die Banken und das Bafög-Amt lehnten den Vergleich ab. Nach dem Scheitern des Vergleichs wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Nach der Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren ist der Jungakademiker schuldenfrei. Sogar seine Bafög-Schulden sind dann erloschen.

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Sehr gut und Informativ. So sollte es immer sein !!!

wunderbare seite die sich in erster linie informativ ohne abzocke präsentiert

perfekt

keine richtigen beispiele, wodran das thema verdeutlich wird!!!

was soll man da nich sagen einfach perfekt

Es ist verständlich gemacht, wie die Verbraucherinsolvenz funktioniert. Was offen bleibt, ist, wie die "niedrigen" Vergleichssummen zustande kommen und ob das der "Regelfall" ist.

Schade, dass es Bankhäuser gibt, die sich trotz redlicher Bemühungen um einen Vergleich etc. so unsinnig verhalten und einen in die Insolvenz laufen lassen...

Ich schliese mich der Person vom 30.03.06 an. Es wäre perfekt wenn sie noch detailiert beschreiben könnten wie es zu diesen "niedrigen" Vergleichsummen kommen kann.

Ich denke, dass die Vergleiche mit so einer niedrigen Rate auch altersbedingt sind. Was mir auffiel, dass die genannten Personen, bis auf eine Ausnahme, schon älter waren. Vielleicht geht man davon aus, dass bei älteren Personen die Jobvermittlung schwierig ist und das Einkommen sich dadurch nicht mehr gross verändern wird. Da ich selber gerade an einem Vergleichsangebot stecke, ist mir diese Erkenntnis natürlich sehr nützlich, ich bin nämlich 50 Jahre alt ;-)

Informative Seite, die es dem Gläubiger ein wenig leichter um`s Herz macht. Trotz "Unredlichkeit" ist immer noch ein Hoffnungsschimmer am Himmel, der das miese Gefühl nimmt. Die Möglichkeit des Vergleichs ist eine ganz neue Perspektive für ein unbeschwerteres Leben. DANKE!!!

schöne guten tag!
ich habe bei citibank ca 5000 euro schulden,und bei barcklaycard 2500 euro schulden.
ich war schon bei einen schuldnerberater um einen Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten.von citi bank wurde es abgelehnt sie schicken mir einen Gerichtvollzieher,nächste woche habe ich einen tremine wegen eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben. barcklaycard hat von mir verlangt das ich 25 Euro pro Monat überweisen.
das Problem ich bezeihe immer noch Hartz 4 Zuschlag,weil ich verheiratet und verdine nur 975 Euro pro Monat und meine Frau Nichts,dazu muss ich 1700 An die Sozailamt zurück zahlen,weil Sie zu viel bezahlt haben.
ich weiss nicht was ich jetzt machen soll?
ich bitte Sie um Rat. danke

ich kenne diese Leute von der citibank. Meine visacard wurde gekündigt, bin jetzt 500€ über dispolimit, muß noch knapp13000€ abzahlen, kann die Raten nicht mehr aufbringen und-schwupp-wird der Tonfall der Angestellten extrem ungehörig und verächtlich; Kaffee kriegt man auch nicht mehr angeboten wie die 12 Jahre davor. Ich habe mich gefühlt wie der letzte Dreck.

War schon auf der Suche nach nem Strick.. Sie geben mir dann doch ein wenig Hoffnung. Danke

habe ca.12.000.- schulden bei einer bank gemacht vor 15jahre und zahle seit 10jahre monatlich 15euro jetzt bin ich arbeitslos wer kann mir ein rat geben was ich jetzt machen kann

sehr hilfreich

Hallo,bin das erste mal auf Eurer Seite und habe im Oktober 06 Insolvenz beantragt natürlich erst die Vorgerichtliche. Bin durch ein privates Unternehmen vertreten und habe in der zwischenzeit schon wieder einiges auf den Tisch bekommen unteranderem Gerichtsvollzeiher und soll nun auch noch EV ablegen die Banken haben kreditkonten gekündigt und wollen jetzt an meinen verdienst möchte Sie bitten mir Informationen oder Ratschläge zukommen zu lassen

Für alle gilt: Übersicht der Einnahmen und Ausgaben z.B. per Ordner zu haben, ggf. Rauchen aufgeben ( 50-200 € monatliche Einsparung oftmals möglich )und unabhängig
vom Aus(Bildungs)-Stand und Stütze ernsthaft auch Arbeit(en) suchen /wollen.Fernseher abschaffen,besser
Kenntnisse verbessern,lesen und sich bilden, von alleine kommt nichts...Eigeninitiative zeigen.
Keine weiteren Anschaffungen auf Raten.Entweder hilflos zu Hause bleiben oder aber aktiv werden.
Falls alles zuviel ist, mit 1500-1700 € ( verheiratet u. 2 Kinder = Hartz IV )ohne eigene Aktion auskommen !

Auf dieser Seite kann man nur fassungslos erstarren, bei einigen Beispielen, z.B vor 15 Jahren 12000 € Schulden gemacht und nur 15 € monatlich abzahlen....jetzt arbeitslos...nur um die Zinsen zu bedienen, wäre ca. 130,00 pro Monat fällig gewesen,
also sind es heute über ca. 17000 €, weiter so....?
Rat: Verbraucherinsolvenz-Beratungsschein-Anwalt-Wohlverhalten-Nachdenken! Arbeit suchen noch besser.

