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Die Deutsche Rentenversicherung Bund schlägt vor, Gründern aus Arbeitslosigkeit die geplanten Rentenzwangsbeiträge gleich vom Gründungszuschuss abzuziehen. Die Agentur für Arbeit soll demnach die Abzugsbeträge direkt an die Rentenversicherung überweisen.
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Wohl nur in Fachkreisen ist das Positionspapier der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Zwangsaltersvorsorge für Selbständige bekannt. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn Dr. Herbert Rische, hat diesen Positionsbeitrag in RVaktuell 01/2008 "Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung - Ansätze zur Begründung und konkreten Ausgestaltung" veröffentlicht.
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Ganz praktisch wird da erläutert, wie man bei der Gründungsförderung Arbeitsloser die zukünftigen Zwangsrentenbeiträge für Selbstständige abführen soll. Die Zwangsbeiträge sollen bei der Bundesanstalt für Arbeit gleich vom Gründungszuschuss abgezogen und an die Rentenversicherungsanstalt überwiesen werden. Das wird im Positionspapier unter Punkt "4.3 Beitragsregelung" festgehalten:
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Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heraus könnten die Beiträge teilweise durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) getragen werden. Soweit das Arbeitseinkommen des geförderten Existenzgründers gering wäre, könnte sich der Beitrag bzw. Beitragsanteil der BA am Mindestbeitrag orientieren. Der Zuschuss, den die Bundesagentur heute an den Existenzgründer zahlt, würde sich im Falle einer direkten Beitragszahlung der BA an die RV entsprechend verringern.
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Es ist bekannt, dass sich bei der Deutschen Rentenversicherung auf eingegangenes Geld kein Staub setzt. Die eigentlich für die Existenzgründung vorgesehenen Fördermittel wird man dort gleich an die Rentner auszahlen. Nichts macht deutlicher, worum es bei den geplanten Zwangsvorsorgebeiträgen für Selbständige geht: Man will neue Geldquellen erschließen, um den drohenden Rentenkollaps noch ein bisschen weiter in die Zukunft zu verschieben.
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Auch Rentenbürokraten sollten begreifen, dass sie die Kuh nicht mehr melken können, die sie schon vorher schlachten. Wie sollen Gründer später mal Rentenbeiträge sichernde Arbeitsplätze schaffen oder Steuern zahlen, wenn Fördermittel des Gründungszuschusses nicht bei ihnen, sondern stattdessen bei den Rentnern auf dem Konto landen?