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Selbstständige Nebeneinkünfte
Wenn Sie über die Künstlersozialversicherung versichert, gleichzeitig aber mit "nicht-künstlerischen" bzw. "nicht-publizistischen" selbstständigen Nebentätigkeiten mehr als 450 € im Monat verdienen, droht Ärger: Dann können Sie Ihren Versicherungsschutz über die KSK verlieren. Wir erklären die Vorschriften und geben Praxistipps. Außerdem erläutern wir, was für KSK-Mitglieder gilt, die nebenher abhängig beschäftigt sind.
In diesem Beitrag beantworten wir die Fragen:
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Pauschalen und Angestellten-Jobs
Honorare für Bildungskurse von gemeinnützigen Einrichtungen und auch Kommunen sind, sofern sie nebenberuflich erzielt wurden, bis 2.400 € einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei. Diese sogenannte Übungsleiterpauschale ist in § 3 Nr. 26 EStG festgelegt.
Die Übungsleiterpauschale betrug bis Ende 2012 2.100 €. Die Erhöhung erfolgte dann rückwirkend zum Jahresbeginn 2013.