Unternehmer werden: Gründung, Anmeldungen, Genehmigungen

Die wichtigsten Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Von: Robert Chromow
Stand: 9. Februar 2011
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Unternehmer werden ist wirklich nicht schwer: In den meisten Fällen genügt eine Mitteilung an das Gewerbe- oder Finanzamt. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Schritte erläutert.

Ganz schneller Überblick?

Wenn Sie die wichtigsten Informationen zum Thema "Gewerbe anmelden" auf einen Schlag bevorzugen, dann werfen Sie doch einen Blick auf "Gewerbeanmeldung - 10 Fragen, 10 Antworten"!

Vor der Gewerbeanmeldung zu beachten

  • Fördermittel? Gründungszuschuss?

    Bevor Sie Nägel mit Köpfen machen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie gegebenenfalls Ihren Antrag auf Gründungszuschuss schon vorher eingereicht haben (mehr zum Gründungszuschuss der Arbeitsagentur finden Sie im Beitrag "Gründung aus Arbeitslosigkeit". Auch andere Förderprogramme für neu gegründete Betriebe setzen voraus, dass Sie den Förderantrag vor der Gewerbeanmeldung stellen!

  • Freiberufler sind privilegiert

    Freiberufler und Selbstständige brauchen gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes noch nicht einmal einen Gewerbeschein: Sie schicken lediglich eine formlose Mitteilung ans Finanzamt und füllen anschließend den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus.

Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung selbst geht zur Überraschung der meisten Gründer außerordentlich schnell und einfach über die Bühne: Sie nehmen Ihren Personalausweis sowie (je nach Gemeinde) etwa 10 bis 50 Euro und gehen zum Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Im Vordruck "Gewerbe-Anmeldung" werden im Wesentlichen die folgenden Angaben eingetragen:

  • Ihre persönlichen Daten

  • die private Adresse, Telefon- und Faxnummer

  • falls davon abweichend: die betriebliche Adresse, Telefon- und Faxnummer

  • die Art der Tätigkeit

  • der Beginn der Tätigkeit und

  • die voraussichtliche Zahl der Mitarbeiter.

Bild vergrößernVordruck einer Gewerbeanmeldung

Geschäftszweck nicht zu eng fassen

Achten Sie darauf, dass Sie die Art der "angemeldeten Tätigkeit" nicht zu eng fassen. Damit ersparen Sie sich späteren Änderungsaufwand. Wenn Sie etwa als Webdesigner arbeiten wollen, können Sie durchaus "Internet-Dienstleistungen" oder gar "Sämtliche Computer-Anwendungen" eintragen lassen. Wenn Sie einen Rasenmäher-Service aufziehen wollen, können Sie beispielsweise "Haus- und Garten-Dienstleistungen" angeben.

Zusammen mit dem Behördenstempel, Ihrer Unterschrift und der des Beamten wird Ihnen dieser Vordruck ausgehändigt. Das ist dann schon der legendäre Gewerbeschein. Und: Sie können sofort loslegen.

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