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Viele Gründer verschenken Geld ans Finanzamt, weil Sie für die Vorlaufkosten keine Belege gesammelt haben! Wer eine Existenzgründung vorbereitet, hat schließlich Ausgaben- für Anschaffungen, Fortbildungen, Fachliteratur und ähnliches mehr. Die können Sie beim Finanzamt absetzen - wenn Sie die Quittungen dafür gesammelt haben. Selbst wenn Sie dann doch von der Gründung Abstand nehmen, drücken solche Ausgaben Ihre Steuerschuld! Wir erklären die Details.
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Das Finanzamt erkennt betrieblich veranlasste Ausgaben auch dann an, wenn sie vor der Anmeldung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit entstehen! Belege über Einkäufe und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art sind also bares Geld wert!
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Einen bestimmten Zeitraum, ab dem Gründungskosten frühestens geltend gemacht werden können, gibt es nicht. Der zeitliche und sachliche Zusammenhang zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss aber plausibel sein. Ein Zeitraum von mehreren Monaten bis zu einem Jahr stellt bei kleineren Unternehmen normalerweise kein Problem dar.
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Das mögliche Spektrum "vorweggenommener Betriebsausgaben" ist groß, denken Sie nur an:
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Seminar- und Reisekosten,
Fachliteratur und Beraterhonorare,
Finanzierungs-, Planungs- oder Gutachterkosten (z. B. für Umbauten),
Gebühren für Genehmigungen und Bescheinigungen,
Kosten von Testkäufen oder auch
Büromaterial, Porto und Kommunikationsgebühren.
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Belege für den Betrieb: Worauf muss ich achten?
Die sachlichen Anforderungen an Vorlaufkosten unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen anderer Betriebsausgaben. Im Zweifel muss die Ausgabe notwendig, üblich und zweckmäßig sowie in der Höhe angemessen sein. Die Gebühren für die Teilnahme an einem IHK-Seminar "Existenzgründung" sind ein Selbstläufer - dagegen dürfte der Gründer eines lokalen Brötchen-Bringdienstes Probleme bekommen, die betriebliche Veranlassung eines "Outdoorseminars für Manager" zu begründen.
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