Google Street View aus Unternehmersicht: Marketing-Chance oder Geschäftsrisiko?

Welche Möglichkeiten es bietet, welche Probleme es birgt

Google Street View ist in aller Munde - aber meistens geht es dabei um die Privatsphäre. Wir beschäftigen uns dagegen mit der Frage, wie der Online-Direktzugriff auf die Geschäftsfassade sich für Selbstständige und Unternehmen auswirkt. Fazit: Für Geschäftsleute birgt Google Street View sowohl interessante Möglichkeiten als auch Risiken.

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Für die einen ist Googles neuer Kartendienst Street View der datenschutzrechtliche Super-GAU - für die anderen ein vielseitig nutzbarer, dreidimensionaler Stadtplan, mit dem man vom heimischen Schreibtisch aus ganz bequem die Welt erkunden kann. Für Geschäftsleute birgt der umstrittene Dienst interessante Möglichkeiten - aber auch manche Probleme und Risiken. Wir betrachten die kommenden Panorama-Ansichten einmal aus der Sicht von Selbstständigen und Unternehmern.

Um was es geht: Das Projekt "Google Street View"

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Street View Illustration

Voraussichtlich im Herbst 2010 sollen im Kartendienst Google Maps die "Street View"-Ansichten auch für die ersten 20 deutschen Städte verfügbar sein. Viele Häuser, Straßen und Plätze in Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal werden dann als Panoramafotos in 360-Grad-Ansichten gezeigt.

Mit deren Hilfe können sich Besucher in fremden Städten orientieren, virtuelle Stadtrundgänge machen und sich einen optischen Eindruck von Wohn- und Geschäftsvierteln verschaffen. Aktuelle Abbildungen oder gar Videos gibt es nicht: Der größte Teil des Bildmaterials wurde bereits im Jahr 2008 aufgenommen. Obwohl Google zugesichert hat, dass Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht sind, gibt es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Service. Der niedliche Animationsfilm des Anbieters dürfte daran wenig ändern.

Street View im Geschäftsleben

Dass von Street View nicht nur private Datenschutz-Bedürfnisse berührt sind, zeigt das Beispiel des kanadischen Finanzdienstleisters AsiaPac, über das wir bereits vor einigen Monaten im akademie.de-Weblog akadeMix berichtet haben: Mithilfe einer simplen "Street View"-Recherche förderten kritischen Investoren im Handumdrehen zutage, dass das börsennotierte Unternehmen sein "Hauptquartier" im ersten Stock eines schäbigen Geschäftshauses in Toronto aufgeschlagen hatte. Der Aktienkurs des vermeintlichen Global Players fiel damals innerhalb eines Tages auf einen Bruchteil seines Werts. Bis heute hat sich das Unternehmen davon nicht erholt: An der Frankfurter Börse wird es mittlerweile als "penny stock" notiert.

Von diesem Schicksal dürften die meisten Freiberufler und Kleinunternehmer hierzulande zwar nicht bedroht sein - Selbstdarstellungs-"Flunkereien" in Imagebroschüren oder auf Websites können durch Google Street View in Zukunft jedoch leichter durchschaut werden:

  • Einen ersten Eindruck von neuen Kunden, Lieferanten und Dienstleistern können Sie sich bei Bedarf künftig nicht mehr nur auf deren Websites, in Netzwerk-Profilen und auf Nachrichtenseiten machen, sondern auch mithilfe der "Street View"-Funktion der Google-Stadtpläne - vorausgesetzt natürlich, der betreffende Standort befindet sich in einer der genannten Städte.

  • Umgekehrt: Wenn Ihr eigenes Büro in einem wenig repräsentativen Umfeld liegt oder Sie gut versteckt im Home Office arbeiten, bringen Sie Ihre Selbstdarstellung am besten rechtzeitig damit in Übereinstimmung.

Sollte die Fassade Ihrer Niederlassung allzu "verräterisch" sein, können Sie der Veröffentlichung in Street View auch widersprechen. Google vertritt zwar die Ansicht, dass durch die "Abbildung von Firmengebäuden oder öffentlichen Gebäuden" keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern es sich nicht ganz offensichtlich um ein Geschäftshaus handelt, dürfte ein Widerspruch in der Regel erfolgreich sein.

Bitte beachten Sie: Ein erfolgreicher Widerspruch hindert natürlich niemanden daran, Ihre Umgebung in Augenschein zu nehmen. Mehr noch: Eine Verpixelung kann obendrein die Frage nach dem Grund der Verschleierung aufwerfen und zu Misstrauen führen - ob zu Recht oder nicht, sei dahingestellt.

Street-View-Sperre für den eigenen Standort - So geht's:

Bei Wohngebäuden sind sowohl Eigentümer als auch Mieter widerspruchsberechtigt. Wer von vornherein verhindern will, dass sein Haus oder seine Wohnung auf den detaillierten Straßenansichten zu sehen ist, kann bereits vor der Veröffentlichung von "Street View"-Bildern ...

... vorläufig Widerspruch einlegen. Auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums steht ein Musterwiderspruch in verschiedenen Dateiformaten zum Herunterladen bereit.

Inzwischen stellt Google außerdem eine Online-Funktion zur Verfügung, mit der die Veröffentlichung von Abbildungen des eigenen Hauses von vornherein gezielt verhindert werden kann.

