Abwärts: Vom Brutto-Einkaufspreis zum Einstandspreis
Einkaufspreis ist nicht gleich Einkaufspreis: Durch das Gestrüpp von Steuerabzügen, Zahlungsnachlässen und Lieferkosten müssen Sie zunächst den Blick frei bekommen auf den berühmten "Einstandspreis".
Der Weg vom Listenpreis des Lieferanten zum tatsächlichen "Bezugs-" oder "Einstandspreis" ist länger als oft vermutet: Zunächst müssen Sie den Steueranteil sowie alle möglichen Rabatte und Preisnachlässe herausrechnen, dafür dann aber wiederum Ihre sogenannten "Bezugskosten" (insbesondere die anteiligen Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten) hinzurechnen.
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