Arbeitslosengeld II für Selbstständige
Musterbrief: Betriebsausgaben - Anfrage
Musterbrief: Betriebsausgaben - Anfrage
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Zum Schluss ein Musterbrief, den Sie für Ihren eigenen Bedarf anpassen können: Eine Anfrage zu geplanten Betriebsausgaben.
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Sehr geehrte Damen und Herrn,
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im Rahmen meiner selbstständigen Tätigkeit als freier Journalist plane ich in nächster Zeit folgende Betriebsausgaben:
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Nr. |
Bezeichnung |
Betrag in Euro: |
geplant am: |
Erläuterung im Anhang: |
|
Ja |
Nein |
||||
1 |
Bahnfahrt Kassel-Nürnberg und zurück |
130,00 |
7.2.2008 |
x |
|
2 |
100 St. DVD-Rohlinge |
20,00 |
baldmöglichst |
x |
|
3 |
500 Blatt Kopierpapier |
3,90 |
baldmöglichst |
x |
|
4 |
Bewirtungskosten |
ca. 30,00 |
9.2.2008 |
x |
|
5 |
All-in-one-Drucker |
250,00 |
baldmöglichst |
x |
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Bitte teilen Sie mir schriftlich mit (§ 34 SGB X), ob diese Ausgaben im Rahmen der endgültigen Einkommensberechnung nach § 3 Alg II-V in dieser Höhe anerkannt werden. Sollten Sie in einzelnen Punkten Bedenken haben, bitte ich um eine Begründung und alternative Vorschläge.
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Eine Entscheidung benötige ich möglichst umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.1.2008.
Mit freundlichem Gruß
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Anhang: Erläuterungen zu einzelnen Ausgaben:
zu Nr. |
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1 |
Besuch der Spielwarenmesse Nürnberg, über die ich einen Bericht für die Zeitschrift XY schreiben soll, zu erwartendes Honorar 300,00 Euro |
4 |
Besprechung mit der freien Fotografin Frau ABC über eine mögliche Zusammenarbeit bei Reportagen |
5 |
Für meinen bisherigen Drucker sind keine Tintenpatronen mehr im Handel, ein All-in-one-Gerät kann ich auch als Fax nutzen und somit Porto sparen. Das Gerät vom Typ Z ist laut Testbericht ... am wirtschaftlichsten. |
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Die Ausführlichkeit mag übertrieben erscheinen. Erforderlich sind solche Anfragen nur, wenn sich die Behörde nicht auf pauschale Regelungen einläßt, wenn nachträglich Betriebsausgaben nicht anerkannt wurden oder wenn außergewöhnlich hohe Beträge anstehen.
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Der Verfasser bittet alle Leser um Erfahrungsberichte zur Umsetzung der neuen Vorschriften. Dazu können Sie das Kommentarfeld unten auf dieser Seite nutzen (auch ohne Registrierung) oder, falls Ihre Mitteilung nicht auf der Website zu lesen sein soll, unser Feedback-Formular.