Wenn ihrem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht, gehen viele Selbstständige aus Angst, Scham, Hilflosigkeit oder Überforderung auf Tauchstation. Die Vogel-Strauß-Politik ist jedoch die denkbar schlechteste Wahl. Wir geben einen Überblick über das Insolvenzrecht und nennen die wichtigsten Anlaufstellen.
Hausgemachte Ursachen für wirtschaftliche Engpässe in Unternehmen gibt es viele. Neben fehlenden Aufträgen sind das erfahrungsgemäß eine zu geringe Ausstattung mit Eigenkapital, eine zu hohe Fixkostenbelastung und die fehlende Übersicht über die laufenden Einnahmen und Ausgaben.
Nicht alle Zahlungsschwierigkeiten haben etwas mit mangelnder Eignung des Unternehmers oder der Untauglichkeit seiner Geschäftsidee zu tun - denken Sie nur an ...
sinkende Zahlungsmoral der Kundschaft,
verschlechterte Lieferantenkonditionen (höhere Preise oder kürzere Zahlungsziele) oder
geringere Finanzierungs-Spielräume durch verschärfte Bankauflagen (z. B. Kürzung des Kontokorrentkredits).
Wenn ein Unternehmen oder ein Freiberufler allein aufgrund eines vorübergehenden Zahlungsengpasses scheitert, ist das ganz besonders schmerzhaft. Zumal dann, wenn auf diese Weise entstandene Schulden die private Existenz bedrohen und nicht, wie erhofft, eine selbstständige Existenz ermöglichen.
Bei rechtzeitiger Reaktion lässt sich der endgültige Zusammenbruch zum Glück vermeiden, zumindest aber der entstandene Schuldenberg auf ein erträgliches Maß begrenzen. Deshalb: So verständlich es ist, dass einem in schwierigen Situationen alles über den Kopf wächst: Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einer "Alles-egal-Haltung" verleiten.
