Mitarbeiter einstellen und bei Behörden korrekt anmelden

Mitarbeiter einstellen und bei Behörden korrekt anmelden

Mit unserer Anleitung sind die Formalitäten bei einer Neueinstellung relativ einfach bewältigt.

Sie stellen gerade einen neuen Mitarbeiter ein, vielleicht den ersten? Hier lesen Sie, welche Daten Sie erfragen und wo Sie ihn anmelden müssen. Außerdem haben wir einen kostenlosen Software-Tipp und Arbeitshilfen für Sie.

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Die Formalitäten bei Einstellen eines neuen oder gar Ihres ersten Mitarbeiters sind nicht mit dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrags erledigt. Wenn Sie nur wenige Mitarbeiter haben, können Sie die Formalitäten bei der Einstellung aber auch selbst erledigen und kostenlose Software für die Lohnabrechnung nutzen. Das spart das Lohnbüro.

Sie stellen gerade die erste Mitarbeiterin oder den ersten Mitarbeiter in Ihrer Firma ein. Nun stellt sich für Sie die Frage, wer die Lohnabrechnung übernehmen soll: ein Steuerberater oder ein Lohnbüro? Oder eine professionelle Software für die Lohnberechnung nutzen? Die ist allerdings sehr teuer – unverhältnismäßig teuer, wenn Sie die Software nur für einen Mitarbeiter nutzen. Es gibt aber noch eine dritte Möglichkeit: Nutzen Sie kostenlose Software. Hier lesen Sie,

  • wo Sie geeignete, kostenlose Software im Internet finden

  • welche Daten Sie von neuen Mitarbeitern erfragen müssen

  • wie Sie Ihre/n neue/n Mitarbeiter/-in schnell und sicher bei Krankenkasse, Rentenversicherungsträger und im Lohnprogramm anmelden.

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung haben Sie eine kostengünstige Möglichkeit, Personalangelegenheiten verantwortlich zu managen.

Als Erstes: Die wichtigsten Daten

Als Erstes benötigen Sie von Ihrem neuen Mitarbeiter diese Informationen:

  • Steuer-Ident-Nummer

  • Sozialversicherungsnummer

Die Steuer-Identifikationsnummer finden Sie (oder der oder die Neue) im Einkommenssteuerbescheid, auf alten Lohnzetteln, auf einer Lohnsteuerbescheinigung oder in einem Schreiben des Finanzamts. Falls alle Stricke reißen und die Nummer gar nicht mehr aufzufinden ist, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden. Das dauert aber seine Zeit, Sie erhalten die Mitteilung dann per Briefpost.

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