Riester-Rente für Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK)
Riester-Förderung
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Wenn Sie Mitglied in der Künstlersozialkasse sind, gehören Sie zu den wenigen Freiberuflern und Selbstständigen, die Anspruch auf Riester-Förderung haben. Wir sagen Ihnen, wie Sie zu den staatlichen Zuschüssen zu Ihrer Riester-Rente kommen.
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Riester auch für Freiberufler
Dieser Artikel wendet sich speziell an Medienschaffende, die Mitglieder in der Künstlersozialkasse (KSK) sind: Sie gehören zu den wenigen Freiberuflern und Selbständigen, die förderfähig sind. Ob die KSK für Sie in Frage kommt, erfahren Sie in unserem Beitrag "Künstlersozialkasse: Günstige Sozialversicherung für Kreative" und auf der KSK-Website selbst.
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Im Übrigen ist die Riester-Rente ein Produkt der Rentenreform 2001, durch die die Absenkung des Rentenniveaus für zukünftige Rentnergenerationen um ca. 10 % beschlossen wurde. Um diese Lücke zu schließen, wurde die erste staatlich geförderte, private Zusatzvorsorge eingeführt. Dies ist von den allermeisten Bürgern unbemerkt geblieben, verdeutlicht aber den enormen Handlungsbedarf und belegt zugleich, dass der Abschluss einer Riester-Rente keine ausreichende Altersvorsorge darstellen kann.
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Riester-Rente: Späte Erfolgsstory
Besser spät als nie: Unter diesem Motto steht wohl auch die Einführung der Riester-Rente. Die seit 1.1.2001 existierende, staatlich geförderte Altersvorsorge ist mittlerweile eine Erfolgsstory. Allein im ersten Quartal diesen Jahres entschieden sich 620.000 Personen zum Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages. Damit profitieren jetzt insgesamt rund 8,5 Millionen Menschen von festen Zulagen und einer zusätzlichen Steuerersparnis. Der Staat schüttete allein für das vergangene Jahr 740.000.000 Euro Zulagen an Riester-Sparer aus (Quelle).
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Wer erhält die Förderung und in welcher Höhe?
Als Mitglied in der Künstlersozialkasse sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und haben damit Anspruch auf die staatliche Forderung. Es gibt eine feste Zulage in Höhe von 114 Euro pro Person und zusätzlich 138 Euro pro Kind und Jahr. Darüber hinaus erhalten auch Ehepartner die volle Förderung, vorausgesetzt Sie haben einen eigenen Riester-Vertrag (Beispiel siehe Tabelle 2).
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Ab 2008 steigen die Zulagen dauerhaft auf 154 Euro pro Person und 185 Euro pro Kind für den Zeitraum der Vertragslaufzeit (siehe Tabelle 1). Im Gespräch ist außerdem, dass für ab 2008 geborene Kinder die Zulage auf 300 Euro pro Jahr angehoben wird.
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Tabelle 1: Die Riester-Förderung
Veranlagungs- |
Mindesteigen- |
Grundzulage |
Kinderzulage pro Jahr* |
Höchstbetrag, |
2006 und 2007 |
3 % |
114 EUR |
138 EUR |
1.575 EUR |
2008 |
4% |
154 EUR |
185 EUR |
2.100 EUR |
*für jedes kindergeldberechtigte Kind
Um die optimale Förderung, d.h. die gesamte staatliche Zulage zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser beträgt im Jahr 2007 noch 3 % des maßgeblichen Vorjahreseinkommens (also der Betrag, den Sie an die KSK zur Berechnung der Pflichtbeiträge gemeldet haben). Ab 2008 steigt der Prozentsatz dauerhaft auf 4 %.
Als Mitglied der Künstlersozialkasse teilen Sie dieser im Voraus Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen mit, auf dessen Grundlage die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung berechnet werden. Die KSK fungiert also de facto als Arbeitgeber.
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Verstärkte Überprüfung der Einkommensangaben
Von Seiten der Künstlersozialkasse erfolgte bisher so gut wie keine Prüfung dieser Angaben und auch kein Abgleich mit dem Finanzamt. Ab diesem Jahr wird zusammen mit dem Fragebogen zur Einkommensermittlung jedoch auch ein größerer Teil der Versicherten die Aufforderung erhalten, ihr tatsächliches Einkommen der letzten vier Jahre offenzulegen und anhand von Unterlagen nachzuweisen. Mehr dazu steht im Beitrag "Künstlersozialkasse: Günstige Sozialversicherung für Kreative".
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Tabelle 2: Beispiel zulagenorientierte Berechnung
|
allein stehend, kinderlos |
Ehepaar mit 1 Kind (2 Verträge) |
Maßgebendes Vorjahreseinkommen: |
10.000 EUR |
Ehemann 20.000 EUR |
davon 3 % |
300 EUR |
Ehemann: 600 EUR |
abzüglich Grundzulage |
- 114 EUR |
Zweimal: - 114 EUR |
abzüglich Kinderzulage |
0 EUR |
- 138 EUR |
=> Eigenleistung pro Jahr |
186 EUR |
Ehemann: 234 EUR |
Gesamtförderung |
114 EUR |
Ehemann: 114 EUR |
Förderquote (Verhältnis von Gesamtförderung zu Eigenbeitrag) |
61% |
156 % |
Monatl. Eigenleistung (2006/2007) |
15,50 EUR |
Ehemann 19,50 EUR |
Monatl. Eingenleistung ab 2008 |
20,50 EUR |
Ehemann: 25,60 EUR |
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Kinderzulage
Die Kinderzulage erhält in der Regel die Ehefrau. Sie kann diese aber auch im Zulagenantrag an den Ehepartner übertragen.
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Der Mindesteigenbeitrag beträgt pro Vertrag 60 EUR im Jahr. Ausgenommen sind Ehegattenverträge, die auch ohne Beitrag die Zulage erhalten. Allerdings baut sich durch die Zulage allein nur eine sehr geringe Rente auf. Deshalb ist eine eigene Besparung durchaus sinnvoll.
Für Personen mit einem hohen Einkommen lohnt sich das "Riestern" sogar auch, um Steuern zu sparen (siehe Beispiel Tabelle 3).
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Tabelle 3: Beispiel steuerorientierte Berechnung
|
allein stehend, kinderlos |
Ehepaar mit 1 Kind (2 Verträge) |
Maßgebendes Vorjahreseinkommen: |
60.000 EUR |
Ehemann: 60.000 EUR |
davon 3% |
1.800 EUR |
Ehemann: 1.800 EUR |
Max. förderfähiger Beitrag |
1.575 EUR |
1.575 EUR |
abzüglich Grundzulage |
- 114 EUR |
Zweimal: - 114 EUR |
abzüglich Kinderzulage |
0 EUR |
- 138 EUR |
=> Eigenleistung pro Jahr |
1461 EUR |
Ehemann: 1.209 EUR |
Zusätzl. Steuerersparnis |
495,85 EUR |
97,06 EUR |
Gesamtförderung |
609,85 EUR |
Ehemann: 211,06 EUR |
Förderquote |
42% |
38% |
Monatl. Eigenleistung (2006/2007) |
121,75 EUR |
Ehemann: 100,75 EUR |
Monatl. Eingenleistung ab 2008 |
162,20 EUR |
Ehemann: 133,95 EUR |
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Einmahlzahlung
Wenn Sie lieber eine geringere monatliche Belastung wollen, kann auch erst am Jahresende der Maximalbeitrag durch eine Einmalzahlung aufgefüllt werden.