2003 wollte ich mir auch einen Strick holen.
Habe dann aber Gott sei Dank die Privatinsolvenz bevorzugt.
Schulden hatten sich wegen Hauskauf auf ca. 80 000 Euro aufgebaut.
Ich wusste damals nicht mehr ein noch aus.
Jetzt geht es mir besser ich kann arbeiten gehen ohne Lohnpfändungen.
Mein Insolvenzverwalter ist für mich mein Schutzengel

ich brauche alle informationen zum thema außergerichtlicher vergleich!!!!

Lieb euch...AnnSo

meien schulden sind um die 2,000 tausend,, bin eileinerziehend,, brauche hilfe kann nicht bezahlen . aber die wollen das ich monat 50 euro bezahle,, die akzeptieren nichts, in vier stellen 50 euro! sind im monat 200 euro

bin in der wohlverhaltenpahse habe seit 01.04.07 eine betriebsrente durch gehaltsumwandlung laufen bei mir stehen jetzt in der lohnabrechnung 2 summen drauf einmal das gesammteinkommen und das ( nettoeinkommen was aufs konto geht ) WONACH DARF GEFÄNDET WERDEN nach gesammteinkommen oder nettoeinkommen

Bin auf Grund glücklicher aber plötzlicher beruflicher Veränderungen , inkl. Wohnortwechsel nicht dazu gekommen, bzw hab es ungeschickterweise vergessen meinen Treuhänder über diese Neuigkeiten zeitnah zu informieren,welche konsequenzen erwarten mich schlimmstenfalls? Fall ich jetzt wegen unredlichem verhalten raus aus der Insolvenz bzw Wohlverhaltens zeit? was könnte ich dagegen machen bzw welche lösungen gibt es dann ?
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit, die Seite hier ist wirklich Klasse.... weiter so!!!

Ich bin Alleinerziehend und bekomm zur Zeit noch Hart4.Werde aber bald eine neue Arbeitsstelle in einem anderen Bundesland antreten.Wieviel darf ich verdienen,wird Kindesunterhalt und Kindergeld mit angerechnet auf meinen Verdienst.Wem muss ich alles sagen das ich umziehe,ausser meinem Insolvenzverwalter?

Ich bin selbst gott sei dank nutznießer eines solchen vergleichs geworden und mit einem null-vergleich aus einer bedrohlichen und betrügerischen immobiliengeschichte rausgegangen. wichtig dabei war in meinem fall: ein erfahrener und engagierter anwalt, der (fast:-)alle schliche der banken auch im vergleichsprozeß kennt, mut und einkommenserniedrigung auf den insolvensatz- so dass im fall des falles für die bank nix rumkommt- sie also lieber den spatz in der hand (das angebot des anwalts- in meinem fall: einen käufer für die hälfte des ursprünglichen kaufpreises:-) als die (eine unbestimmtbare) taube auf dem dach nehmen.
insolvenz ist in der banken ohren ein zauberwort- sie fangen sich erstaunlich schnell an zu bewegen. aber man braucht wirklich einen erprobten fachmann und selbst mut und trotz auch das risiko der insolvenz im schlimmsten fall zu tragen...mir war es meine nerven wert ehe ich noch weiter für diesen betrug gezahlt hätte. dann lieber mit 1000€ leben:-) und der genugtuung, dass sie an mir nicht weiter verdienen!

Habe auch einen Vergleich mit der Gläubigerbank erzielt. Statt 8000 Euro zahle ich nun 3000 Euro in 50 Euro Monatsraten zurück. Muss die Schufa meinen negativen Eintrag löschen oder verändern?

Eine Vergleichsvereinbarung sollte so aussehen, dass sich die Bank verpflichtet, Ihnen schriftlich zu geben, dass sich der Schufa-Eintrag erledigt hat. Ist dies noch nicht erfolgt, sollten Sie die Bank darum bitten. Diese Bankbestätigung können sie dann der Schufa schicken und verlangen, dass der Negativeintrag ausgetragen wird.

Selten solche Arroganz erlebt wie im Kommentar vom 08.01.07, 23:11. Schön, wenn es Leuten gut geht, aber allen, denen es schlecht geht vorzuwerfen, man wäre arbeitsscheu - ist eine Frechheit. Ich habe 15 Jahre fleißig gearbeitet, wurde aufgrund von GF-Wechsel entlassen (mit Mitte 40) bin seit 2 Jahren arbeitslos, habe ca. 400 Bewerbungen geschrieben, sogar öfter probegearbeitet, habe als letzte chance eine Selbständigkeit begonnen...eben - "arbeiten..!!"- und bin jetzt soweit, mein Haus verkaufen zu müssen. Also, Arroganz ist gegenüber Gescheiterten nicht angebracht - es kann nämlich jeden treffen. Gut, dass es die Privatinsolvenz gibt - ein LIchtblick für alle, die nicht mehr weiter wissen.

Verbraucherinsolvenz sollte nur denen zu Gute kommen, die z.B. durch plötzliche Arbeitslosigkeit in die Schuldenfalle geraten sind. Denkt auch nur einer mal an die Leute, die als Privatperson das Geld abschreiben müssen, weil sogenannte Familienmitglieder unter falschem Vorwand das Geld erschlichen haben und einfach nicht arbeiten wollen?
Bestehendes Arbeitsverhältnis wurde unter Vorankündigung nach Erhalt des Briefes vom RA gekündigt. Und nun IHR!!!!!

Gibt es eigentliche eine Mindestschuldsumme um Verbraucherinsolvenz beantragen zu können?