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So starten Sie das Verschleierungs-Tool

Das Tool wird über die Schaltfläche "Unkenntlichmachung beantragen" gestartet.

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Das Online-Tool zur "Unkenntlichmachung Ihres Gebäudes/Grundstückes in Street View"

Wenn Sie den Internet Explorer verwenden, kann es bei der Anzeige der Seite zu Problemen kommen. Bei anderen aktuellen Browsern (z. B. Firefox, Safari und Chrome) klappt die Anzeige einwandfrei.

Unbefugte Online-Widersprüche will Google durch den Versand eines Verifizierungscodes an die betreffende Postanschrift verhindern. Gleichzeitig schickt das Unternehmen einen Link per E-Mail an den Antragsteller, über den der Verifizierungscode eingegeben werden kann.

Für die ersten 20 deutschen Städte muss die Widerspruchsprozedur nach dem Willen des Anbieters bis zum 6. Oktober 2010 abgeschlossen sein, für alle anderen Gebiete in Deutschland gilt der 31.12.2010 als Deadline.

Sobald Sie die Prozedur durchlaufen haben, sollen die Hausansichten bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen durch "Verpixelung" verschleiert werden. Bei reinen Wohnimmobilien genügt bereits ein einziger Widerspruch, um das komplette Gebäude unkenntlich zu machen. Verbraucherschutzministerin Aigner will dafür sorgen, dass die von Google bislang eingeräumte Widerspruchsfrist für den umstrittenen Straßenbilderdienst verlängert wird.

Wichtig: Ganz gleich, auf welche Frist sich Google letztlich mit den deutschen Behörden einigt: Die Befristung bezieht sich nur auf Widersprüche vor Veröffentlichung der Bilder, mit denen verhindert werden soll, dass die Abbildungen überhaupt im Internet landen. Nachträgliche Löschungen sind darüber hinaus jederzeit möglich. Dafür wird es auf jeder Street-View-Ansicht den Link "Ein Problem melden" geben. Das gilt vor allem dann, wenn entgegen der Zusagen Gesichter oder Kfz-Kennzeichen erkennbar sein sollten.

Weitere Datenschutz-Informationen

Die Datenschutz-Problematik aus Sicht des Anbieters ist in der Frage- und Antwortsammlung zu Google-Maps nachzulesen. Die Zusammenfassung der Einigung von Google und Datenschützern findet sich auf den Seiten des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Weitere kritische Informationen stellt das "Virtuelle Datenschutzbüro" zur Verfügung, das von deutschen Datenschutz-Institutionen betrieben wird.

Unerwünschte Sperre: Was tun?

Während zahlreiche Privatleute ihre Datenschutzbedürfnisse durch zu viel Transparenz verletzt sehen, freuen sich viele Geschäftsleute schon auf die neuen Stadt- und Gebäudeansichten:

  • Repräsentative Gebäudefassaden und Umgebungen schaffen Vertrauen und entfalten eine eigene Werbewirkung.

  • Unternehmen aus bestimmten Branchen (z. B. Immobilienmakler, Gastwirte oder Veranstalter) verwenden die Panorama-Bilder von Gebäuden und deren Umgebung direkt zu Werbezwecken.

  • Virtuelle Besichtigungen und Rundgänge können bei potenziellen Kunden für mehr Vertrauen sorgen und die Schwelle eines Besuchs vor Ort senken.

  • Durch Kooperationen innerhalb eines Straßenzugs oder eines ganzen Viertels lässt sich ein Mehrwert für Besucher schaffen und demonstrieren.

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Streetview-Ansicht in Paris

Wenn kommerzielle Street-View-Verwendungen mit berechtigten Datenschutzbedürfnissen von ortsansässigen Privatleuten kollidieren, stellt Google eine differenzierte Verpixelung in Aussicht: Die Teile der Gebäudefassade, die geschäftlich genutzt werden (z. B. durch ein Ladenlokal), sollen nach Möglichkeit unverändert angezeigt werden. Daneben oder darüber liegende Privatwohnungen, gegen deren Anzeige Einspruch angemeldet wurde, würden dann gezielt unkenntlich gemacht.

Einen Anspruch auf differenzierte Verschleierung haben betroffene Selbstständige und Unternehmer grundsätzlich jedoch nicht.

Umweg über Google Maps

Wer trotz Street-View-Verpixelung ein Bild seines Ladenlokals, Büros, seiner Filiale oder Werkstatt im Google Stadtplan veröffentlichen möchte, kann das eigenhändig in Google-Maps einbinden. Wie das geht, können Sie unter der Überschrift "So personalisieren Sie Google Maps für eigene Karten, Anfahrtsrouten und Lagepläne" nachlesen.

Fazit

Googles Panorama-Stadtpläne bieten faszinierende Einblicke in unbekannte Umgebungen, sorgen für (noch) mehr Transparenz in der virtuellen Realität und eröffnen neue Möglichkeiten der Selbstdarstellung und Personalisierung von Unternehmen und deren Dienstleistungen. Sofern Google den legitimen Datenschutzbedenken wie versprochen Rechnung trägt, dürften die Vorteile des neuen Dienstes unterm Strich aus Sicht von Geschäftsleuten und Verbrauchern überwiegen.