E-Mails per "BCC" verschicken: Diskretion und Datenschutz im E-Mail-Alltag

Für einen sorgsamen Umgang mit den E-Mail-Adressen der Empfänger: Öfter mal E-Mail-Blindkopien dank dem BCC-Feld

Wenn die Verteilerliste von E-Mail-Rundbriefen für alle Empfänger sichtbar ist, kann das peinlich werden. Dabei sorgt das unscheinbare "BCC"-Feld ganz bequem für Abhilfe. Wir brechen eine Lanze für die erstaunlich wenig bekannte und viel zu selten genutzte genannte E-Mail-Blindkopie.

∅ 4.4 / 10 Bewertungen

Wenn die Verteilerliste von E-Mail-Rundbriefen für alle Empfänger sichtbar ist, kann das peinlich und unter Umständen sogar teuer werden. Dabei sorgt das unscheinbare "BCC"-Feld ganz bequem für Abhilfe. Wir brechen wieder einmal eine Lanze für die erstaunlich wenig bekannte und viel zu selten genutzte genannte E-Mail-Blindkopie per "BCC".

Oft unprofessionell: Jeder E-Mail-Adressat sieht alle anderen Adressaten

Nichts ist einfacher als das E-Mailen - oder dabei ins Fettnäpfchen zu treten. Die beschränken sich nicht auf fehlgeleitete intime Geständnisse oder Geschäftsgeheimnisse. Peinlich kann es auch schon werden, wenn Sie fahrlässig adressierte Rundbriefe an Personen schicken, die sich untereinander nicht kennen: Oder freuen Sie sich, wenn Ihre E-Mail-Adresse ungefragt in Massen-Mailings auftaucht, aus denen sich Rückschlüsse auf Ihre geschäftlichen oder privaten Kontakte ziehen lassen?

Es mag daher rühren, dass die "inoffizielle" Weitergabe eines Durchschlags früher bei Papier-Memos als unschicklich galt: Jedenfalls versenden selbst Unternehmen oder Behörden immer noch und immer wieder elektronische Rundschreiben, in denen der komplette E-Mailverteiler für jeden Empfänger lesbar ist! So kommen nicht nur oftungewollt Betriebsinterna in Umlauf ("Schau an, mit denen haben die also auch zu tun..."), die dann gern rücksichtslos für Marketingzwecke ausgeschlachtet werden. Vor allem verstößt das Verfahren schlicht gegen geltendes Datenschutzrecht.

Kein Wunder, dass in solchen Fällen mittlerweile Datenschützer aktiv geworden sind: So hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kürzlich ein Bußgeld gegen die Mitarbeiterin eines Unternehmens verhängt, weil sie eine geschäftliche E-Mail mit offenem Verteiler an einen großen Empfängerkreis verschickt hatte. In einem anderen Fall wurde die Geschäftsleitung belangt, weil die Verantwortlichen ihre Belegschaft weder hinreichend aufgeklärt noch verhindert hatte, dass Mitarbeiter Rundmails an offene Verteilerlisten verbreiten.

BCC-Verwendung macht Sinn

Trotzdem ist mangelndes Problembewusstsein in Sachen E-Mail-Datenschutz weiterhin an der Tagesordnung: Zum Einsatz kommen oft nur das "An"- oder das "CC"-Feld (="Carbon Copy" = Kohlepapier-Durchschlag). Bei der betriebsinternen Kommunikation, wenn alle Adressaten persönlich bekannt sind sowie unter engen Freunden und Familienangehörigen ist das oft ja auch sinnvoll: Schließlich wird dadurch dokumentiert, wer alles von wem informiert worden ist.

Doch spätestens, wenn die elektronische Post sich gleichzeitig an verschiedene externe Geschäftspartner richtet, wird es Zeit, sich mit dem Versand verdeckter Kopien mithilfe des "BCC"-Feldes ("Blind Carbon Copy" = elektronischer Kohlepapierdurchschlag ) vertraut zu machen.

Wollen Sie weiterlesen?

Als zahlendes Mitglied von akademie.de haben Sie vollen Zugriff auf alle Inhalte und können alle PDF-Dateien, Checklisten, Mustervorlagen und Anwendungen herunterladen und verwenden.

Wollen Sie mehr über die Mitgliedschaft erfahren?

Wenn Sie schon Mitglied sind, loggen Sie sich bitte ein.