FAQ Markenrecht und Markenanmeldung
Was gibt es für Markenformen in Deutschland?
Was gibt es für Markenformen in Deutschland?
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Das deutsche Markenrecht kennt drei Markenformen, die klar voneinander zu unterscheiden sind und die auch einen unterschiedlichen Schutzbereich haben.
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Bei einer Wortmarke erstreckt sich der Schutz allein auf die Verwendung einer konkreten Bezeichnung ohne eine bestimmte grafische Gestaltung. Der Schutz der konkreten Bezeichnung geht bei dieser Markenform in allen Gestaltungsformen des Wortes am Weitesten und schließt unter Umständen auch Abwandlungen der Bezeichnung ein.
Beispiel: Bekannte Wortmarken sind Audi oder Opel. Wenn ein Mitbewerber nun Bezeichnungen wie A-u-d-i oder Audis aber auch Audo als Wortmarke für Fahrzeuge anmeldet, wird bei einer Wortmarke der Markenschutz greifen, obwohl der Mitbewerber eigentlich eine Abwandlung der eingetragenen Wortmarke angemeldet hat.
Eine bestimmte grafische Form der Verwendung ist bei einer Wortmarke nicht mehr absolut geschützt, wenn der Verletzer diese grafische Gestaltung mit einem anderen Wort kombiniert.
Beispiel: Die Marke "Rügenwalder Mühle" besteht aus dem Bild einer Mühle und den zwei genannten Wörtern. Wenn der Markeninhaber nur die beiden Wörter als Wortmarke hätte schützen lassen, dann wäre ein Dritter im Grundsatz berechtigt, das Bild der Mühle in Kombination mit anderen Wörtern anzumelden.
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Bei einer Wort- und Bildmarke ist die konkrete Bezeichnung in einer bestimmten, grafischen Gestaltungsform geschützt. Die Festlegung der Gestaltung schränkt den Schutzbereich des Wortes insoweit ein. Eine identische oder ähnliche Form eines Logos mit einer abweichenden Bezeichnung kann abgelehnt werden.
Beispiel: Bekannte Wort- und Bildmarken sind TUI oder C&A. Wenn ein Mitbewerber nun das Logo der Wort- und Bildmarke von C&A nimmt und die Buchstaben "C" und "A" durch die Buchstaben "D" und "B" ersetzt, dann greift bei einer Wort- und Bildmarke der Markenschutz, obwohl von der Bezeichnung eine ganz andere Marke angemeldet ist. Wenn C&A nur eine Wortmarke angemeldet hätte, dann würde der Markenschutz bei der Verwendung eines identischen Logos mit anderen Buchstaben grundsätzlich nicht greifen.
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Bei einer reinen Bildmarke geht der Schutz der Bezeichnung zu Gunsten der reinen Gestaltungsform verloren. Eine Markenüberwachung auf Verletzungen ist hier sehr schwierig, da die Recherche nur nach bestimmten Bildklassen erfolgen kann. Die Anmeldung des Logos kann schwarz-weiß oder farbig unter konkreter Farbangabe erfolgen.
Beispiel: Bekannte Bildmarken sind die vier Ringe für Audi, der Blitz für Opel oder der Stern für Mercedes.
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Unter Umständen kann es ratsam sein, ein und dieselbe Marke als Wortmarke sowie als Wort- und Bildmarke anzumelden. Hintergrund dieser Überlegung sind die unterschiedlichen Schutzbereiche dieser Markenformen, um sowohl den Wortbestandteil der Marke als auch den Bildbestandteil der Marke weitestgehend zu schützen.