Dokumente im internationalen Handel - die Übersicht
Arten und Funktionen von Dokumenten im internationalen Handel
Arten und Funktionen von Dokumenten im internationalen Handel
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Wertpapiere
Wertpapiere sind Urkunden über (Vermögens-) Rechte, deren Ausübung den Besitz bzw. die Vorlage der Urkunde voraussetzt. Das Recht aus dem Papier folgt also dem Recht am Papier.
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Wertpapiere besitzen:
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immer eine Vorlegungspflicht und
immer eine Einlösungspflicht.
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Wertpapiere in diesem Sinne sind z.B. die Aktie und die Schuldverschreibung. Speziell im Außenhandel sind dies:
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das Konnossement
der Ladeschein
der Lagerschein
die Transportversicherungspolice.
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Neben den Wertpapieren gibt es Beweisurkunden und Legitimationspapiere, denen die Wertpapierfunktion jedoch fehlt. Andererseits besitzen die Wertpapiere aber immer eine Legitimations- und Beweisfunktion.
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Beweisurkunden
Beweisurkunden sind Dokumente, bei denen
keine Vorlegungspflicht und auch
keine Einlösungspflicht
besteht. Sie dienen der vereinfachten Beweisführung - nicht zur Geltendmachung eines Rechts. Der Gläubiger kann seine Berechtigung auch auf andere Art und Weise darlegen (keine Vorlegungspflicht). Der Schuldner kann die Rechtmäßigkeit der Vorlage abstreiten (keine Einlösungspflicht). Beweisurkunden in diesem Sinne sind z.B. der Schuldschein und die Quittung.
Speziell im Außenhandel sind dies:
Frachtbriefe (Luft, Bahn, Straße)
Spediteur-Übernahmebescheinigung (FCR)
Posteinlieferungsschein
Handels- und Zollpapiere.
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Legitimationspapiere
Legitimationspapiere sind Urkunden, aufgrund derer der Schuldner mit befreiender Wirkung an jeden Vorlegenden leisten kann. Der Schuldner braucht die Berechtigung nicht nachzuprüfen. Der Gläubiger kann allerdings seine Berechtigung auch auf andere Art und Weise darlegen, wenn er z.B. das Legitimationspapier verloren hat. Die Legitimationsfunktion kennzeichnet den berechtigten Herausgabeanspruch auf eine Sache. Legitimationspapiere besitzen daher:
immer eine Einlösungspflicht, aber
keine Vorlegungspflicht.
Legitimationspapiere sind z.B. der Gepäckschein, die Garderobenmarke oder der Reparaturschein. Speziell im Außenhandel sind dies:
das Parcel Receipt (Verwendung bei Verschiffung von Kleinsendungen) und
der Lagerempfangsschein (kommen seltener vor).
Eine Sonderstellung nehmen die qualifizierten Legitimationspapiere ein, zu denen das Sparbuch z.B. zählt. Speziell im Außenhandel ist das:
die Transportversicherungspolice auf den Inhaber
Da der Schuldner an jeden Inhaber leisten kann und dann auch mit befreiender Wirkung, andererseits aber die Leistung auch dem Vorlegenden verweigern kann, liegt keine volle Wertpapierfunktion vor. Man spricht daher auch von einem "hinkenden Inhaberpapier". Die Legitimationsfunktion liegt vor, weil der Schuldner mit befreiender Wirkung an jeden Vorlegenden leisten kann. Der Schuldner braucht aber im Sinne des §808 BGB nur gegen Aushändigung der Urkunde zu leisten, kann also jede andere Beweisführung ausschließen (qualifiziert).
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Zusammenfassung der Arten und Funktionen von Dokumenten
-
Wertpapiere
Vorlegungspflicht
Einlösungspflicht
in manchen Fällen keine unbedingte Einlösungspflicht
"hinkendes Inhaberpapier" = Qualifiziertes Legitimationspapier
Leistung immer mit befreiender Wirkung an den Vorlegenden
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Legitimationspapier
keine Vorlegungspflicht
nur Einlösungspflicht
in manchen Fällen Ausschluss des anderweitigen Berechtigungsnachweises
"hinkendes Inhaberpapier" = Qualifiziertes Legitimationspapier
Leistung immer mit befreiender Wirkung an den Vorlegenden
immer auch anderer Berechtigungsnachweis möglich
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Beweisurkunden
keine Vorlegungspflicht
keine Einlösungspflicht
immer auch anderer Berechtigungsnachweis möglich.